Vermieter holt Kündigungsschreiben nicht ab

Guten Tag
Folgender Fall:
Gegen den Vermieter wurde das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet.
Die Mieterin hat ordnungsgemäß die Wohnungskündigung per Einschreibebrief an den Vermieter losgeschickt. Nach zwei Wochen ist dieser Brief von der Post wieder zurück gekommen, mit dem Vermerk: „nicht abgeholt“
Frage:
Ist die Wohnung trotzdem ordnungsgemäß gekündigt worden obwohl die Kündigung ja dem Eigentümer nicht zugegangen ist?
Muß oder soll die Bank verständigt werden, welche das Zwangsversteigerungsverfahren betreibt?
Soll die Kündigung der Hausverwaltung geschickt werden?

Vielen Dank im voraus für alle Zuschriften.

Gruß

Hallo,

Ist die Wohnung trotzdem ordnungsgemäß gekündigt worden obwohl
die Kündigung ja dem Eigentümer nicht zugegangen ist?

jein. Es geht beim Wirksamwerden von Willenserklärungen immer wieder um die Frage des Zugangs. Eine Willenserklärung ggü. Abwesenden geht zu, wenn sie „in verkehrsüblicher Weise so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen.“ D.h. ein Brief, der in den Briefkasten geworfen wird, ist zugegangen.

Beim Einschreiben sieht das ein bißchen anders aus. Der BGH gelangte zu der Entscheidung, daß der Hinweiszettel, der vom Postboten in den Kasten geworfen wurde, noch keinen Zugang des eigentlichen Einschreibens darstellt.

Weiterhin ist man aber der Ansicht, daß der Empfänger, wenn er mit dem Zugang von rechtserheblichen Schriftstücken rechnen muß (und das kann man wohl bei jemandem, der in der Insolvenz ist, unterstellen), sicherstellen muß, daß ihn Nachrichten auch erreichen, d.h. hin und wieder mal zur Post dackeln und die bunten Zettelchen vorlegen.

Auf der anderen Seite hat auch der Absender alles Erfoderliche und Zumutbare zu unternehmen, damit die Willenserklärung den Empfänger auch erreicht. Die Rechtsprechung verlangt daher, daß der Absender unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) einen zweiten Zustellversuch unternimmt.

Kommt es zu einem zweiten erfolglosen Zustellversuch, ist nach Ansicht des BGH schon der erste Versuch erfolgreich anzusehen (wichtig bei zu wahrenden Fristen).

Insofern sollte Ihr sofort ein zweites Kündigungsschreiben rausschicken.

Gruß,
Christian

P.S.
Immer wieder schön, wie sehr Einschreiben überschätzt werden. Die Beweiskraft ist meist gleich null (könnte ja auch eine Bananenschale drin gewesen sein) und hier wäre sogar ein normaler Brief besser gewesen.

P.P.S.
Gibt es schon einen Insolvenzverwalter? Wenn ja, ist der u.U. der richtige Ansprechpartner für die Problematik.

Hi,
es gibt doch auch das „Einwurfeinschreiben“.
Du erhältst dann eine Mitteilung, wann das Einschreiben in den Briefkasten geworfen wurde.

Gruß
HaWeThie

Hallo Josef,

ich nehme mal an, dass Du schon längst die Miete an einen Zwangsverwalter zahlen musst. Zumindest liegt Dir sicher ein Überweisungsbeschluss vor, der Dir untersagt an Deinen Vermieter Zehlungen zu leisten. Zumindest ist dies in der Mehrheit der Pfändungssachen so. Dann ist die Kündigung an den Zwangsverwalter oder die Bank, die die Zwangsversteigerung vornimmt, zu erklären. Du musst daher spätestens am 03.02. zur Wahrung Deiner Rechte durch persönliche Übergabe - bein Zwangsverwalter oder der Bank - möglichst auch beim Vermieter - nochmals kündigen.

Gruss Günter

Folgender Fall:
Gegen den Vermieter wurde das Zwangsversteigerungsverfahren
eingeleitet.
Die Mieterin hat ordnungsgemäß die Wohnungskündigung per
Einschreibebrief an den Vermieter losgeschickt. Nach zwei
Wochen ist dieser Brief von der Post wieder zurück gekommen,
mit dem Vermerk: „nicht abgeholt“
Frage:
Ist die Wohnung trotzdem ordnungsgemäß gekündigt worden obwohl
die Kündigung ja dem Eigentümer nicht zugegangen ist?
Muß oder soll die Bank verständigt werden, welche das
Zwangsversteigerungsverfahren betreibt?
Soll die Kündigung der Hausverwaltung geschickt werden?

Vielen Dank im voraus für alle Zuschriften.

Gruß

Hi,

es gibt doch auch das „Einwurfeinschreiben“.
Du erhältst dann eine Mitteilung, wann das Einschreiben in den
Briefkasten geworfen wurde.

bist du sicher?
Ich habe schon etliche Einwurfeinschreiben verschickt, aber nie eine Mitteilung bekommen.

Gruß
roland

Hallo Roland,

es gibt doch auch das „Einwurfeinschreiben“.
Du erhältst dann eine Mitteilung, wann das Einschreiben in den
Briefkasten geworfen wurde.

bist du sicher?
Ich habe schon etliche Einwurfeinschreiben verschickt, aber
nie eine Mitteilung bekommen.

Für das Einwurf-Einschreiben gibt es keine Benachrichtigung, wann dieses eingeworfen wurde. Dieser Vermerk erfolgt auf dem Einblieferungsnachweis ist bei der Post hinterlegt. Will man den Zugang also gerichtlich beweisen, muss man durch die Nummer des Einwurf-Einschreiben bei der Post den Laufweg und díe Aushändigung erfragen. Du hast also recht. Man erhält nichts.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich denke, er hat das mit einem Einschreiben mit Rückschein verwechselt.

Gruß
roland

HUUps
tach zesamme,
soll nicht wieder vorkommen :wink:

Gruß
HaWeThie