Hallo
Ich habe da ein problem bei dem ich Hilfe gebrauchen könnte.
Ich habe mir letztes Jahr eine Wohnung angeschaut, die noch voll im Umbau steckte. Habe oft und lange mit dem Vermieter gesprochen und auch schon einen Mietvertrag aufgesetzt ( noch nicht unterschrieben )
da die genaue m² Zahl noch nicht fest stand. Wir haben eine Mündliche vereinbarung getroffen das ich die Wohn. bekomme und ich einziehen werde.Habe den Vermieter aber gleich am Anfang der Gespräche gesagt
" Das ich auf keinen fall in eine Baustelle ziehen werde."
Es wurde mir dann im November zugesichert das die Wohnung bis zum 1.03.04 fertig werde, dies ist wohl auch so.(Aber auch nur die eine Wohn.) Habe dann auf Grund der Zusage das sie fertig wird meine jetzige Wohn. fristgerecht auf 1.03.04 gekündigt. So nun muss ich doch noch in eine Baustelle ziehen.
Da ich sonst Obdachlos bin.Meine Möbel könnte ich ja zur Not unterbringen und eine Schlafmöglichkeit hätte ich auch, aber da ich Selbststädig bin brauche ich mein Büro.
Die Dachterasse wird wohl nicht fertig sein, also ohne Bodenbelag und Geländer. Desweiteren sind die beiden Wohnungen unter mir noch mehr oder weniger im Baustellen zustand.(Nach meiner Einschätzung noch min. 2 - 3 Monate.) Und von morgens 7.00 bis Abends 19.00Uhr wird dort gearbeitet, auch Samstags, das Treppenhaus ist weder Verputz noch die Holztreppe abgeschliffen und eingelassen. Vor dem Haus stehen Müll Container so das ich meinen Stellplatz dann auch nicht benutzen kann.
Ich habe schon fast keine Lust mehr dort einzuziehen, aber die Lage und die Wohn. sind einfach Super.
Meine Frage: Was kann ich Miettechnisch zurückbehalten bis es einigermasen normales Wohnen wird, also ohne Baustellen Lärm und Dreck den man ja ständig mit in die Wohn. schleppt und sich gleich den frisch verlegten Parkett ruiniert.
Danke euch schon mal im vorraus und sorry für den langen Text.
MFG Raymund
Hallo
Ich habe mir letztes Jahr eine Wohnung angeschaut, die noch
voll im Umbau steckte. Habe oft und lange mit dem Vermieter
gesprochen und auch schon einen Mietvertrag aufgesetzt ( noch
nicht unterschrieben )
da die genaue m² Zahl noch nicht fest stand. Wir haben eine
Mündliche vereinbarung getroffen das ich die Wohn. bekomme und
ich einziehen werde.Habe den Vermieter aber gleich am Anfang
der Gespräche gesagt
" Das ich auf keinen fall in eine Baustelle ziehen werde."
Es wurde mir dann im November zugesichert das die Wohnung bis
zum 1.03.04 fertig werde, dies ist wohl auch so.(Aber auch nur
die eine Wohn.) Habe dann auf Grund der Zusage das sie fertig
wird meine jetzige Wohn. fristgerecht auf 1.03.04 gekündigt.
So nun muss ich doch noch in eine Baustelle ziehen.
Da ich sonst Obdachlos bin.Meine Möbel könnte ich ja zur Not
unterbringen und eine Schlafmöglichkeit hätte ich auch, aber
da ich Selbststädig bin brauche ich mein Büro.
Die Dachterasse wird wohl nicht fertig sein, also ohne
Bodenbelag und Geländer. Desweiteren sind die beiden Wohnungen
unter mir noch mehr oder weniger im Baustellen zustand.(Nach
meiner Einschätzung noch min. 2 - 3 Monate.) Und von morgens
7.00 bis Abends 19.00Uhr wird dort gearbeitet, auch Samstags,
das Treppenhaus ist weder Verputz noch die Holztreppe
abgeschliffen und eingelassen. Vor dem Haus stehen Müll
Container so das ich meinen Stellplatz dann auch nicht
benutzen kann.
Ich habe schon fast keine Lust mehr dort einzuziehen, aber die
Lage und die Wohn. sind einfach Super.
Meine Frage: Was kann ich Miettechnisch zurückbehalten bis es
einigermasen normales Wohnen wird, also ohne Baustellen Lärm
und Dreck den man ja ständig mit in die Wohn. schleppt und
sich gleich den frisch verlegten Parkett ruiniert.
Nachdem nichts schriftlich vereinbart wurde, kannst Du nichts beanspruchen.
Die Frage, die ich mir stelle ist, mangels ausreichender Hinweise, ob Du nicht sogar jede Mietminderung verwirkt hast. Zumindest ist mit äusserster Vorsicht das Thema Mietminderung anzugehen. Eine Mietminderung ist für den nicht nutzbaren Stellplatz natürlich in Höhe der Kosten des Stellplatzes möglich sofern Dir kein Ersatzplatz vorübergehend angeboten wird. Für die zusätzlichen reinigungskosten muss mit dem Vermieter verhandelt werden. Du solltest ohnehin angesichts der Situation jetzt mit dem Vermieetr reden, dann eine Vereinbarung ( nur schirftlich ) treffen, wenn er Dir eine Mietminderung zugesteht.
Gruss Günter
Hi Günter
Danke erstmal für die schnelle Antwort, hilft mir schon mal ein bisschen weiter. Werde am Wochenende mit Vermieter reden wie er das sieht und mal fragen wie er sich in meiner Situation verhalten würde.
MFG Raymund
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