Vergleich-muss vermieter umzugskosten bezahlen ?

An alle Experten und diejenigen, die sich gut auskennen !!
Wir haben folgendes Problem:

Ehemalige Mieter haben 1 Jahr lang grundlos monatlich Mietminderungen
der verschiedensten Arten vorgenommen, vermutlich, weil er ohne
Arbeit war und sich die Wohnung nicht mehr leisten konnte, bzw. um
sich materiell zu bereichern. Insgesamt haben sie damals über 4000,-€
Mietminderung vorgenommen. Ich möchte nicht zuweit ausholen, was
alles in den drei Jahren sonst noch an Unverschämtheiten vorgefallen
ist, aber unter anderem lief eine Gerichtsverhandlung, wonach wir den Mietern 10000,-DM zurüchbezahlen mußten, weil die Wohnung (gehobener Standart) ansatt 280 m² nur 250 m² hatte, war aber keine zugesicherte Eigenschaft, sondern eine „Pauschalmiete“(wurde vor Gericht völlig ignoriert!!) vereinbart(1300,-DM pro Monat mit der Verpflichtung leichte Hausmeistertätigkeiten dafür zu übernehmen, da wir 600 Kilometer entfernt vom Objekt wohnen). Jedenfalls kam es zur Verhandlung und es wurde ein Vergleich geschlossen. Unser damalige (unkompetente) Rechtsanwalt hat uns nahegelegt den Vergleich anzunehmen, was im Nachhinein gesehen ein völliger Blödsinn war. Wir sind heute noch der Meinung, dass wir von allen Seiten brutalst über den Tisch gezogen worden sind.

Jetzt wollen die Mieter vor Gericht noch erwirken, dass wir die
Umzugskosten und Speditionskosten (insgesamt 3000,-€) und die
Rückzahlung der Mietkaution ( die wir logischerweise wegen den hohen
unbegründeten Mietminderungen einbehalten haben )erstatten müssen. Es
soll in Kürze eine gütliche Verhandlung vor Gericht stattfinden.
Wir wollen uns vor Gericht selbst verteidigen.

Nun meine Fragen:

  • Müssen wir einen Vergleich annehmen, oder was für eine Möglichkeit haben wir sonst noch ?
  • Was passiert, wenn ich den Vergleich ablehne ?
  • Kann ich gegen einen bereits vor drei Jahren geschlossen Vergleich, nochmals angehen, wenn ja, wie stelle ich das an ?

Ich bedanke mich im voraus für alle guten und kompetenten Informationen
Trudy

An alle Experten und diejenigen, die sich gut auskennen !!
Wir haben folgendes Problem:

Ehemalige Mieter haben 1 Jahr lang grundlos monatlich
Mietminderungen
der verschiedensten Arten vorgenommen, vermutlich, weil er
ohne
Arbeit war und sich die Wohnung nicht mehr leisten konnte,
bzw. um
sich materiell zu bereichern. Insgesamt haben sie damals über
4000,-€
Mietminderung vorgenommen. Ich möchte nicht zuweit ausholen,
was
alles in den drei Jahren sonst noch an Unverschämtheiten
vorgefallen
ist, aber unter anderem lief eine Gerichtsverhandlung, wonach
wir den Mietern 10000,-DM zurüchbezahlen mußten, weil die
Wohnung (gehobener Standart) ansatt 280 m² nur 250 m² hatte,
war aber keine zugesicherte Eigenschaft, sondern eine
„Pauschalmiete“(wurde vor Gericht völlig ignoriert!!)
vereinbart(1300,-DM pro Monat mit der Verpflichtung leichte
Hausmeistertätigkeiten dafür zu übernehmen, da wir 600
Kilometer entfernt vom Objekt wohnen). Jedenfalls kam es zur
Verhandlung und es wurde ein Vergleich geschlossen. Unser
damalige (unkompetente) Rechtsanwalt hat uns nahegelegt den
Vergleich anzunehmen, was im Nachhinein gesehen ein völliger
Blödsinn war. Wir sind heute noch der Meinung, dass wir von
allen Seiten brutalst über den Tisch gezogen worden sind.

Jetzt wollen die Mieter vor Gericht noch erwirken, dass wir
die
Umzugskosten und Speditionskosten (insgesamt 3000,-€) und die
Rückzahlung der Mietkaution ( die wir logischerweise wegen den
hohen
unbegründeten Mietminderungen einbehalten haben )erstatten
müssen. Es
soll in Kürze eine gütliche Verhandlung vor Gericht
stattfinden.
Wir wollen uns vor Gericht selbst verteidigen.

Nun meine Fragen:

  • Müssen wir einen Vergleich annehmen, oder was für eine
    Möglichkeit haben wir sonst noch ?

Vergleich heist ende der Fahnenstange

  • Was passiert, wenn ich den Vergleich ablehne ?
  • Kann ich gegen einen bereits vor drei Jahren geschlossen
    Vergleich, nochmals angehen, wenn ja, wie stelle ich das an ?

Leider nicht

Verklag deinen Anwalt wegen Untreue wenn der Mist gebaut hat zeig ihn An §266StGB

Johannes

Ich bedanke mich im voraus für alle guten und kompetenten
Informationen
Trudy

Hallo Trudy,

bei der gütlichen Verhandlung müsst ihr keinen Vergleich akzeptieren. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, ergeht ein Urteil, gegen das ihr notfalls in Berufung gehen könnt.

Die Umzugskosten des Mieters müsst ihr nur dann als Schadensersatz leisten, wenn die Kündigung nicht rechtmässig war. Zu der Rechtmässigkeit der Kündigung steht möglicherweise etwas in dem Vergleich des letzten Verfahrens.

Die Kaution müsst ihr nur dann zurückzahlen, wenn die Mietminderungen des Mieters zu Recht erfolgten. Hier kommt es darauf an, wer was beweisen kann. Ihr müsstet hierzu also vor Gericht entsprechend zu der Mangelfreiheit der Wohnung mit Zeugen vortragen.

Ansonsten bleibt noch, dem Mieter in die Suppe zu spucken, indem ihr ihn wegen Eingehungsbetrug anzeigt. Wenn es tatsächlich so war, dass er sich die Wohnung von Anfang an gar nicht leisten hat können, hat er sich bei Anmietung der Wohnung wegen Betrugs strafbar gemacht. Dies wäre ein Indiz dafür, dass es ihm bei den Mietminderungen nur darum ging, Kosten zu sparen und tatsächlich gar keine Mängel vorlagen.

Viele Grüsse,
BM

Hallo Johannes,

sollte der Anwalt tatäschlich Mist gebaut haben, kann er nicht wegen Untreue angezeigt werden. Man sollte nicht so leichtfertig mit Straftatbestädnen umgehen, denn falsche Beschuldigungen führen oft auch zu einem Strafverfahren.

Ob der Anwalt schuldhaft seine Pflichten verletzt hat, kann ein Aússenstehender kaum bewerten. Selbst wer das Urteil kennt, kann nicht mit Sichehreit von einem Versagen eines Anwaltes ausgehen. Bitte deshalb ein bischen sparsamer mit „zeig ihn an“.

Gruss Günter

Ehemalige Mieter haben 1 Jahr lang grundlos monatlich
Mietminderungen
der verschiedensten Arten vorgenommen, vermutlich, weil er
ohne
Arbeit war und sich die Wohnung nicht mehr leisten konnte,
bzw. um
sich materiell zu bereichern. Insgesamt haben sie damals über
4000,-€
Mietminderung vorgenommen. Ich möchte nicht zuweit ausholen,
was
alles in den drei Jahren sonst noch an Unverschämtheiten
vorgefallen
ist, aber unter anderem lief eine Gerichtsverhandlung, wonach
wir den Mietern 10000,-DM zurüchbezahlen mußten, weil die
Wohnung (gehobener Standart) ansatt 280 m² nur 250 m² hatte,
war aber keine zugesicherte Eigenschaft, sondern eine
„Pauschalmiete“(wurde vor Gericht völlig ignoriert!!)
vereinbart(1300,-DM pro Monat mit der Verpflichtung leichte
Hausmeistertätigkeiten dafür zu übernehmen, da wir 600
Kilometer entfernt vom Objekt wohnen). Jedenfalls kam es zur
Verhandlung und es wurde ein Vergleich geschlossen. Unser
damalige (unkompetente) Rechtsanwalt hat uns nahegelegt den
Vergleich anzunehmen, was im Nachhinein gesehen ein völliger
Blödsinn war. Wir sind heute noch der Meinung, dass wir von
allen Seiten brutalst über den Tisch gezogen worden sind.

Jetzt wollen die Mieter vor Gericht noch erwirken, dass wir
die
Umzugskosten und Speditionskosten (insgesamt 3000,-€) und die
Rückzahlung der Mietkaution ( die wir logischerweise wegen den
hohen
unbegründeten Mietminderungen einbehalten haben )erstatten
müssen. Es
soll in Kürze eine gütliche Verhandlung vor Gericht
stattfinden.
Wir wollen uns vor Gericht selbst verteidigen.

Nun meine Fragen:

  • Müssen wir einen Vergleich annehmen, oder was für eine
    Möglichkeit haben wir sonst noch ?

Vergleich heist ende der Fahnenstange

  • Was passiert, wenn ich den Vergleich ablehne ?
  • Kann ich gegen einen bereits vor drei Jahren geschlossen
    Vergleich, nochmals angehen, wenn ja, wie stelle ich das an ?

Leider nicht

Verklag deinen Anwalt wegen Untreue wenn der Mist gebaut hat
zeig ihn An §266StGB

Johannes

Ich bedanke mich im voraus für alle guten und kompetenten
Informationen
Trudy

Hallo Trudy,

Ehemalige Mieter haben 1 Jahr lang grundlos monatlich
Mietminderungen
der verschiedensten Arten vorgenommen, vermutlich, weil er
ohne
Arbeit war und sich die Wohnung nicht mehr leisten konnte,
bzw. um
sich materiell zu bereichern. Insgesamt haben sie damals über
4000,-€
Mietminderung vorgenommen. Ich möchte nicht zuweit ausholen,
was
alles in den drei Jahren sonst noch an Unverschämtheiten
vorgefallen
ist, aber unter anderem lief eine Gerichtsverhandlung, wonach
wir den Mietern 10000,-DM zurüchbezahlen mußten, weil die
Wohnung (gehobener Standart) ansatt 280 m² nur 250 m² hatte,
war aber keine zugesicherte Eigenschaft, sondern eine
„Pauschalmiete“(wurde vor Gericht völlig ignoriert!!)

Was heisst denn hier Pauschalmiete ? Wie Du darlegst ist die Miete - ob Pauschalmiete oder keine - auf einen Wohnflächenunterschied von mehr als 10 % aufgebaut. Und hier hat der Mieter das Recht auf Rückerstattung, wenn sich aus den Darlegungen ergeben, dass dem Vermieter bekannt gewesen ist, dass nach den Bauplänen/Wohnflächenberechnungen die angegebene Wohnfläche falsch ist. Der Mieter konnte insoweit auch die Miete wegen der Überschreitung der 10 % mindern. In Deinem Fall wurde die Wohnfläche um 12 % zu hoch angesetzt. Der Mieter durfte deshalb um 12 % die Miete mindern.

vereinbart(1300,-DM pro Monat mit der Verpflichtung leichte
Hausmeistertätigkeiten dafür zu übernehmen, da wir 600
Kilometer entfernt vom Objekt wohnen). Jedenfalls kam es zur
Verhandlung und es wurde ein Vergleich geschlossen. Unser
damalige (unkompetente) Rechtsanwalt hat uns nahegelegt den
Vergleich anzunehmen, was im Nachhinein gesehen ein völliger
Blödsinn war. Wir sind heute noch der Meinung, dass wir von
allen Seiten brutalst über den Tisch gezogen worden sind.

Jetzt wollen die Mieter vor Gericht noch erwirken, dass wir
die
Umzugskosten und Speditionskosten (insgesamt 3000,-€) und die
Rückzahlung der Mietkaution ( die wir logischerweise wegen den
hohen
unbegründeten Mietminderungen einbehalten haben )erstatten
müssen.

Wenn ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, kannst Du die Kaution nicht wegen der Mietminderung einbehalten, wenn Du vor Greicht kein Recht bekommen hast. Du wirst nochmals ganz erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten haben. Was Du tust ist blanke Willlkür. Du hattest die Möglichkeit, wenn Du mit dem Urteil nicht einverstanden gewesen bist, den Anwalt zu wechseln und die nächst höhere Instanz anzurufen. Du kannst aber nicht ein Urteil murrend akzeptieren und wenn es dann darauf ankommt, als Konsequenz dem Mieter die ihm zustehenden Gelder verweigern mit dem Hinweis auf die im Verfahren bereits geklärten und von Dir verlorenen Mietminderungen.

Es

soll in Kürze eine gütliche Verhandlung vor Gericht
stattfinden.
Wir wollen uns vor Gericht selbst verteidigen.

Nun meine Fragen:

  • Müssen wir einen Vergleich annehmen, oder was für eine
    Möglichkeit haben wir sonst noch ?

Ihr müsst nicht, aber die Frage ist eben, ob ein Anerkenntnisurteil nicht billiger ist als ein Vergleicht oder gar ein Urteil. Ich kann jemand in solchen Fällen, wenn eine derartige Verbitterung über ein früheres Urteil besteht, nie empfhelen selbst sich vor Gericht zu vertrteen, insbesondere wenn der Ärger die juristischen Fragen überwiegt.

  • Was passiert, wenn ich den Vergleich ablehne ?

Dann kommt es zu einem Urteil.

  • Kann ich gegen einen bereits vor drei Jahren geschlossen
    Vergleich, nochmals angehen, wenn ja, wie stelle ich das an ?

Nein

Gruss Günter