Verjährung der Nebenkosten am 1.1. - die 2

Hallo,
ich muß nochmal kurz zu diesem Thema nachharken. Vor 3 Wochen gabs hier ja einige Postings, u.a. ob am 31.12.03 (abends) eingeworfene Abrechnungen (BGB § 130 Abs.1 S.1) noch in 2003 zugegangen sind.

„Historie“: Wir sind in 07/2003 aus-/umgezogen und hatten anschließend Krach mit dem Ex-Vermieter und der Ex-Hausverwaltung. Bisher sah es so aus, als hätten wir die besseren Argumente (dank WWW) jdenfalls hat sich der Vermieter-Anwalt nicht mehr gemeldet. Wir haben unsererseits aber kein großes Interesse verjährten Forderungen nachzukommen.

Am 1.1.04 hatten wir dann die Abrechnung 2002 im Briefkasten (keine Postzustellung). Die Kids hatten Tags zuvor (abends - ca. 19.00Uhr) den Briefkasten geleert. Da war keine Abrechnung dabei. Der Einwurf kann also nur vom 31.12.-19.00Uhr bis 1.1.04-17.00 Uhr geschehen sein.
Wir haben der Hausverwaltung in einem 2-Zeiler mitgeteilt, daß wir die Abrechnung 2002 erst 2004 erhalten haben und wir den verjährten Forderungen nicht nachkommen.

Heute schreibt die Hausverwaltung, daß die Abrechnung rechtzeitig per Bote zugestellt worden sei. Die Hausverwaltung müsste die rechtzeitige Zustellung nachweisen. Ich gehe davon aus, daß ein Mitarbeiter die Briefe einfach abends/morgens eingeworfen hat. Vielleicht ist ein Zeuge mitgefahren, vielleicht was an Silvester vielleicht an Neujahr.

Viele vielleichts doch wie solls weitergehen?
Wie kanns (im worst case) für uns ausgehen, wenn wir uns weigern und darauf bestehen, der Brief sei erst am 1.1.04 eingeworfen / zugestellt worden.

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

es war vor kurzem erst in der Presse (weiß leider nicht mehr genau wann), dass ein Gericht entschieden hat, dass Briefe bis 17:00 Uhr im Briefkasten sein müssen, um noch als am gleichen Tage zugestellt zu gelten.
Es kann keiner verlangen, dass jemand abends oder gar nachts in den Kasten schaut, ob nicht doch einer irgendwas eigeworfen hat.

Gruß
HaWeThie

Hallo Michael,

es war vor kurzem erst in der Presse (weiß leider nicht mehr
genau wann), dass ein Gericht entschieden hat, dass Briefe bis
17:00 Uhr im Briefkasten sein müssen, um noch als am gleichen
Tage zugestellt zu gelten.
Es kann keiner verlangen, dass jemand abends oder gar nachts
in den Kasten schaut, ob nicht doch einer irgendwas eigeworfen
hat.

Dieser Fall hat nach meiner Information jedoch den Streit um die Zustellung eines Briefes über die Bundespost betroffen. Wenn jemand - mit Zeugen ist immer besser - einen Brief direkt einwirft, darf man sich auf dieses Urteil nicht verlassen.

Gruss Günter

Ein einfach zugestellter brief durch nichtpostalischen Einwurf zu einer Zeit als es nicht mehr mit Post gerechnet wird ist nicht zugestellt.
Zustellung erst wenn die normale Post erwartet werden kann.

Besser klingeln und persönlich Übregabe u nter Zeugen das wirkt.
Johannes

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Hallo Johannes,

Ein einfach zugestellter brief durch nichtpostalischen Einwurf
zu einer Zeit als es nicht mehr mit Post gerechnet wird ist
nicht zugestellt.

Gibt es hierzu rechtsverbindliche Aussagen /Urteile?

Zustellung erst wenn die normale Post erwartet werden kann.

Besser klingeln und persönlich Übregabe u nter Zeugen das
wirkt.

Sehe ich auch so,

danke,

Michael