Hallo Forum,
ich werde in 2 Monaten ausziehen. Der Mieter hat mich gefragt, wann ich denn in der Wohnung sein werde, damit potenzielle Nachmieter die Wohnung anschauen können. Ich sagte ihm ab 19 Uhr bin ich zu Hause oder am Wochenende. Jetzt kam ich gestern nach Hause und musste feststellen: es war jemand in der Wohnung ! Der Mieter ist wohl Mittags mit Interessenten in die Wohnung. Ich rief ihn an und er sagte mir:"…ja Herr Kramer Sie sagten doch sie sind erst ab 19 Uhr zu Hause und wenn jemand nur Mittags kann muss ich dies halt durchziehen." Dies finde ich völlig daneben, weil ich gerne einige Dinge weggeräumt hätte (Kontoauszüge lagen rum, mein Geldbeutel etc.) und vorher Bescheid wissen möchte, wenn jemand Fremdes in die Wohnung kommt. Kann ich darauf bestehne Bescheid zu bekommen ? Der Mieter empfindet sein Kommen als normal.
Moien!
Abgesehen davon das du Mieter und Vermieter vertauscht ist dies ohne wenn und aber HAUSFRIEDENSBRUCH! Dein Vermieter hat (ausser bei z. b. Wasserrohrbruch) NIE das Recht die Wohnung zu betreten wenn du nicht da bist!
Ich würde sofort Strafanzeige erstatten wegen Hausfriedensbruch! Ferner solltest du ihm schriftlich den Zugang zu deiner Wohnung versagen!
Vermutlich müsste der Vermieter auch für ein neues Schloss aufkommen wenn du dir für die Zeit ein neues einbaust, aber das wird mehr ne rechtliche Frage!
Gruß
Bernd
Hi,
mein Vorposter hat inhaltlich recht, da besteht kein Zweifel.
Ich würde jedoch nichts unternehmen, da du sonst evtl. deiner hinterlegten Kaution hinterherrennen musst.
Falls das nicht zutrifft, könnte dem Vermieter auch was anderes einfallen.
Gruss,
Konkretisierung
Hi,
weil es immer wieder Leute gibt die einem Vermieter besondere Rechte beim Betreten „seiner“ Wohnung einräumen wollen möchte ich das gerne konkretisieren:
Dein Vermieter hat
(ausser bei z. b. Wasserrohrbruch) NIE das Recht die Wohnung
zu betreten wenn du nicht da bist!
Der Vermieter steht, sobald er seine Wohnung vermietet hat, da wie jeder Fremde: Er darf nur dann den Hausfrieden brechen (also die Wohnung ungebeten betreten) wenn andere, höherstehende Rechtsgüter (z.B. Gesundheit oder Leben) die erfordern - also im Rahmen einer Gefahrenabwehr.
Bei einem Wasserrohrbruch wird die Geschichte imho schon schwierig - ob die Abwendung/Eindämmung des Schadens einen Hausfriedensbruch (denn dies ist es in jedem Fall) rechtfertigt würde ich nicht blind unterschreiben…
Gruß Stefan
Moien!
Abgesehen davon das du Mieter und Vermieter vertauscht ist
dies ohne wenn und aber HAUSFRIEDENSBRUCH!
Oh stimmt. Ich hatte dies Verwechselt.
Ich würde sofort Strafanzeige erstatten wegen
Hausfriedensbruch! Ferner solltest du ihm schriftlich den
Zugang zu deiner Wohnung versagen!
Vermutlich müsste der Vermieter auch für ein neues Schloss
aufkommen wenn du dir für die Zeit ein neues einbaust,
Ich frage mich nur: Was soll eine Strafanzeige wegen Hausfriedenbruch bewirken ? Bereitet dies nicht mehr Arbeit und Ärger als Nutzen ? Natürlich möchte ich nicht, dass er in Zukunft einfach in die Wohnung spaziert und es ist ein verdammt komisches Gefühl wenn ich hier im Büro sitze und ständig denke jetzt rennt jemand in der Wohnung rum. Aber wenn ich jetzt STrafanzeige stelle… bis diese greift bin ich doch schon lange aus der Wohnung oder ?
Hi,
mein Vorposter hat inhaltlich recht, da besteht kein Zweifel.
Ich würde jedoch nichts unternehmen, da du sonst evtl. deiner
hinterlegten Kaution hinterherrennen musst.
Kaution haben wir nicht bezahlt : es war keine vereinbart. Ich würde gerne dem Vermieter klar machen, dass es eine Sauerei ist einfach in meine Wohnung zu gehen. Aber dafür hat er kein Gehör.
Hey,
Stell dir mal vor du wärst doch zuhause gewesen
und wärst gerade mit deiner Freundin im Wohnzimmer
heftig
dabei gewesen.
Was dann - der Vermieter steht da mit dem neuen
Nachmieter - Toll oder ?
Ich würde den Anzeigen.
Woher hat der überhaupt den Schlüssel ?
Falls er einen hat sollte dieser doch nur in Notfällen
benutzt werden dürfen.
Gruß
Frank
Tausch das Schloß aus
Hallo Gerd,
am einfachsten ist es, wenn Du einfach das Schloß auswechselst. Kauf Dir nur nen Schließzylinder mit Schlüssel, bau den ein. Der Vermieter kriegt natürlich keinen - er hat auch keinerlei Anspruch auf einen Schlüssel, zu keiner Zeit!
Bei Auszug baust Du einfach Deinen neuen Schließzylinder aus, den alten Zylinder wieder rein und fertig. Deinen Schließzylinder kannst Du ja evlt. in der neuen Wohnung auch verwenden, das steht Dir jederzeit zu.
Sollte der Vermieter Ärger machen von wegen „bei Gefahr in die Wohnung…“, hinterlege einfach einen Schlüssel in einem versiegeltem Umschlag bei Nachbarn, zum Beispiel. Der versiegelte Umschlag ist Dir bei Auszug auch so zu übergeben. Aber auch darauf musst Du Dich nicht einlassen, wäre nur ein Vorschlag, um evtl. Ärger zu dämmen.
Viele Grüße
alexa
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Hey,
Stell dir mal vor du wärst doch zuhause gewesen
und wärst gerade mit deiner Freundin im Wohnzimmer
heftigdabei gewesen.
Was dann - der Vermieter steht da mit dem neuen
Nachmieter - Toll oder ?
Ich würde den Anzeigen.
Woher hat der überhaupt den Schlüssel ?
Falls er einen hat sollte dieser doch nur in Notfällen
benutzt werden dürfen.
Der Mieter hat einen Zentralschlüssel für die Haustüre und für alle Wohnungen im Hause (4 Wohneinheiten).
Du hast recht, ich hatte auch schon an das mit meiner Freundin gedacht
. Das hatte ich dem Vermieter auch gesagt und er meinte er hätte vorher geklingelt und da keiner aufgemacht hat ging er davon aus die Wohnung ist leer. Außerdem hätte ich gesagt ich sei erst ab 19 Uhr zu Hause.
nochmal hi ;o)
Ich kann mir gut vorstellen, das die Staatsanwaltschaft in diesem Falle auch mal schnell reagiert, da ja akute Wiederholungsgefahr besteht. Abgesehen davon ist es auch ne Frage des Characters was man sich gefallen lässt und was nicht! Wer sich solch Verhalten einfach gefallen lässt ist selbst Schuld! (Sonst brech ich in der neuen wohnung bei dir ein weil du ja eh nichts machst ;o))
Hinzu kommt noch, daß man hier auch eine soziale Verantwortung trägt, denn kriminelles Vorgehen ist jederzeit zu ahnden - in diesem Falle auch um andere Mieter vor diesem typen zu schützen!
Bernd
P.S.: aber die Einstellung „Mir nützt es eh nichts mehr“ ist typsich Deutsch!
Hallo Gerd!
Ich habe die meisten Antworten zu deiner Frage gelesen. Sicher sind diese auch korrekt, aber warum sprichst du nicht erstmal in aller Ruhe mit deinem Vermieter, bevor du mit Kanonen auf Spatzen schießt?!
Schildere ihm in sachlichem Ton deinen Unmut, und dass du möchtest, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt.
Vielleicht hat er ein Einsehen, wenn du ihm seine Rechte und Pflichten vor Augen hälst.
Andernfalls kannst du immer noch schießen.
Gruß,
Danielle
Hi!
Naja…meinst du das solch ein Krimineller die Wohnungsübergabe problemlos gestaltet ;o) auch hier gitl, daß man selbst Schuld ist wenn man sich alles gefallen lässt, das nutzen solche Leut nur aus…
Bernd
Hallo Danielle
Ich habe die meisten Antworten zu deiner Frage gelesen. Sicher
sind diese auch korrekt, aber warum sprichst du nicht erstmal
in aller Ruhe mit deinem Vermieter, bevor du mit Kanonen auf
Spatzen schießt?!Schildere ihm in sachlichem Ton deinen Unmut, und dass du
möchtest, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt.
Also sorry, aber was ist denn für Dich ein „faires“ Ziel für die Kanonen? Ein Hausfriedensbruch ist (zumindest für mich und die meisten anderen) kein „Spatz“ mehr - hier hört der Spaß wirklich auf (my home is my castle!). Da brauche ich auch nichts mehr erklären (weder ruhig und sachlich noch laut und unverschämt). Dies ist und bleibt eine Straftat zu meinen Ungunsten.
Für mich gäbe es da nur zwei Möglichkeiten (je nach generellem Verhältnis): Sofortige Anzeige oder klar sagen daß er eine Straftat begangen hat die ich im Wiederholungsfall sofort zur Anzeige bringen werde.
Vielleicht hat er ein Einsehen, wenn du ihm seine Rechte und
Pflichten vor Augen hälst.
Nein. Hier hat der Vermieter eine Grenze überschritten. Da gibt es nichts „einzusehen“ - dieses Verhalten zeigt mehr als deutlich daß dem Vermieter jedes Unrechtsbewußtsein fehlt (oder würdest Du auf die Idee kommen ungefragt in eine fremde Wohnung einzudringen?).
Gruß Stefan
Ich will ja auch mit dem Mieter nochmals reden auch wenn er wie gesagt nicht sonderlich zuhört. Zu was eine Anzeige führt kann ich nicht beurteilen ist mir aber denke ich zu aufwendig. Es sei denn diese Art der Besuche häufen sich…
mal so ne Frage…
Hi
… wenn du nen Einbrecher bei dir hast…machst du ihm dann einen Kaffe und redest mit ihm??? Nichts anderes ist dieser Kriminelle!
Bernd
Hallo,
du meinst sicher den VERmieter und nicht den Mieter - das bist nämlich du, oder? 
Der Vermieter hat ohne dein Wissen und Wollen nichts, aber auch gar nichts in der Wohnung zu suchen - egal aus welchem Grund (Feuer und andere Katastrofen mal ausgenommen).
Wieso hat der Vermieter noch einen Schlüssel zur Wohnung?
Den hat er dir auf dein Verlangen herauszugeben. Du kannst auch (Ausnahme Schließanlage) das Schloss austauschen oder eine Einbruchssicherung anbringen.
Notfalls (Feuer und so, aber auch nur dann!!!) muss halt jemand die Tür aufbrechen.
Gruß
HaWeThie
- möge bei jedem Unfall kein Zeuge dabei sein oder die Zeugen lügen
- möge bei jedem Schaden die Versicherung gerade ausgelaufen sein
- möge bei einem Überfall kein Helfer in der Nähe sein
- möge beim nächsten „Besuch“ viel geklaut werden
- möge beim jedem Rechtstreit eine Niederlage erfolgen
wer so verantwortungslos handelt…
Bernd
Hallo Frank,
Stell dir mal vor du wärst doch zuhause gewesen
und wärst gerade mit deiner Freundin im Wohnzimmer
heftigdabei gewesen.
Was dann - der Vermieter steht da mit dem neuen
Nachmieter - Toll oder ?
Nun jaaaaaaaa… Es soll Menschen geben, die das anturnt… *schmunzel*
Aber mal ernsthaft:
Falls er einen hat sollte dieser doch nur in Notfällen
benutzt werden dürfen.
Pustekuchen! Darf er nicht! Ich habe mir hierzu schon einmal die Pfoten wundgeschrieben; kuckst Du: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… (dort insbesondere der erste Link zum Archiv).
Grüßlis
Renee
Hallo Goosi!
Keiner von uns weiß, wie der Vermieter mit vorherigen Mietern umgegangen ist, und ob es für ihn vielleicht selbstverständlich war, seine Wohnung nach Voranmeldung unangekündigt zu betreten. Das ist es natürlich nicht, aber ich bin immer dafür, einem Menschen die Chance zu geben, sein Verhalten zu überdenken, bevor man ihn so stark angreift, dass er sich nur noch mit härteren Methoden wehren kann.
Außerdem ist doch für den Fragesteller eh bald die Zeit mit diesem Vermieter rum. Und jetzt nicht Diplomatie walten zu lassen, könnte vielleicht verhängnisvoll sein - machen wir uns doch nichts vor.
Aber möglicherweise lag hier auch einfach ein Verständigungsproblem vor. Wie voreilig wäre es dann, gleich mit Polizei und sonstwas zu drohen!
Meine Devise ist: Reden - bis es nicht mehr geht! Und dann eine Nacht darüber schlafen.
Gruß,
Danielle
Hallo Bernd!
Wollen wir mal nicht vergessen, wem das Haus gehört, in dem wir eine Wohnung haben.
Nach den Bildern, die einen momentan häufiger im Fernsehen erreichen, wo die Mieter eine Behausung komplett zerlegt und vermüllt haben, kann ich sogar verstehen, dass da der Vermieter auch mal eine Auge reinwerfen will.
Es geht nur um die Art WIE.
Gruß,
Danielle