Nochmal wegen dem Schimmel!

Hallo an alle

Ein Stück weiter unten habe ich schon mein Problem erklärt wegen Schimmel in der Wohnung. Könnt ihr gerne nochmal nachlesen.
Mein Vermieter ist der Meinung jetzt sind die Löcher an den Außenwänden repariert worden und nun ist die Sache erledigt. Ich habe aber trotzdem den Schimmel in zwei Zimmern.
Seine Aussage per Email habe ich euch unten mit angehängt. Ist damit wirklich alles getan?
Ich lüfte und heize regelmäßig.
Was soll ich jetzt noch machen. Ich will doch keinen Streit mit meinem Vermieter aber der Schimmel muss weg und er will nichts machen. Ich habe einen Sohn mit 15 Monaten und Schimmel ist bekanntlich Gesundheitsschädlich.

Bitte lest euch das Argument von meinem Vermieter durch und helft mich bisschen weiter wie ich mich verhalten soll…

Vielen Dank und Gruß Martina

"Sehr verehrte Frau Vasold,

Das von Ihnen gemeldete Problem wurde am 13.01.04 durch den Gutachter Taubmann, Ebermannstadt begutachtet. Der im Gutachten festgestellte Mangel wurde unverzüglich und zwischenzeitlich durch die Firma Haustechnik Karg beseitigt.

Auf Ihre Frage, was jetzt weiter geschieht, konnte ich Ihnen nur den Rat der Firma Karg weiter geben, dass an dieser Stelle gut geheizt und gelüftet werden muß, damit die Feuchtigkeit und die Schimmelbildung abtrocknen kann. Eingeschränktes heizen ist mit die Ursache des entstandenen Problems.

In diesem Zusammenhang darf ich schon auf Ihre Sorgfalt- und Mitwirkungspflicht hinweisen und darum bitten, dass der an dieser Stelle befindliche Heizkörper auch voll zum Einsatz kommt."

Hallo Martina,

Mein Vermieter ist der Meinung jetzt sind die Löcher an den
Außenwänden repariert worden und nun ist die Sache erledigt.
Ich habe aber trotzdem den Schimmel in zwei Zimmern.
Seine Aussage per Email habe ich euch unten mit angehängt. Ist
damit wirklich alles getan?

Dein Vermieter hat nicht recht. Er muss den Mangel auch in der Wohnunh beseitigen. Er muss die Wand behandeln lassen. Die Tapeten müssen entfernt werden, es muss einige Tage getrocknet werden, dann muss neu tapeziert und gemalert werden. Die Kosten hat der Vermieter zu tragen. Du musst, ob Du möchtest oder nicht, den Vermieter schriftlich auffordern, die durch den Gebäudeschaden entstandenen Schimmelschäden in der Wohnung bis 15.04.2004 zu beseitigen. Ein früherer Twermin ist nicht sinnvoll, wobei man die Tapeten vorher entfernen kann. Bevor jedoch die Wände im Frühjahr in der Temperatur erst wieder ansteigen müssen, sollte nie bei kalten Wänden eine derartige Massnahme erfolgen.

Ich lüfte und heize regelmäßig.
Was soll ich jetzt noch machen. Ich will doch keinen Streit
mit meinem Vermieter aber der Schimmel muss weg und er will
nichts machen. Ich habe einen Sohn mit 15 Monaten und Schimmel
ist bekanntlich Gesundheitsschädlich.

Bitte lest euch das Argument von meinem Vermieter durch und
helft mich bisschen weiter wie ich mich verhalten soll…

"Sehr verehrte Frau Vasold,

Das von Ihnen gemeldete Problem wurde am 13.01.04 durch den
Gutachter Taubmann, Ebermannstadt begutachtet. Der im
Gutachten festgestellte Mangel wurde unverzüglich und
zwischenzeitlich durch die Firma Haustechnik Karg beseitigt.

Auf Ihre Frage, was jetzt weiter geschieht, konnte ich Ihnen
nur den Rat der Firma Karg weiter geben, dass an dieser Stelle
gut geheizt und gelüftet werden muß, damit die Feuchtigkeit
und die Schimmelbildung abtrocknen kann. Eingeschränktes
heizen ist mit die Ursache des entstandenen Problems.

Hier verkennt der Vermieter die Ursache des Problems. Das Problem ist der Wassereintritt. Daraus entstand der Schimmel.

In diesem Zusammenhang darf ich schon auf Ihre Sorgfalt- und
Mitwirkungspflicht hinweisen und darum bitten, dass der an
dieser Stelle befindliche Heizkörper auch voll zum Einsatz
kommt."

Kosten für solche Schäden hat der Vermieter zu tragen.

Du musst hier Massnahmen zu Deiner Sicherheit vornehmen. Versuche Dich am Ort in einem Mieterverein/ einem Anwalt beraten zu lassen.

Gruss Günter