ich hab vor einiger Zeit schon eine ähnliche Frage gestellt, aber ich möchte dennoch noch einmal genauer nachfragen und würd mich über hilfreiche Antworten freuen:
Im Moment wohne ich in Hannover (in dieser Wohnung seit dem 1.2.2002), bin dort eine erfolglose Ich-AG. Ab 1. März habe ich in Hamburg eine neue Arbeit. Ich hoffe, dass ich die Kündigungsfristen nun richtig verstanden habe: Wenn ich bis zum dritten Werktag im Februar meine Kündigung dem Vermieter zugestellt habe, dann gilt diese zum 31. April 2004. Ist das richtig?
Kann die Tatsache, dass ich als Ich-AG in Hannover meine Miete kaum noch zahlen kann und nun einen Job in HH habe, insoweit als außerordentlicher Kündigungsgrund gelten, dass ich noch vor dem 31. April 2004 aus dem Mietvertrag rauskann, indem ich z. B. selber Nachmieter suche? Falls dies so ist: Mein Vermieter wohnt hier im selben Haus wie ich, ist schon etwas älter und recht lieb. Ich bin ein wenig unsicher, wie meine schriftliche Kündigung nun ausfallen sollte.
Wie gesagt, ich wäre für jedwede Hilfe sehr dankbar.
ich hoffe ich darf auch antworten, auch wenn ich nicht Günter bin…
Wenn ich bis
zum dritten Werktag im Februar meine Kündigung dem Vermieter
zugestellt habe, dann gilt diese zum 31. April 2004. Ist das
richtig?
Richtig.
Kann die Tatsache, dass ich als Ich-AG in Hannover meine Miete
kaum noch zahlen kann und nun einen Job in HH habe, insoweit
als außerordentlicher Kündigungsgrund gelten, dass ich noch
vor dem 31. April 2004 aus dem Mietvertrag rauskann, indem ich
z. B. selber Nachmieter suche? Falls dies so ist: Mein
Vermieter wohnt hier im selben Haus wie ich, ist schon etwas
älter und recht lieb. Ich bin ein wenig unsicher, wie meine
schriftliche Kündigung nun ausfallen sollte.
Ich bin mir nicht sicher, ob dies für eine außerordentlich Kündigung ausreicht, glaube es aber nicht. Aber selbst wenn, umstritten wäre dieses Recht auf jeden Fall.
Wenn Dein Vermieter „recht lieb“ ist, was hindert Dich daran, mit ihm offen zu sprechen? Ich würde eine fomelle Kündigung schreiben ("Hiermit kündige ich zum 30.4.04 unseren Mietvertrag vom … für die Wohnung …) und sie dem Vermieter persönlich geben (in einer passenden Situation, wenn auch etwas Zeit ist). Dabei dann mündlich Deine Situation erklären und ihn fragen ob ihm eine Lösungsmöglichkeit einfällt (ruhig ein wenig Tränendrüse - wenn Du den Vater in ihm ansprechen kannst, hast Du schon halb gewonnen).
Das Optimum wäre, wenn es Dir irgendwie gelingt ihm eine schriftliche Vereinbarung zur Nachmietersuche aus dem Kreuz zu leiern. Dann wärest Du mit dem ersten passenden Nachmieter aus Deinem Vertrag draußen.
Natürlich möchte ausdrücklich für eine einvernehmliche Lösung plädieren und wenn der Vermieter wirklich ein netter älterer Herr ist, sollte da auch einiges möglich sein.
Im Moment wohne ich in Hannover (in dieser Wohnung seit dem
1.2.2002), bin dort eine erfolglose Ich-AG. Ab 1. März habe
ich in Hamburg eine neue Arbeit. Ich hoffe, dass ich die
Kündigungsfristen nun richtig verstanden habe: Wenn ich bis
zum dritten Werktag im Februar meine Kündigung dem Vermieter
zugestellt habe, dann gilt diese zum 31. April 2004. Ist das
richtig?
Ja. Die Kündigung muss bis 04.02.2004 ( Eingang beim Vermieer ) vorliegen. Möglichst mit Einwurf-Einschreiben versenden.
Kann die Tatsache, dass ich als Ich-AG in Hannover meine Miete
kaum noch zahlen kann und nun einen Job in HH habe, insoweit
als außerordentlicher Kündigungsgrund gelten, dass ich noch
vor dem 31. April 2004 aus dem Mietvertrag rauskann, indem ich
z. B. selber Nachmieter suche? Falls dies so ist: Mein
Vermieter wohnt hier im selben Haus wie ich, ist schon etwas
älter und recht lieb. Ich bin ein wenig unsicher, wie meine
schriftliche Kündigung nun ausfallen sollte.
Teile ihm doch Deine Situation mit. Frage ihn, ob er Dich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Wenn ja, er möge es Dir schriftlich bestätigen. Sonst frage, ob Du einen Nachmieter stellen sollst. Nur bei drei Monaten ist es immer so eine Sache. Ein Anspruch auf Nachmieterstellung hast Du auf jeden Fall, da sich nicht nur der Arbeitsplatz erheblich entfernt vom derzeitigen Wohnort befindet, sondern aus der wirtschaftlichen Lage es auch nicht möglich wäre für die bisherige Wohnung die Miete zu bezahlen.
Hoffentlich reicht es auch, wenn ich die Kündigung meinem
Vermieter selber gebe und nicht per Einschreiben.
kurz dazu:
so lange der Vermieter den Erhalt der Kündigung nicht bestreitet, reicht das natürlich völlig. Schwierig würde es dann, wenn er sich doch als linke Ratte outen sollte und schlicht den Erhalt leugnet.
Dem kannst Du mit einem Zeugen (der auch den Inhalts des Umschlages bezeugen können sollte) aus dem Weg gehen.
Hoffentlich reicht es auch, wenn ich die Kündigung meinem
Vermieter selber gebe und nicht per Einschreiben.
Falls Du sicher gehen willst, druck das Schreiben 2x mal aus, schreib auf eins ‚Kopie‘ drauf und lass Dir dort den Erhalt quitieren (So: Am X.Y.2004 erhalten Unterschrift). Dieses Blatt behälst Du dann.