Neues Mietrecht für alten Mietvertrag ?

Hallo,
ich muß demnächst aus beruflichen Gründen umziehen, bin seit Ende 1996 in meiner jetzigen Wohnung, gelten in diesem Fall die Kündigungsfristen nach dem neuen Mietrecht ( 3 Monate ) oder ist für diesen Vertrag das alte Mietrecht bindend.
Vielen Dank und Gruß.

Hallo hans,

schau bitte im Mietvertrag nach. Meist steht der Hinweis unter der Vereinbarung „Das Mieverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen“. Dann folgt entweder der Hinweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist oder aber es folgt eine Aufzählung, dass das Mietverhältnis nach fünf Jahren sich um drei, nach acht Jahren um weitere drei und nach über zehn Jahren um nochmals weitere drei Monate verlängert. Was in Deinem Fall dann ein Jahr ist. Rede mit Deinem Vermieter. Er wird Dir wegen des Arbeitsplatzwechsels sicher eine vorzeitige schriftliche Aufhebung des Vertrages anbieten, wenn Du Nachmieter stellst. Du hast bei einem Umzug von mehr als 50 Kilometer einen Anspruch, dass Du aus dem Mietvertrag - wenn auch gegen Nachmieterstellung - entlassen wirst.

Gruss Günter

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Hallo Hans,

es gilt in jedem Fall das neue Mietrecht. Das ergibt sich aus Art.
229 § 5 S. 2 EGBGB, denn ein Mietverhältnis ist ein
Dauerschuldverhältnis in dem Sinne.

Hast Du also einen unbefristeten Vertrag, sind´s 3 Monate, § 573c I
S. 1, IV BGB.

Hast Du einen befristeten, müsste ich noch mal in den entsprechenden
Normen nachschauen.

Gruß - Jaschiii

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