habe in meiner Wohnung Fogging. Daraufhin Miete gekürzt. Vom
Vermieter Kündigung bekommen zum 31.01.2004.
Wie löse ich den Auszug in Hinblick auf den Vermieter?
Aufgrund der Mängel und der Mietkürzung wird es noch zu einem
Rechtsstreit kommen.
Ich würde an Deienr Stelle die Kosten für einen Anwalt bereits jetzt übernehmen und diesen bitten, die Wohnungsübergabe für Dich zu machen. Hier ist wohl am Ende ohen Gutachten nichts zu machen. Daher bitte Anwalt jetzt einschalten.
Gruss Günter
Ich wohne seit April 2003 in der Wohnung.
Was muss ich tun:
Vermieter anrufen und zu Übergabe bestellen?
Nach kompletter Leerräumung Photos machen, damit ich den
Zustand bei Auszug dokumentieren kann?
Wenn alleine, dann ja, aber bitte Zeugen mitnehmen.
Ich bitte um Ratschläge, damit im Nachhinein mir der Vermieter
keinen Strick drehen kann, ich abgesichert bin.
das mit dem Fogging is klar. Hierzu hat Vermieter im Vorfeld
bereits Gutachter bestellt - Gutachten steht noch aus. (war im
Oktober 03 da).
Ich ziehe 500km weit weg und will die Sache entgültig
abschliessen, ohne zusätzlichen Anwalt, da Umzug selbst schon
teuer genug
Was muss ich bei der Wohnungsübergabe machen / beachten?
Hallo Markus,
Du musst natürlich den Wohnungsübergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren. Da gestritten wird, wird er wohl kaum kommen. Dann kannst Du nur mit Zeugen ( Bekannten, Freunden, wenn möglich darunter ein Maler) die Wohnung genau durchgehen, alle Mängel notieren, auch jene, die nicht von Dir sind, alles auflisten, Fotos machen, Zählerstände ablesen, unter Zeugen die Heizkörper auf mindestens 1 stellen, prüfen ob alle Wasserleitungen abgestellt sind, Zähler müssen abgelesen werden und das Protokoll sollten alle anwesenden Beteiligten unterschreiben. Kommt er nicht, die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters unter Zeugen. Kommt er, will aber die Schlüssel nicht annehmen, ich kenne die Wohnung nicht, auch nicht mögliche Mängel/Schäden ausser Fogging, musst Du sofort einen Anwalt einschalten, wenn der Vermieter Dir nicht eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung von 10 Tagen einräumt oder gar es ablehnt, dass Du die Mängel beseitigst oder gar, dass er Dir die Schlüssel abnimmt und jede Leistung verweigert. Es kann natürlich sein, dass er sich generell weigert die Schlüssel anzunehmen. Dann kommst Du ohne Anwalt nicht weiter.