Wenn im Mietvertrag davon die Rede ist, dass bei Nichteinigung der Parteien über den Restwert von Einbauten (Fenster) ein Gutachter einzuschalten ist - ist damit ein Schiedsgutachten gemeint oder ist das noch was anderes? Also sprich: ist das Gutachten verbindlich und muss sich ein Gericht daran halten oder kann man vor Gericht noch eventuell ein neues bekommen? Schiedsgutachten als Wort taucht nicht auf und Gericht ist auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden. Eben nur die Einigung auf einen Gutachter bei Uneinigkeit hinsichtlich des Restwerts.
das Gericht muss sich nicht an Privatgutachten halten. Nur vom Gericht bestellte Sachverständige werden im Rechtsstreit anerkannt. Grundsätzlich ist hinzuweisen, dass Gutachten in Mietstreitigkeiten sehr teuer sind und oft die vorgesehene Einsparung längst durch das Guttachten aufgezehrt ist.
Gruss Günter
Wenn im Mietvertrag davon die Rede ist, dass bei Nichteinigung
der Parteien über den Restwert von Einbauten (Fenster) ein
Gutachter einzuschalten ist - ist damit ein Schiedsgutachten
gemeint oder ist das noch was anderes? Also sprich: ist das
Gutachten verbindlich und muss sich ein Gericht daran halten
oder kann man vor Gericht noch eventuell ein neues bekommen?
Schiedsgutachten als Wort taucht nicht auf und Gericht ist
auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden. Eben nur die
Einigung auf einen Gutachter bei Uneinigkeit hinsichtlich des
Restwerts.