Hallo,
ich habe da mal eine Frage in Sachen Untermieter. Meine Freundin ist Sozialhilfe-Empfängerin. Aus guten Gründen bin ich bei ihr nicht gemeldet.
Nun ist sie aber schwerbehindert im Krankenhaus, und es zeichnet sich ab, dass sie wohl auf Dauer in ein Pflegeheim muß.
Ich möchte bei ihr als Untermieter einziehen (obwohl es nur eine Ein-Zimmer-Wohnung ist). Dies müßte sie sich ja von der Genossenschaft als Mieterin genehmigen lassen. Hintergrund ist der: Ich möchte die Wohnung übernehmen von dem Zeitpunkt an, an dem sie ins Pflegeheim geht. Die Genossenschaft sagte weiterhin, sie müsse die Wohnung laut Satzung erst ihren Mitgliedern anbieten (ich bin leider keins), erst dann könnte ich u. U. die Wohnung übernehmen (bei gleichzeitigem Eintritt in die Genossenschaft).
Das ganze ist für mich unbefriedigend, da ich dann zum Zeitpunkt ihrer Einweisung quasi obdachlos würde, da ich mich doch öfters bei ihr aufhalte und mein sämtliches Mobiliar in ihrem Abstellkeller eingelagert ist.
Am liebsten wäre es mir, könnte ich einziehen - mit Genehmigung des Vermieters - just an dem Tag, an dem sie ins Pflegeheim geht, damit es keine Schwierigkeiten mit dem Sozialamt gibt.
Erst dann würde ich einziehen und mich dort offiziell anmelden.
Fragen nun:
-
Reicht es aus, wenn ich mir die Untermieterschaft genehmigen lasse von der Genossenschaft, damit ich bei Einweisung ins Pflegeheim nicht automatisch 'raus muß?
-
Oder welche Möglichkeiten gibt es sonst noch, damit ich dort einziehen kann und nicht 'raus muß, wenn sie ins Pflegeheim muß?
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Alternativ würde ich - so ihr Auszug ins Pflegeheim datenmäßig feststeht - notfalls einen Monat vorher - mit Genehmigung einziehen und die sozialhilferechtlichen Kürzungen von ihr für maximal einen Monat in Kauf nehmen (bin selbst arbeitslos und Alhi-Empfänger). Oder ist das Mietverhältnis samt Untermietverhältnis automatisch erloschen von dem Tag an, wo sie ins Pflegeheim geht?
Auf Eure Antworten freut sich
der Asterix
Hallo,
ich habe da mal eine Frage in Sachen Untermieter. Meine
Freundin ist Sozialhilfe-Empfängerin. Aus guten Gründen bin
ich bei ihr nicht gemeldet.
Nun ist sie aber schwerbehindert im Krankenhaus, und es
zeichnet sich ab, dass sie wohl auf Dauer in ein Pflegeheim
muß.
Ich möchte bei ihr als Untermieter einziehen (obwohl es nur
eine Ein-Zimmer-Wohnung ist). Dies müßte sie sich ja von der
Genossenschaft als Mieterin genehmigen lassen. Hintergrund ist
der: Ich möchte die Wohnung übernehmen von dem Zeitpunkt an,
an dem sie ins Pflegeheim geht. Die Genossenschaft sagte
weiterhin, sie müsse die Wohnung laut Satzung erst ihren
Mitgliedern anbieten (ich bin leider keins), erst dann könnte
ich u. U. die Wohnung übernehmen (bei gleichzeitigem Eintritt
in die Genossenschaft).
Das ganze ist für mich unbefriedigend, da ich dann zum
Zeitpunkt ihrer Einweisung quasi obdachlos würde, da ich mich
doch öfters bei ihr aufhalte und mein sämtliches Mobiliar in
ihrem Abstellkeller eingelagert ist.
Am liebsten wäre es mir, könnte ich einziehen - mit
Genehmigung des Vermieters - just an dem Tag, an dem sie ins
Pflegeheim geht, damit es keine Schwierigkeiten mit dem
Sozialamt gibt.
Erst dann würde ich einziehen und mich dort offiziell
anmelden.
Fragen nun:
- Reicht es aus, wenn ich mir die Untermieterschaft
genehmigen lasse von der Genossenschaft, damit ich bei
Einweisung ins Pflegeheim nicht automatisch 'raus muß?
Nein, denn die Genossenschaft wird nicht zustimmen, weil sie im Prinzip nicht zustimmen darf, sondern zuerst Mitglieder der Genossenschaft, die zur Wohnungssuche eingetragen sind, berücksichtigen muss. Versuchen kannst Du es.
- Oder welche Möglichkeiten gibt es sonst noch, damit ich
dort einziehen kann und nicht 'raus muß, wenn sie ins
Pflegeheim muß?
siehe bei 1
- Alternativ würde ich - so ihr Auszug ins Pflegeheim
datenmäßig feststeht - notfalls einen Monat vorher - mit
Genehmigung einziehen und die sozialhilferechtlichen Kürzungen
von ihr für maximal einen Monat in Kauf nehmen (bin selbst
arbeitslos und Alhi-Empfänger). Oder ist das Mietverhältnis
samt Untermietverhältnis automatisch erloschen von dem Tag an,
wo sie ins Pflegeheim geht?
Ohne Zustimmung der Genossenschaft kannst Du nichts machen.
Gruss Günter
Wie sieht es denn aus, wenn Deine Freundin Mieterin Bleibt, sie muss ja schließlich erst kündigen, um ganz auszuziehen. Man kann aber auch 2 oder mehr Wohnsitze haben. Nur weil sie ins Pflegeheim kommt, heißt es noch nicht, dass die Genossenschaft schon auf die Wohnung schielen darf. sie kann die Wohnung ja auch anderweitig nutzen, ihre Möbel wird sie sicher auch nicht mitnehmen können(Und vielleicht gibts jadoch noch Hoffnung, dass sie Zuhause versorgt werden kann). Also ist es durchaus möglich, die Wohnung weiterhin als Abstellfläche zu nutzen. Bist du Ihr echter Lebensgefährte oder ist es eher eine WG? In solchen Fällen gibt es auch gute Gründe sich dort anzumelden (aber wer weiß was du so auf dem KErbholz hast:wink:
Einer der Gründe ist nunmal dass du nur dann ein Anrecht hast dort zu wohnen, wenn du da wohnst (und wo du wohnst steht im Ausweis, wenn dort ofw. steht dann ist es eben die Strasse.
Trotzdem Viel Glück und GFute Besserung für Deine Freundin
Susanne
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Hallo Susanne,
nehme an, dass Deine Antwort der Fragestellerin und nicht mir gilt.
Gruss Günter