An alle Experten und diejenigen, die sich gut auskennen !!
Wir haben folgendes Problem:
Ehemalige Mieter haben 1 Jahr lang grundlos monatlich Mietminderungen
der verschiedensten Arten vorgenommen, vermutlich, weil er ohne
Arbeit war und sich die Wohnung nicht mehr leisten konnte, bzw. um
sich materiell zu bereichern. Insgesamt haben sie damals über 4000,-€
Mietminderung vorgenommen. Ich möchte nicht zuweit ausholen, was
alles in den drei Jahren sonst noch an Unverschämtheiten vorgefallen
ist, aber unter anderem lief eine Gerichtsverhandlung, wonach wir den Mietern 10000,-DM zurüchbezahlen mußten, weil die Wohnung (gehobener Standart) ansatt 280 m² nur 250 m² hatte, war aber keine zugesicherte Eigenschaft, sondern eine „Pauschalmiete“(wurde vor Gericht völlig ignoriert!!) vereinbart(1300,-DM pro Monat mit der Verpflichtung leichte Hausmeistertätigkeiten dafür zu übernehmen, da wir 600 Kilometer entfernt vom Objekt wohnen). Jedenfalls kam es zur Verhandlung und es wurde ein Vergleich geschlossen. Unser damalige (unkompetente) Rechtsanwalt hat uns nahegelegt den Vergleich anzunehmen, was im Nachhinein gesehen ein völliger Blödsinn war. Wir sind heute noch der Meinung, dass wir von allen Seiten brutalst über den Tisch gezogen worden sind.
Jetzt wollen die Mieter vor Gericht noch erwirken, dass wir die
Umzugskosten und Speditionskosten (insgesamt 3000,-€) und die
Rückzahlung der Mietkaution ( die wir logischerweise wegen den hohen
unbegründeten Mietminderungen einbehalten haben )erstatten müssen. Es
soll in Kürze eine gütliche Verhandlung vor Gericht stattfinden.
Wir wollen uns vor Gericht selbst verteidigen.
Nun meine Fragen:
- Müssen wir einen Vergleich annehmen, oder was für eine Möglichkeit haben wir sonst noch ?
- Was passiert, wenn ich den Vergleich ablehne ?
- Kann ich gegen einen bereits vor drei Jahren geschlossen Vergleich, nochmals angehen, wenn ja, wie stelle ich das an ?
Ich bedanke mich im voraus für alle guten und kompetenten Informationen
Trudy