Hallo,
ich bin seit Anfang des Jahres Vermieter durch Kauf eines Hauses, das im EG einen Laden hat.
Im übernommenen Mietvertrag wird die Schneeräumpflicht an den Mieter übertragen, mit dem handschriftlichen Absatz „Der Mieter übernimmt das Reinigen des Bürgersteigs, außerdem sind Reinigungs- und Streumaterial auf eigene Kosten zu beschaffen. Streu- und reinigungszeit im Winter: 7 - 20 Uhr. Bei persönlicher Verhinderung muß Ersatzkraft besorgt werden.“
Jetzt hat’s geschneit, und keiner räumt 
Ist so eine Klausel rechtens?
Wer ist Verantwortlich wenn sich tatsächlich einer hinlegt?
Wie weise ich den Mieter darauf hin?
Danke für Eure Tips,
Torsten
Hallo Torsten,
Im übernommenen Mietvertrag wird die Schneeräumpflicht an den
Mieter übertragen, mit dem handschriftlichen Absatz „Der
Mieter übernimmt das Reinigen des Bürgersteigs, außerdem sind
Reinigungs- und Streumaterial auf eigene Kosten zu beschaffen.
Streu- und reinigungszeit im Winter: 7 - 20 Uhr. Bei
persönlicher Verhinderung muß Ersatzkraft besorgt werden.“
Jetzt hat’s geschneit, und keiner räumt 
Ist so eine Klausel rechtens?
Wer ist Verantwortlich wenn sich tatsächlich einer hinlegt?
Wie weise ich den Mieter darauf hin?
Eine solche Klausel ist sogar zwingend erforderlich. In den meisten Miet- und Pachtverträgen wird nämlich vergessen, dass im Winter Schnee zu räumen ist und dass gestreut werden muss. Der BGH hat hierzu eindeutig festgestellt, dass ein Vermieter mit dem Mieter vereinbaren muss, dass er den Winterdienst übernimmt. Dies ist in Deinem Fall so geschehen. Der Mieter/Pächter muss daher entsprechned der Satzung der Kommune Streuen und Schnee entfernen. Bei starkem Schneefall hat der Mieter während des Tages, spätestens bis 22.00 Uhr Schnee zu räumen oder zu Streuen.
Wenn Dir bekannt ist - wie hier - dass die Mieter der Verpflichutng nicht nahckommen, musst Du sie schriftlich auffordern, der Kehr- und Räumpflicht und der Streupflicht nachzukommen. Mache die Mieter/Pächter darauf aufmerksam, dass sie mit ihrem persönlichen Vermögen haften, wenn jemand stützt und den Verpflichtungen wurde keine Folge geleistet und - dass Du jede Haftung über Deine Versicherung ausschliessen musst, da es sich hierbei um grob fahrlässiges Verhalten handelt. Mache die Mieter darauf aufmerksam, wenn sie weiterhin ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, dass Du Dir vorbehalten musst, die Arbeiten an eine Fremdfirma zu übergeben. Die Kosten werden dann mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Du musst dann aber - für diesen Winter reicht es wohl nicht mehr - den Mietern ankündigen, dass ihre Vertragsverletzungen dazu führt, dass Du die Arbeiten Fremden übertragen wirst. Nehme für einen solchen Entwurf den Rat eines Eigentümerverbandes an.
Gruss Günter
Hi Torsten,
zusätzlich zu den Infos von GünterW… Kuckst Du:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Da gibt es auch einen Link zu einigen Urteilen zum Thema.
Grüße
Renee