Dringend zum zweiten

Hallo,
wie schon erwaehnt ( siehe unten) liegt bei unserer Bekannten ein Wasserschaden vor.
Eben war nun der Versicherungsfritze vom Hauseigentümer da und hat ihr mitgeteilt das die Versicherung zwar das Einlagern der Möbel ( falls nötig) bezahlen würde ,aber alles was mit einem Umzug in eine neue Wohnung zu tun hätte (Umzug an sich ,Renovierung …) ihr Problem sei.
Kann so was sein ??

Gruss Jochen

Hallo Jochen,

diese Auskunft ist falsch. Die Versicherung hat 1. die Trocknung der Räume zu veranlassen und zu bezahlen ( wenn erforderlich _ ie Szromkosten könne am gerät abgelsen werden, der Aufschrieb muss den E-Werken mitgeteilt werden, damit dort wegen der hohen Kosten erkennbar ist, dass es sich um eine einmalige Verbrauchsphase handelt)D ie Versicherung hat natürlich den Antransport zur Einlagerung der Möbel, die Einlagerung und den Rücktransport der Möbel in die Wohnung zu übernehmen. Muss die Mieterin in einem Hotel übernachten hat die Versicherung die Mehrkosten für die Verpflegung zu tragen. Hat die Mieterin Familie ist ein Umzug in eine Ersatzwohnung unumgänglich. Der Vermieter hat für Ersatz zu sorgen. Es ist letztlich doch auch unlogisch, dass sich eine Versicherung dazu bekennt, dass Möbel eingelagert werden, dann aber der Mieterin eine leere Wohnung zumuten will. Selbstverständlich muss die Versicherung auch die Renovierungskosten tragen. Deien Bekannte soll sich umgehend an einen Mieterverein wenden. Dort wird ihr in solchen Fällen geholfen, notfalls wird sogar mit der Versicherung verhandelt. Wir tun dies.

Gruss Günter

wie schon erwaehnt ( siehe unten) liegt bei unserer Bekannten
ein Wasserschaden vor.
Eben war nun der Versicherungsfritze vom Hauseigentümer da und
hat ihr mitgeteilt das die Versicherung zwar das Einlagern der
Möbel ( falls nötig) bezahlen würde ,aber alles was mit einem
Umzug in eine neue Wohnung zu tun hätte (Umzug an sich
,Renovierung …) ihr Problem sei.
Kann so was sein ??

Gruss Jochen

Vielen Dank
Gruss Jochen