Hallo Jule,
die Sache ist einfacher, als Du sie Dir im Moment wohl vorstellst. Es gibt zwei Verträge: den zwischen Deinem Vermieter und dem Eigentümer und den zwischen Dir und Deinem Vermieter - der Untermietvertrag.
Beide Verträge sind Teil der Erbmasse und werden vererbt. Die Erben des Verstorbenen übernehmen die Verträge.
Ich denke (in diesem Punkt bin ich mir aber nicht sicher), daß die Erben nun ein Sonderkündigungsrecht für beide Verträge haben mit einer Frist von drei Monaten (würde kein Untermietverhältnis bestehen, hätten die Erben auf jeden Fall dieses Kündigungsrecht, deshalb denke ich, daß sie hier beide Verträge kündigen können).
Nun hat jeder seine Verpflichtung aus den geschlossenen Verträgen zu erfüllen:
Du hast mit dem Hauptmietvertrag nichts zu tun, eventuell bestehende Verpflichtungen müssen die Erben erfüllen. Du mußt gegenüber den Erben die Verpflichtungen aus Deinem Untermietvertrag erfüllen.
Wenn Du nun die Wohnung übernimmst, schließt ihr einen völlig neuen Mietvertrag. Die Bedingungen dazu sind dann aushandelbar.
Das ist die „formelle“ Seite, die (so wie es hier scheint) die Erben ziehmlich alt aussehen läßt. Man kann sich natürlich auch an einen Tisch setzen und über alles reden…
Eines noch zu bedenken: Wenn das Sonderkündigungsrecht besteht, könnten die Erben Dir das Leben auch schwermachen, indem sie Deinen Auszug verlangen. Wie das dann ausgehen würde, darüber wage ich keine Prognose…
Gruß Stefan
ich habe sehr lange in einer Wohnung (Süddeutschland, falls
das wichtig ist?!) zur Untermiete gewohnt, da mein Vermieter
niemals da war (sollte der Alterswohnsitz werden, weil es
eigentlich ein echt schöne Wohnung ist)
Mein Vermieter hatte die Wohnung auch nur zur Miete, der
richtige Wohungseigner und die die Wohnung betreuende
Gesellschaft waren aber über dieses Untermietverhältnis
informiert.Jetzt ist mein Vermieter plötzlich gestorben und ich weiss nun
nicht was auf mich zu kommt und ob es irgendwie gefährlich
ist, die Wohnung zu „übernehmen“.
Das Problem dabei ist, dass mein frührer Vermieter ewig,
mindestends 15 Jahre, die Wohnung gemietet hatte.a)Welche Pflichten existieren denn normalerweise wenn man eine
Wohnung so lange hat und auszieht? ISt das alleinig vom
Mietvertrag abhängig (den ich leider nie gesehen habe, ich
habe nur einen Untermietvertrag wo ich so gut wie keine
Pflichten habe) oder gibt es dazu allgemeine Gesetzliche
Regelungen, was man wie überlassen muss und renovieren muss?b) Was wäre, wenn nun der Mietvertrag ordentlich gekündigt
wird, ich mich dann aber direkt als Nachmieterin bewerbe und
auch genommen werden würde. Ich würde gänzlich auf eine
Renovierung verzichten. Aber was passiert dann, wenn _ich_ mal
ausziehen (was evtl. schon sehr bald sein kann, wegen meinem
Job). Es ist ja ein riesen unterschied ob die Wohnung 15 Jahre
lang niemals renoviert wurde, oder ob ich gerade erst in eine
komplett neugemachte Wohnung eingezogen bin. Im letzteren
Falle brauche ich mir kaum Sorgen zu machen, dass da größere
Dinge kaputt sein könnten. Die Renovierung dürfte da relativ
schnell vonstatten gehen. (So wie die Wohnung aber jetzt ist,
da sie ja schon ewig nicht renoviert wurde, würde das eine
riesige Aktion und das kann ich mir auch finanziell wohl nicht
leisten, wenn ich da irgendwie in die Pflicht genommen werde.)Wie sieht das rechtlich aus und allgemein, was sind denn meine
Pflichten? Kann man sich dagegen absichern, in dem ich einen
Vertrag mache, dass die Wohnung eben schon so alt ist und ich
sie in dem Zustand übernommen habe? Aber das würde doch der
eigentlicheWohnungseitgentümer und Vermieter niemals machen,
weil er letztendlich auf den Renovierungskosten sitzen bleibt
die eigentlich mein Vermieter hätte aufbringen müssen…Wer kann mir dazu Tips geben, auch gute Links.
Vielen Dank für Hilfe,
Jule