Mieterselbstauskunft

Hi @ all!
Eine Freundin von mir hat im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung eine sog. Mieterselbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben.
Diese beinhaltet u.a. folgenden Vermerk:
„Ich/wir bin/sind mit einer Verwendung der angegebenen Daten für eigene Zecke des/der Vermieter/s im Sinn des bundesdatenschutzgesetzes einverstanden.“
Meine Freundin ist arbeitslos und hat deshalb dem Vermieter eine (falsche) Einkommensbescheinigung vorgelegt (Bitte jetzt keine Debatte von wegen Betrug, Moral etc…). Nun der Vermieter herausgefunden, dass sie arbeitslos ist und deshalb seine bereits mündliche Zusage für die Wohnung zurückgezogen.
Ihre und meine Frage ist nun: Wo hat er diese Information her? Vom Arbeitsamt? Von der Bank? (mehr Möglichkeiten sind uns nicht eingefallen).
Und vor allem: ist das wirklich rechtmäßig?
Danke Euch schon mal im voraus,
Anja

Hallo Anja,

ganz einfach: der Vermieter wird bei dem angegebenen Arbeitgeber angerufen haben und erfahren haben, dass diese Arbeitnehmerin nicht exisitert.

Und zur Frage der Rechtmässigkeit: Natürlich darf der Vermieter im Rahmen des gesetzlich Möglichen Erkundigungen einziehen. Macht jeder Arbeitgeber auch. Sollte der Vermieter andere Informationsquellen haben, dürfte es schwierig bis unmöglich sein, die undichten Stellen herauszufinden.

Viele Grüsse,
BM

Hi Bitter Moon,

ganz einfach: der Vermieter wird bei dem angegebenen
Arbeitgeber angerufen haben und erfahren haben, dass diese
Arbeitnehmerin nicht exisitert.

Das ist nicht der Fall. Dieser „Arbeitgeber“ ist der Lebensgefährte meiner Freundin und bei ihm hat niemand angerufen…

Und zur Frage der Rechtmässigkeit: Natürlich darf der
Vermieter im Rahmen des gesetzlich Möglichen

Eben dieser Rahmen ist es ja, der mich/uns interessiert…

Erkundigungen einziehen. Macht jeder Arbeitgeber auch. Sollte der Vermieter
andere Informationsquellen haben, dürfte es schwierig bis
unmöglich sein, die undichten Stellen herauszufinden.

Danke Dir,
anja

Ihre und meine Frage ist nun: Wo hat er diese Information her?
Vom Arbeitsamt? Von der Bank?

von gemeinsamen Bekannten? vom Arbeitsamt? Sonst wo her?

Jeder hier kann nur Vermutungen anstellen. Und er wird dir bestimmt nicht sagen woher er es hat. Selbst wenn…

Aufgrund der falschen Angaben kann er das machen.

Gruß Ivo

Hi,

Das ist nicht der Fall. Dieser „Arbeitgeber“ ist der
Lebensgefährte meiner Freundin und bei ihm hat niemand
angerufen…

Da wird er wohl die IHK angerufen haben (mit Mitarbeitern ist man da Pflichtmitglied) oder die Berufsgenossenschaft, bei der die Dame dann versichert sein müsste und schon fliegt das auf, weil der „Arbeitgeber“ dort nicht aufzufinden ist…

Gruß,
Micha