Kündigung und keine neue Wohnung DRINGEND !

Hallo !
Wir haben zum 30.4.04 unsere Wohnung gekündigt.Unsere neue Verwaltung hat uns bereits eine mündliche Zusage gegeben,sagte aber,das bei höheren Schulden der Vertrag auch abgelehnt werden kann.Er wollte uns diese höheren Schulden aber nicht genau betiteln.Unsere Frage ist jetzt :
Kann die Verwaltung den Mietvertrag ablehnen,weil wir Schufaeinträge haben (insgesamt ca.12000 Euro und eventuell eine eidestattliche Versicherung).WIr können aber belegen,das wir die Schulden weiterhin regelmäßig abzahlen und bei unserem alten Vermieter keine Mietschulden haben.
Wo bekommen wir mit 2 Kleinkindern und einem Säugling dann eine neue Wohnung her (Sozialamt o.ä.?) oder haben wir als sozialer Härtefall das Recht die Kündigung zurück zu ziehen ?
Danke im voraus
Frank

Hallo Frank,

nachdem ihr selbst gekündigt habt, führt kein Weg mehr zurück. Ihr könnt sogar, wenn ihr nicht rechtzeitig auszieht, von dem jetzigen Vermieter schadensersatzpflichtig gemacht werden (z. B. weil die neue Mietpartei nicht einziehen kann und in ein Hotel ziehen muss oder weil bereits Handwerker bestellt wurden, um die Wohnung zu sanieren).

Ob mit ein Vertrag hinsichtlich der neuen Wohnung zustande kommt, ist fraglich. Die mündliche Zusage erfolgte mit der Einschränkung, dass finanziell bei euch alles in Ordnung sein muss.

Es gibt seitens des Sozialamtes Notunterkünfte/Sozialwohnungen, so dass ihr euch am besten sofort an diese Stelle wenden solltet, wenn es mit der neuen Wohnung nicht klappt. Ansonsten einfach den jetzigen Vermieter fragen, ob schon ein neuer Mieter gefunden ist und ob ihr evtl. verlängern könnt, bis ihr etwas Neues habt.

Viele Grüsse,
BM

Hallo Frank,

zuerst einmal muss der Vermieter verständigt werden, dass es mit dem Umzug nicht klappt. Dies ist notwendig. Hat er nämlich bereits eine Zusage erteilt, muss er diesem Mieter mitteilen, das ihr nicht ausziehen werdet. Da der Vermieter nicht den Vertrag mit einem Nachmieter aufnehmen kann, also Vertragsbruch begeht, hat dieser Mieter an den Vermieter Schadenersatzansprüche. Da diese durch Euch ausgelöst sind, haftet ihr gegenüber dem Vermieter für die entstehenden Schäden wegen des nicht erfolgten Auszuges.

Wir haben zum 30.4.04 unsere Wohnung gekündigt.Unsere neue
Verwaltung hat uns bereits eine mündliche Zusage gegeben,sagte
aber,das bei höheren Schulden der Vertrag auch abgelehnt
werden kann.Er wollte uns diese höheren Schulden aber nicht
genau betiteln.Unsere Frage ist jetzt :
Kann die Verwaltung den Mietvertrag ablehnen,weil wir
Schufaeinträge haben (insgesamt ca.12000 Euro und eventuell
eine eidestattliche Versicherung).WIr können aber belegen,das
wir die Schulden weiterhin regelmäßig abzahlen und bei unserem
alten Vermieter keine Mietschulden haben.

Trotzdem habt ihr bisher keine Zusage. Denn wa sDu selbst darstelltst ist keien Zusage sondern eine Absichtserklärung für den Fall, dass entsprechende Bonität vorliegt.

Wo bekommen wir mit 2 Kleinkindern und einem Säugling dann
eine neue Wohnung her (Sozialamt o.ä.?) oder haben wir als
sozialer Härtefall das Recht die Kündigung zurück zu ziehen ?

Sozialämter vermitteln in der Regel keine Wohnungen. Es wird hier möglicherweise nichts anderes übrig bleiben als der Gang zum Ordnungsamt/Ortspolizeibehörde um dort mitzuteilen, dass euch ab xx Wohnungslosigkeit droht und eie Behörde bitte tätig wird. Wir sind uns wohl einig, dass dies die schlechtetse aller Lösungen sein wird, denn selten wird man durch eine Behörde dann in ein Viertel eingewiesen, das nicht schon abgestempelt ist. Die sollte - vor allem bei Kindern - vermieden werden.

Gruss Günter