hallo liebe mietrechtsexperten,
zwei fragen(komplexe):
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welche konsequenzen hat es, wenn man seine mietkaution nicht bezahlt? kann der vermieter einem dann kündigen? wenn ja, mit welcher frist? kann er die zahlung der kaution gerichtlich einfordern?
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wenn die kaution gezahlt wurde, kann der vermieter diese einbehalten als entschädigung dafür, dass man vorzeitig aus einem zeitmietvertrag rauswollte?
wer kann helfen? vielen dank!
Hallo,
kann der vermieter einem dann kündigen?
ja
wenn ja, mit welcher frist? k
fristlos
kann er die zahlung der kaution
gerichtlich einfordern?
alternativ zur Kündingung, ja. Vertrag ist Vertrag.
hallo,
die beiden Fragen schliessen sich gegenseitig aus. Also. Was genau möchtest Du wissen ?
Gruss Günter
zwei fragen(komplexe):
- welche konsequenzen hat es, wenn man seine mietkaution
nicht bezahlt? kann der vermieter einem dann kündigen? wenn
ja, mit welcher frist? kann er die zahlung der kaution
gerichtlich einfordern?
Kündigung ordentlich. Wir die Kaution gezhalt, verfällt die Kündigung. Die Kaution kann im gerichtlichen Mahnverfahren geholt werden. Ist aber das Mietverhältnis bereits beendet, Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen. .
- wenn die kaution gezahlt wurde, kann der vermieter diese
einbehalten als entschädigung dafür, dass man vorzeitig aus
einem zeitmietvertrag rauswollte?
Dies kommt immer auf die jeweilige Vereinbarung und den Umstand an.
was genau ist passiert ? Wenn Du es hier im Forum nicht darstellen willst, melde Dich direkt bei mir im Betreff unter "wer-weiss-was-Kaution-lostschild-
Gruss Günter