Hallo Experten,
wenn unfrieden im Haus herrscht und man nun eine Mieterversammlung beim Vermieter beantragt hat, hat der Vermieter dann das Recht die einzelnen Punkte im Vorfeld zu erfahren wenn er darum bittet oder muß er sich überraschen lassen?
Danke im voraus
Gruß margret
Hallo Experten,
wenn unfrieden im Haus herrscht und man nun eine
Mieterversammlung beim Vermieter beantragt hat, hat der
Vermieter dann das Recht die einzelnen Punkte im Vorfeld zu
erfahren wenn er darum bittet oder muß er sich überraschen
lassen?
Hallo Margret,
wer solche Aktionen initiiert, sollte den Vermieter umfassend informieren.
Gruss Günter
Hallo Günter,
ich bin ganz deiner Meinung nur wie sieht es rechtlich aus - muß derjenige den Vermieter umfassend informieren?
Danke im voraus
Gruß margret
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Hallo Margret,
es sollte einer der Mieter die Information an den Vermieter - möglichst schriftlich - vornehmen. Aber, vorsicht. Es sollten jene, die einladen dieses Schreiben an den Vermieter mitunterschreiben, nicht dass am Ende jener Mieter, der die Informationen dem Vermieter sandte plötzlich hört „aber so habe ich es nicht gesagt“, „nicht gemeint“ oder " das muss man missverstanden haben". Es reichen natürlich Stickworte und eine Kurzbeschreibung aus. z.B. Treppenhausreinigung - Probleme und notwendige Neuordnung der Hausordnung -
Gruss Günter
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Hallo Margret,
es muss angekündigt sein! Denn eben wegen solcher überraschender TOPs
(Tagesordnungspunkte) sind diesbezügliche Entscheidungen der WEG
anfechtbar, und dass will man doch sicher gerade nicht erreichen,
oder?
Gruß - Jaschiii