Kündigung bei Trennung?

Hi @all!
Eine Freundin von mir hat sich schon vor einiger Zeit von ihrem Lebensgefährten getrennt. Beide wohnten und wohnen bis heute zusammen mit einem gemeinsamen Mietvertrag. Nun hat sie nach langer Suche relativ kurzfristig eine Wohnung zum Einzug 1.3. gefunden.
Wie verhält es sich nun mit folgenden Fragen:

  1. Muss sie ihren Part des Mietvertrages dem Vermieter unter Einhaltung der im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen kündigen und dementsprechend bis zum Termin weiter anteilig Miete bezahlen?
  2. Oder muss sie ihrem Ex-Freund ihren Anteil kündigen (und entsprechend bezahlen)?
  3. Wie verhält es sich mit der Kaution? Sie ist sich nicht mehr sicher, ob sie die seinerzeit nicht sogar ganz getragen hat (weiß aber, dass es ihre Schuld ist, dass sie es nicht mehr weiß und auch keine Belege hat). Kann sie ihren Anteil (ausgehend von der Hälfte) nun vom Freund oder vom Vermieter zurückfordern?
    Würde ihr gerne helfen und freue mich auf Eure Antworten,
    Gruß,
    Anja

Hi,

kommen bestimmt noch bessere Antworten, aber ich kann schon

  1. Oder muss sie ihrem Ex-Freund ihren Anteil kündigen (und
    entsprechend bezahlen)?

das hier ausschliessen. Wie sollte das auch gehen - sie steht ja mit ihrem Ex-noch-Lebensgefährten in keinem Mitverhältnis zueinander. Er ist nicht ihr Vermieter und hat da dementsprechend erstmal nix zwischen.

Wie verhält es sich nun mit folgenden Fragen:

da hab ich mal Google angeschmissen, mit den Suchbegriffen „gemeinsamer Mietvertrag“+„Trennung“ - und siehe da, es wird als allererstes(!) ein Thread vom 12.1. diesen Jahres aus dem Mietrechtsbrett von wer-weiss-was ausgespuckt :smile: Klingt komisch, is aber so. Und da schreibt unser aller Günter zu einer für meine Augen identischen Situation folgendes:

„Der Mietvertrag kann nur von Beiden gekündigt werden. Wenn Deine Mutter auszieht und der Freund bleibt in der Wohnung und der Vermieter stimmt einer Aufhebung des Vertrages nicht zu, haftete Deine Mutter.“

/t/trennung-vom-freund-gemeinsamer-mietvertrag/19379…

Wenn ihr Freund nicht raus will, hat sie ein Problem - dann kommt’s wohl drauf an, wie der Vermieter sich verhält. Aber ich gehe mal davon aus, daß das ohne großen Stress möglich ist.

  1. Wie verhält es sich mit der Kaution? Sie ist sich nicht
    mehr sicher, ob sie die seinerzeit nicht sogar ganz getragen
    hat (weiß aber, dass es ihre Schuld ist, dass sie es nicht
    mehr weiß und auch keine Belege hat). Kann sie ihren Anteil
    (ausgehend von der Hälfte) nun vom Freund oder vom Vermieter
    zurückfordern?

Ohne Beleg wohl eher nicht. Aber der Vermieter wird ja irgendeine Form von Quittung ausgestellt haben - im Zweifel gilt der Name, der da draufsteht. Je nachdem, wie das bezahlt wurde, bei mir ist’s ein Sparbuch auf meinen Namen, bei Überweisungen der Name des Kontoinhabers. Ohne Beleg zurückfordern, also ohne ihren Namen irgendwo - wie soll das gehen?

Gruß,

Malte.

Hallo @du alleine,

hier ein Link. Punkt 5 betrifft die gemeinsame Wohnung

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/g…

Gruß Ivo

grmpf…
Hi Malte,

da hab ich mal Google angeschmissen, mit den Suchbegriffen
„gemeinsamer Mietvertrag“+„Trennung“ - und siehe da, es wird
als allererstes(!) ein Thread vom 12.1.

grmpf, hab’ ich übersehen, *schäm…
Danke Dir und Ivo…
Gruß,
Anja

Hallo,

Eine Freundin von mir hat sich schon vor einiger Zeit von
ihrem Lebensgefährten getrennt. Beide wohnten und wohnen bis
heute zusammen mit einem gemeinsamen Mietvertrag. Nun hat sie
nach langer Suche relativ kurzfristig eine Wohnung zum Einzug
1.3. gefunden.
Wie verhält es sich nun mit folgenden Fragen:

  1. Muss sie ihren Part des Mietvertrages dem Vermieter unter
    Einhaltung der im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen
    kündigen und dementsprechend bis zum Termin weiter anteilig
    Miete bezahlen?

Hier ist völlig unklar, ob der Mietvertrag auf Beide läuft. Wenn ja, dann müssen Beide kündigen. Der Teil, der in der Wohnung bleiben will, muss notfalls mit dem Vermieter reden und mit diesem klären, ob er mit ihm einen neuen Vertrag schliesst.

  1. Oder muss sie ihrem Ex-Freund ihren Anteil kündigen (und
    entsprechend bezahlen)?

Davon rate ich dringend ab. Deine Freundin haftet solange das Mietverhältnis besteht. Sie haftet also auch für Mietrückstände des EX, für Nebenkosten und für Schönheitsreparaturen.

  1. Wie verhält es sich mit der Kaution? Sie ist sich nicht
    mehr sicher, ob sie die seinerzeit nicht sogar ganz getragen
    hat (weiß aber, dass es ihre Schuld ist, dass sie es nicht
    mehr weiß und auch keine Belege hat). Kann sie ihren Anteil
    (ausgehend von der Hälfte) nun vom Freund oder vom Vermieter
    zurückfordern?

Die Kaution gehört grundsätzlich in solchen Fällen dem Teil, der die Kaution bezahlt hat. Der andere Teil hat keinen Anspruch. Sofern der Vermieter die Kaution mit Ansprüchen verrechnet hat der Teil, der sich nicht an der Kaution beteiligt hat dem anderen Teil den Betrag der Kaution, der verrechnet wurde, zu erstatten. Andererseits besteht natürlich gegenüber dem Vermieter nur ein Anspruch wenn das Mietverhältnis von beiden Mietern beendet wird. Sonst müsste in solchen Fällen der Teil, der in der Wohnung bleiben will, entweder die Kaution dem anderen Teil erstatten oder nach der Kündigung und einem neuen Mietvertrag dem Vermieter erneut eine Kaution übergeben. Einen leichteren Weg gibt es nur, wenn der Vermieter unproblematisch mitmacht.

GRuss Günter

Würde ihr gerne helfen und freue mich auf Eure Antworten,
Gruß,
Anja