Verrechnung Kaution bei nichtrenovierter Wohnung

Ich bin Vermieterin einer Eigentumswohnung und hatte am 31.01.04 einen Mieterwechsel.
Mit der Mieterin die ausgezogen ist war vereinbart, dass die Wohnung im renovierten Zustand übergeben wird. Das heißt, sie sollte die Wohnung weiß streichen, da die Wände durch Nikotin gelb waren und Sie chinesiche Zeichen in dunkelrot/schwarz an die Wände gemalt hat. An einigen Ecken sollte die neu tapeziert werden, die Ihre Katze die Tapete zerkratzt hatte. Der neuen Mieterin sagte ich, dass Sie die Wohnung in renoviertem Zustand erhält.
Am 28.01.04 vereinbarte ich mit der alten Mieterin, dass wir die Schlüsselübergabe und Abnahme der Wohnung um 17:00 Uhr machen. Der neuen Mieterin sagte ich, dass Sie um 17:15 Uhr die Schlüssel haben kann (daher hat Sie auch schon für diesen Termin einen LKW für Ihren Umzug besorgt.
Nun rief mich die alte Mieterin am 31.01.04 um 14:00 Uhr an um mir mitzuteilen, dass in der Wohnung weder geputzt noch tapeziert noch gestrichen ist. Sie könne jetzt auch nicht in die Wohnung fahren, da ihr Auto angeblich einen platten Reifen hätte und Sie niemand kennt, der Sie fahren könnte. Ich sagte ihr Sie soll um 17:00 Uhr wie vereinbart an der Wohnung sein, ich müsse mit der neuen Mieterin abklären, ob Sie noch länger in der Wohnung bleiben kann zum Renovieren.
Da die neue Mieterin aber schon den LKW organisiert hatte ging das nicht. Ich sagte ihr daher, dass die neue Mieterin selbst renoviert und dies von der Kaution abgezogen wird. Da maulte Sie rum, dass es schließlich noch nicht der 01.02.04 wäre (bis 0:00 Uhr waren es aber nur noch 6,5 Stunden) und außerdem war 17:00 Uhr ja vorher vereinbart.
Nun meine Fragen:

  1. Muß ich der alten Mieterin Zutritt bis um 0:00 Uhr gewähren, obwohl wir 17:00 Uhr vereinbart hatten? Ich kann doch die Schlüsselübergabe nicht um 0:00 Uhr machen? Oder?
  2. Wieviel Arbeitslohn kann sich die neue Mieterin für die Renovierung anrechnen lassen, was dann von der Kaution abgezogen wird? Die Materialkosten (Farbe usw.) kann ich doch mit der Kaution verrechnen und die noch übrige Farbe im Eimer der alten Mieterin übergeben?

Über Antworten würde ich mich freuen. Ach, noch eine Frage. Was ist bei fristloser Kündigung. Heißt das Sofortauszug oder innerhalb welcher Frist muß der Mieter ausziehen? Und wenn er Sachen in der Wohnung lässt, darf ich diese selber rausholen und einlagern oder darf das nur ein Gerichtsvollzieher machen?

  1. Muß ich der alten Mieterin Zutritt bis um 0:00 Uhr
    gewähren, obwohl wir 17:00 Uhr vereinbart hatten? Ich kann
    doch die Schlüsselübergabe nicht um 0:00 Uhr machen? Oder?

Nein. Hierzu gibt es ja die Auszugsvereinbarung, die auch beinhalten kann, daß der Mieter noch Ende der Mietzeit Zugang zu den Räumen erhält (beispielsweise um Renovierungsarbeiten durchzuführen). Wurde die Schlüsselübergabe für 17:00 Uhr vereinbart, dann sollte das eigentlich als Auszugsvereinbarung gelten.

  1. Wieviel Arbeitslohn kann sich die neue Mieterin für die
    Renovierung anrechnen lassen, was dann von der Kaution
    abgezogen wird? Die Materialkosten (Farbe usw.) kann ich doch
    mit der Kaution verrechnen und die noch übrige Farbe im Eimer
    der alten Mieterin übergeben?

Wichtig ist, was im Mietvertrag über das Renovieren vereinbart wurde, bzw. ob und in welchem Umfang ihr eine Renovierungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Auszug getroffen habt (am besten schriftlich). Grundsätzlich ist das Renovieren (wenn vertraglich vorgesehen) Sache des alten Mieters und wenn er nicht will oder kann (was ja hier der Fall zu sein scheint) dann ist das Sache eines zu beauftragenden Handwerkers. Dass die neue Mieterin bereit ist, in eine entgegen der Vereinbarung unrenovierte Wohnung einzuziehen, ist ja schon der Gipfel der Kulanz.

Hier sollte vielleicht doch der alten Mieterin eine letzte Frist gesetzt werden, die Wohnung zu renovieren und wenn sie es nach wie vor nicht macht, dann ist ein Maler zu beauftragen. Zumal man bei total verqualmten Wänden auch nicht einfach mit 08/15-weisser Farbe drüber kann, das sollte schon vom Fachmann gemacht werden. Und „Katzentapeten“ zu erneuern ist ja nicht gerade ein Vergnügen. Zumindest dürfte die neue Mieterin alles andere als begeistert sein, daß sie jetzt die Sauerei an der Backe hat.

Hallo Laura,

Ich bin Vermieterin einer Eigentumswohnung und hatte am
31.01.04 einen Mieterwechsel.
Mit der Mieterin die ausgezogen ist war vereinbart, dass die
Wohnung im renovierten Zustand übergeben wird. Das heißt, sie
sollte die Wohnung weiß streichen, da die Wände durch Nikotin
gelb waren und Sie chinesiche Zeichen in dunkelrot/schwarz an
die Wände gemalt hat. An einigen Ecken sollte die neu
tapeziert werden, die Ihre Katze die Tapete zerkratzt hatte.
Der neuen Mieterin sagte ich, dass Sie die Wohnung in
renoviertem Zustand erhält.
Am 28.01.04 vereinbarte ich mit der alten Mieterin, dass wir
die Schlüsselübergabe und Abnahme der Wohnung um 17:00 Uhr
machen. Der neuen Mieterin sagte ich, dass Sie um 17:15 Uhr
die Schlüssel haben kann (daher hat Sie auch schon für diesen
Termin einen LKW für Ihren Umzug besorgt.
Nun rief mich die alte Mieterin am 31.01.04 um 14:00 Uhr an um
mir mitzuteilen, dass in der Wohnung weder geputzt noch
tapeziert noch gestrichen ist. Sie könne jetzt auch nicht in
die Wohnung fahren, da ihr Auto angeblich einen platten Reifen
hätte und Sie niemand kennt, der Sie fahren könnte. Ich sagte
ihr Sie soll um 17:00 Uhr wie vereinbart an der Wohnung sein,
ich müsse mit der neuen Mieterin abklären, ob Sie noch länger
in der Wohnung bleiben kann zum Renovieren.
Da die neue Mieterin aber schon den LKW organisiert hatte ging
das nicht. Ich sagte ihr daher, dass die neue Mieterin selbst
renoviert und dies von der Kaution abgezogen wird. Da maulte
Sie rum, dass es schließlich noch nicht der 01.02.04 wäre (bis
0:00 Uhr waren es aber nur noch 6,5 Stunden) und außerdem war
17:00 Uhr ja vorher vereinbart.

Nach meiner Auffassung hast Du einen Anspruch auf Schadenersatz verwirkt. Ich verstehe zwar die Gründe, aber es ist trotzdem nicht so gelaufen, wie es richtig sein muss. Du hättest die frühere Mieterin mit einer Nachfrist auffordern müssen, die entsprechenden Arbeiten zu verrichten und erst dann, wenn dies nicht geschehen wäre, hättest Du von der EX-Mieterin weitere Leistungen verweigern dürfen. Hier hast Du aber die Leistung von vornherein verweigert. Ich vermute, dass die Mieterin sehr gut Bescheid wusste und es auf diesen Tatsachenvorgang ankommen liess, um nicht renovieren zu müssen.

Ich kann Dir deshlab wirklich nur raten, dass Du Dich umgehend mit Haus & Grund in Verbindung setzen musst, damit man dort noch das, was noch zu retten ist, retten kann. Viel wird es nicht sein.

Nun meine Fragen:

  1. Muß ich der alten Mieterin Zutritt bis um 0:00 Uhr
    gewähren, obwohl wir 17:00 Uhr vereinbart hatten? Ich kann
    doch die Schlüsselübergabe nicht um 0:00 Uhr machen? Oder?

Klar, schon richtig. Aber ohne Schlüsselübergabe keine Wohnungsübergabe, keine Wohnungsweitergabe an einen anderen Mieter.

  1. Wieviel Arbeitslohn kann sich die neue Mieterin für die
    Renovierung anrechnen lassen, was dann von der Kaution
    abgezogen wird? Die Materialkosten (Farbe usw.) kann ich doch
    mit der Kaution verrechnen und die noch übrige Farbe im Eimer
    der alten Mieterin übergeben?

Lass Dich hier beraten. Man kann üblicherweise höchstens 10 EUR abrechnen pro Stunden. Aber, die Mieterin hat keinen Anspruch und Dein Anspruch ist wegen der Fehler bei der Übergabe zumindest fraglich. Ich kenne die Verhältnisse bei Euch nicht, also weiss ich nicht, was im Streitfall vor dem Amtsgericht zu erwarten ist.

Über Antworten würde ich mich freuen. Ach, noch eine Frage.
Was ist bei fristloser Kündigung. Heißt das Sofortauszug oder
innerhalb welcher Frist muß der Mieter ausziehen? Und wenn er
Sachen in der Wohnung lässt, darf ich diese selber rausholen
und einlagern oder darf das nur ein Gerichtsvollzieher machen?

Fristlose Kündigung bedeutet natürlich sofortiger Auszug. Allerdings wird man von Dir als Vermieterin erwraten, dass Du vierzehn Tage Frist zum Auszug einräumst. Aber - wer fristlos kündigt - ob Mieter oder Vermieter - muss gute Gründe haben. Gegenstände in einer Wohnung sollten gesichert werden, mit Zeugen, dann muss der Betroffene aufgefordert werden, seine Sachen bis zum xx.xx.xxxx abzuholen. Er muss auch hingewiesen, dass die Einlagerung auf seine Kosten erfolgt und täglich EUR xx berechnet werden. Ausserdem sollte der Eigentümer aufgefordert werden sich zu erklären ( nur schriftlich ) ob er auf das Eigentum verzichtet und ob z.B. Möbel in den Sperrmüll gelegt werden sollen.

Gruss Günter
Gruss Günter

Hallo Günter,

jetzt muß ich doch mal nachfragen, wie es hätte laufen müssen.

Wenn mich als Vermieter mein Mieter am letzten Tag wenige Stunden vor der vereinbarten Übergabe mit solchen Nachrichten anruft, wie verhält man sich da?
Gleich eine Nachfrist setzen?
Und dem neuen Mieter dann sagen, sorry, die Wohnung wurde nicht freigegeben?
Wer muß die dann entstehenden Kosten (Unterkunft für neue Mieter, Einlagerung der Möbel etc.) erstmal tragen und wer muß sie dann vom alten Mieter holen (falls sie z.B. die Kaution übersteigen)?

Es ist für mich erschreckend, wie leicht man offensichtlich einen arglosen Vermieter (der vor allem seinen neuen Mieter nicht verschrecken will) aufs Kreuz legen kann…

Gruß Stefan

Hallo Goosi,

jetzt muß ich doch mal nachfragen, wie es hätte laufen müssen.

Zuerst einmal, so wie es hier gegangen ist und wie ich es auch oft erlebe - mehr als Kopfschütteln bleibt kaum übrig. Wenn die Partei dann anwesend sein sollte - was es auch gibt - dann knallt es nachher um so mehr. Dass wir uns richtig verstehen. Ich finde ein solches Vorgehen, ob ein Mieter sich so verhält oder ein Vermieter beim Einzug nicht wie versprochen renoviert hat, eine Unverschämtheit gegenüber dem Anderen. Meine Mienung interessiert aber nicht. Ich habe mich an das Gesetz und/oder die Rechtsprechung zu halten.

Wenn mich als Vermieter mein Mieter am letzten Tag wenige
Stunden vor der vereinbarten Übergabe mit solchen Nachrichten
anruft, wie verhält man sich da?
Gleich eine Nachfrist setzen?

Ja, man muss dem Mieter sofort mündlich, schriftlich nachreichen, eine Nachfrist setzen und gleichzeitig diesen Mieter hinweisen, dass er zu Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er seiner Aufgabe nicht nachkommt oder gar der bisherige Mieter abspringt. In dem vorliegenden Fall ist es offensichtlich dass die Mieterin kein Interesse hatte die Wohnung zu renovieren. Selbst wenn sie nämlich um 17 Uhr erschienen wäre, sie hätte am Tag darauf, den 1. des Monats die Wohnung nicht gestrichen bekommen. Dahe rmein rat zu Haus & Grund zu gehen, denn hier muss geprüft werden, ob diese Mieterin nicht durch ihr Verhalten sich haftbar genmacht hat.

Und dem neuen Mieter dann sagen, sorry, die Wohnung wurde
nicht freigegeben?

Dies ist nach der Rechtsprechung der richtige Weg. Andererseits kann die Mieterin nicht einziehen und sie hat Schadenersatzansprüche. Nun kommt, dass die Gerichte wiederum entschieden haben, dass Mieter wie Vermieter mögliche Schäden so gering als möglich halten müssen.

Wer muß die dann entstehenden Kosten (Unterkunft für neue
Mieter, Einlagerung der Möbel etc.) erstmal tragen und wer muß
sie dann vom alten Mieter holen (falls sie z.B. die Kaution
übersteigen)?

Der Vermieter, der wiederum die Kosten bei der Vormieterin einklagen müsste.

Es ist für mich erschreckend, wie leicht man offensichtlich
einen arglosen Vermieter (der vor allem seinen neuen Mieter
nicht verschrecken will) aufs Kreuz legen kann…

Wer übel sein will, schafft dies auf beiden Seiten des Mietverhältnisses.

Gruss Günter

***
Angenommen, man setzt im Nachhinein noch mal eine Frist, obwohl die Mietzeit abgelaufen ist, wer trägt da z. B. die Nebenkosten wie Heizen nach Lüften (wegen Farbgeruch), Strom, Wasser usw. ? Die vorherige Mieterin hat tatsächlich darauf Anspruch, obwohl sie gar keine MIete mehr zahlt ? Muss man ihr auch nach Auszug nochmal den Schlüssel geben, um zu renovieren ?
Wie ist das mit Beschädigungen, die bei einem Abnahmetermin direkt bei Ende der MIetzeit festgestellt werden ? Muss man da auch eine Frist zur Beseitigung setzen ? Oder wenn der Mieter nicht fachgerecht renoviert hat ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

anruft, wie verhält man sich da?
Gleich eine Nachfrist setzen?

Ja, man muss dem Mieter sofort mündlich, schriftlich
nachreichen, eine Nachfrist setzen und gleichzeitig diesen
Mieter hinweisen, dass er zu Schadenersatz verpflichtet ist,
wenn er seiner Aufgabe nicht nachkommt oder gar der bisherige
Mieter abspringt.

Dann die Frage (am konkreten Bsp. - die gesamte Wohnung muß renoviert werden) wie lange müßte diese Frist sein?
Und wg. der Schadenersatzpflicht: die Vormieterin ist doch schon jetzt dazu verpflichtet, oder? Oder kann sie auch nach Ende des Mietverhältnisses eine „kostenlose“ Nachfrist fordern?

Nun kommt, dass die Gerichte wiederum
entschieden haben, dass Mieter wie Vermieter mögliche Schäden
so gering als möglich halten müssen.

Was würde das denn in diesem konkreten Bsp. bedeuten? Ich sehe es im Moment so, daß die neue Mieterin Ersatzwohnraum braucht (ersten Nächte sind dabei sicher im Hotel) und ihre Möbel unterstellen muß (wobei ich mich frage, wo man sie am Samstag unterstellen könnte). Diese Kosten hätte doch dann die Vormieterin zu tragen, oder?

Wer muß die dann entstehenden Kosten (Unterkunft für neue
Mieter, Einlagerung der Möbel etc.) erstmal tragen und wer muß
sie dann vom alten Mieter holen (falls sie z.B. die Kaution
übersteigen)?

Der Vermieter, der wiederum die Kosten bei der Vormieterin
einklagen müsste.

Ich hatte diese Antwort eigentlich erwartet. Gut für den neuen Mieter, schlecht für den Vermieter…

Wer übel sein will, schafft dies auf beiden Seiten des
Mietverhältnisses.

Das allerdings ist leider sehr sehr wahr…

Danke und Gruß
Stefan

Hi,

Ja, man muss dem Mieter sofort mündlich, schriftlich
nachreichen, eine Nachfrist setzen und gleichzeitig diesen
Mieter hinweisen, dass er zu Schadenersatz verpflichtet ist,
wenn er seiner Aufgabe nicht nachkommt oder gar der bisherige
Mieter abspringt.

Dann die Frage (am konkreten Bsp. - die gesamte Wohnung muß
renoviert werden) wie lange müßte diese Frist sein?
Und wg. der Schadenersatzpflicht: die Vormieterin ist doch
schon jetzt dazu verpflichtet, oder? Oder kann sie auch nach
Ende des Mietverhältnisses eine „kostenlose“ Nachfrist
fordern?

Üblicherwiese wird bei einzelnen Räumen eine Woche, bei einer größeren Wohnung bis zu 14 Tage eingeräumt. Die Nachfrist ist nicht kostenlos. Der Mieter haftet für den Mietausfall. Bei Sozialhilfeempfängern wiederum zahlt des Sozialamt nur die Miete für die Wohnung, die bewohnt wird. Hier lässt der Staat die Vermieter zu Gunsten seiner Sozi-Empfänger am Seil ins Grab.

Gruss Günter

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DANKE! owt