Defekte Wasserleitungen

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu Reparaturen in der Wohnung. Ich
habe seit einiger Zeit ein Problem mit der
Wasseranschlussleitung. Etwas 2001 habe ich die schon einmal
reparieren lassen und selbst bezahlt. Nun tropft der selbe
Anschluss schon wieder und ich bin eigentlich nicht gewillt
das schon wieder aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Müsste solche Kosten nicht eigentlich der Vermieter tragen
oder gibt es auch für Handwerker eine Gewährleistungsfrist?
Wie lang ist die?

Überprüfe bitte einmal ob Du eine Kleinreparaturklausel vereinbart hast. Hier handelt es sich wahrscheinlich um eine Dichtung. Hast Du im Einzelfall bis zu 75 EURO, auf das Jahr begrenzt auf höchstens 8 % der Jahreskaltmiete vereinbart, dass Du entsprechende Kosten tragen musst, fallen Dichtungen unter diese Klausel.

Ein anderes Problem wiederum ist es, wenn der Handwerker den Hanf zwischen zwei Rohren nicht fachmännisch eingesetzt hat oder sich mit den Jahren hier Veränderungen ergeben haben. Dies ist dann Sache des Vermieters. Melde ihm auf jeden Fall den Schaden und fordere ihn auf, diesen beseitigen zu lassen.

Gruss Günter

Hallo nochmal,

diese 75 EUR Klausel haben wir im Mietvertrag drin stehen. Wenn ich das richtig verstehe müsste der Vermieter aber auch diese „Kleinreparatur“ zahlen wenn es mehr wird als 75 EUR. Richtig?

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Hallo,

diese 75 EUR Klausel haben wir im Mietvertrag drin stehen.
Wenn ich das richtig verstehe müsste der Vermieter aber auch
diese „Kleinreparatur“ zahlen wenn es mehr wird als 75 EUR.
Richtig?

Nein, so ist es nicht richtig, da wurde erst eine umstrittenen Diskussion vor einigen Tagen geführt. In Deinem Fall handelt es sich eindeutig um eine Reparatur an einer Wasserversorgungsleitung. Hier muss der Vermieter zahlen, egal wie hoch die Rechnung ist, selbst wenn sie nur 10 EURO beträgt.

Gruss Günter

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu Reparaturen in der Wohnung. Ich
habe seit einiger Zeit ein Problem mit der
Wasseranschlussleitung. Etwas 2001 habe ich die schon einmal
reparieren lassen und selbst bezahlt. Nun tropft der selbe
Anschluss schon wieder und ich bin eigentlich nicht gewillt
das schon wieder aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Müsste solche Kosten nicht eigentlich der Vermieter tragen
oder gibt es auch für Handwerker eine Gewährleistungsfrist?
Wie lang ist die?

Überprüfe bitte einmal ob Du eine Kleinreparaturklausel
vereinbart hast. Hier handelt es sich wahrscheinlich um eine
Dichtung. Hast Du im Einzelfall bis zu 75 EURO, auf das Jahr
begrenzt auf höchstens 8 % der Jahreskaltmiete vereinbart,
dass Du entsprechende Kosten tragen musst, fallen Dichtungen
unter diese Klausel.

Ein anderes Problem wiederum ist es, wenn der Handwerker den
Hanf zwischen zwei Rohren nicht fachmännisch eingesetzt hat
oder sich mit den Jahren hier Veränderungen ergeben haben.
Dies ist dann Sache des Vermieters. Melde ihm auf jeden Fall
den Schaden und fordere ihn auf, diesen beseitigen zu lassen.

Gruss Günter