Hallo zusammen,
bei mir wurde das Nachbarhaus abgerissen.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten war ein Bausachverständiger in meiner Wohnung und hat den Zustand der Bausubstanz dokumentiert (Bild- und Tonaufnahmen, beauftragt von der Bauleitung).
Vor 2 Wochen sind mir nun Risse in der Wand im Wohnzimmer aufgefallen. Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ob diese Risse tatsächlich erst nach Beginn der Abbrucharbeiten entstanden sind.
Dies habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, der mich aufgefordert hat, einen Termin mit der Bauleitung zu vereinbaren. Das habe ich gemacht. Nun hat mein Vermieter mir gesagt, falls die Risse älteren Datums sind (sollte aufgrund der Bild- und Tonaufnahmen nachweisbar sein), müsste ich die Kosten für die Besichtigung übernehmen.
Wer kann mir sagen, ob ich verpflichtet bin, die Besichtigung im Falle eines Irrtums meinerseits zu zahlen?
Habe ich eine Chance die Einsicht in die Bild- und Tonaufnahmen durchzusetzen, um den Besichtigungstermin abzusagen, falls die Bild- und Tonaufnahmen beweisen, daß die Risse nicht neu sind?
Ich möchte die Bauleitung nicht zu Unrecht beschuldigen, nur bin ich ja auch gegenüber meinem Vermieter verpflichtet, eventuell entstandenen Schaden zu melden, damit dieser nicht zu Unrecht auf den Kosten für die Beseitigung sitzen bleibt.
Wer kann mir helfen?
Gruß Silke
Hallo zusammen,
Hallo Silke,
bei mir wurde das Nachbarhaus abgerissen.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten war ein Bausachverständiger in
meiner Wohnung und hat den Zustand der Bausubstanz
dokumentiert (Bild- und Tonaufnahmen, beauftragt von der
Bauleitung).
Vor 2 Wochen sind mir nun Risse in der Wand im Wohnzimmer
aufgefallen. Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ob
diese Risse tatsächlich erst nach Beginn der Abbrucharbeiten
entstanden sind.
Dies habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, der mich
aufgefordert hat, einen Termin mit der Bauleitung zu
vereinbaren. Das habe ich gemacht. Nun hat mein Vermieter mir
gesagt, falls die Risse älteren Datums sind (sollte aufgrund
der Bild- und Tonaufnahmen nachweisbar sein), müsste ich die
Kosten für die Besichtigung übernehmen.
Mitteilung an den Vermieter ist ok, damit hast du deine Pflicht und Schuldigkeit getan alles andere ist normalerweise Sache des Vermieters,
denn wenn wurde ja sein Eigentum beschädigt das du nur gemietet hast.
Kosten für die Besichtigung - sowas hab ich ja noch nie gehört - es ist ein Ortstermin an dem geklärt werden soll ob die Risse durch den Abbruch entstanden sind.
Wer kann mir sagen, ob ich verpflichtet bin, die Besichtigung
im Falle eines Irrtums meinerseits zu zahlen?
Irren ist menschlich, aber ganz davon abgesehen ist es nicht deine Angelegenheit sondern die des Vermieters - du hast es gemeldet und insofern damit nichts mehr zu tun - außer das du die Leute in die Wohnung lassen mußt
Habe ich eine Chance die Einsicht in die Bild- und
Tonaufnahmen durchzusetzen, um den Besichtigungstermin
abzusagen, falls die Bild- und Tonaufnahmen beweisen, daß die
Risse nicht neu sind?
Würde ich nicht machen - laß dieses den Vermieter klären dann sieht er selber ob es alte Schäden oder neue Schäden sind
Ich möchte die Bauleitung nicht zu Unrecht beschuldigen, nur
bin ich ja auch gegenüber meinem Vermieter verpflichtet,
eventuell entstandenen Schaden zu melden, damit dieser nicht
zu Unrecht auf den Kosten für die Beseitigung sitzen bleibt.
Ich denke das es kein Thema ist - wer beschuldigt schon gern zu unrecht - aber es kann durch einen Ortstermin aus der Welt geschafft werden - und zwar ein Ortstermin mit Bauleitung und Vermieter.
Gruß margret
Wer kann mir helfen?
Gruß Silke
Hallo Margret,
danke für deine Antwort.
Mein Vermieter möchte bei der Besichtigung nicht dabei sein.
Auch vorher will er sich die Risse nicht anschauen.
Ich habe gestern nochmal mit ihm telefoniert.
Der Vermieter wohnt etwa 100 km entfernt, es sollte also eigentlich für ihn machbar sein.
Was soll ich da machen?
Zwingen kann ich ihn nicht.
Der Termin zur Besichtigung wurde auf seinen Wunsch hin vereinbart.
Gruß und Danke Silke
Hallo,
Vor 2 Wochen sind mir nun Risse in der Wand im Wohnzimmer
aufgefallen. Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ob
diese Risse tatsächlich erst nach Beginn der Abbrucharbeiten
entstanden sind.
hier meine Laien-Meinung:
Deine Wohnung weist Mängel auf. Du hast ganz korrekt den Vermieter darauf aufmerksam gemacht. Er muss sich um die Beseitigung der Mängel kümmern. Es ist unerheblich wann und durch wen die Mängel entstanden sind (sofern du es nicht selber warst, was hier wohl nicht zutrifft). Du hast die Mängel gleich, nachdem du sie bemerkt hast, gemeldet. Hier endet nun deine Pflicht. Weitere damit einhergehende Kosten hat der Vermieter zu tragen, der sie bei entsprechendem Verschulden an die Baufirma weitergeben kann. Wenn es evtl die Statik des Gebäudes betrifft, stellt der Mangel für dich möglicherweise sogar ein Risiko dar. Im Extremfall ist die Wohnung unbewohnbar.
Gruss, Niels
Hallo,
Der Termin zur Besichtigung wurde auf seinen Wunsch hin
vereinbart.
hier ist das übliche Problem: Solche Dinge sind generell schriftlich festzuhalten.
Ich habe es oben schon geschrieben: Die Wohnung hat nun einen Mangel. Du musst ihn schriftlich dem Vermieter melden (Einschreiben). Wenn er nicht reagiert, hast du das Recht je nach Mangel die Miete zu mindern oder bei Dingen, die keinen Aufschub dulden, selber Handwerker zu beauftragen und das Geld vom Vermieter zurückzufordern. Letzteres zieht iA einen Rechtsstreit nach sich.
Ansonsten besteht bei Rissen im Mauerwerk auch die Möglichkeit, auf der Gemeinde mal ein Wort darüber zu verlieren. Evtl interessiert sich da das Bauamt für. Aber wie gesagt wird die Wohnung im Extremfall als unbewohnbar eingestuft.
Gruss, Niels
Hallo Niels,
auch dir ein Dankeschön für deine Antworten.
Ich habe glücklicherweise die schriftliche Aufforderung meines Vermieters diesen Termin zu vereinbaren und seine Bestätigung meinen Brief erhalten zu haben. In diesem Brief habe ich auch vermerkt, daß ich mir über Ursache und Zeitpunkt der Entstehung der Risse nicht sicher bin.
Ich werde diesen Termin also wahrnehmen (auch ohne meinen Vermieter) und diesen Termin auch nochmal schriftlich (telefonisch bereits erfolgt) bei meinem Vermieter melden.
Zahlen werde ich nichts.
Danke Silke
Hallo Niels,
Hallo Silke,
auch dir ein Dankeschön für deine Antworten.
Ich habe glücklicherweise die schriftliche Aufforderung meines
Vermieters diesen Termin zu vereinbaren und seine Bestätigung
meinen Brief erhalten zu haben. In diesem Brief habe ich auch
vermerkt, daß ich mir über Ursache und Zeitpunkt der
Entstehung der Risse nicht sicher bin.
Ich werde diesen Termin also wahrnehmen (auch ohne meinen
Vermieter) und diesen Termin auch nochmal schriftlich
(telefonisch bereits erfolgt) bei meinem Vermieter melden.
Schriftlich mit der Bitte um Bestätigung.
Zahlen werde ich nichts.
Was auch ganz ok ist. Denk aber bitte dran das du bei diesem Termin nichts unterschreibst - wenn die Herren was schriftlich möchten sollen sie sich an deinen Vermieter wenden.
Gruß margret
Danke Silke