Ich bin Vermieterin einer Eigentumswohnung und hatte am 31.01.04 einen Mieterwechsel.
Mit der Mieterin die ausgezogen ist war vereinbart, dass die Wohnung im renovierten Zustand übergeben wird. Das heißt, sie sollte die Wohnung weiß streichen, da die Wände durch Nikotin gelb waren und Sie chinesiche Zeichen in dunkelrot/schwarz an die Wände gemalt hat. An einigen Ecken sollte die neu tapeziert werden, die Ihre Katze die Tapete zerkratzt hatte. Der neuen Mieterin sagte ich, dass Sie die Wohnung in renoviertem Zustand erhält.
Am 28.01.04 vereinbarte ich mit der alten Mieterin, dass wir die Schlüsselübergabe und Abnahme der Wohnung um 17:00 Uhr machen. Der neuen Mieterin sagte ich, dass Sie um 17:15 Uhr die Schlüssel haben kann (daher hat Sie auch schon für diesen Termin einen LKW für Ihren Umzug besorgt.
Nun rief mich die alte Mieterin am 31.01.04 um 14:00 Uhr an um mir mitzuteilen, dass in der Wohnung weder geputzt noch tapeziert noch gestrichen ist. Sie könne jetzt auch nicht in die Wohnung fahren, da ihr Auto angeblich einen platten Reifen hätte und Sie niemand kennt, der Sie fahren könnte. Ich sagte ihr Sie soll um 17:00 Uhr wie vereinbart an der Wohnung sein, ich müsse mit der neuen Mieterin abklären, ob Sie noch länger in der Wohnung bleiben kann zum Renovieren.
Da die neue Mieterin aber schon den LKW organisiert hatte ging das nicht. Ich sagte ihr daher, dass die neue Mieterin selbst renoviert und dies von der Kaution abgezogen wird. Da maulte Sie rum, dass es schließlich noch nicht der 01.02.04 wäre (bis 0:00 Uhr waren es aber nur noch 6,5 Stunden) und außerdem war 17:00 Uhr ja vorher vereinbart.
Nun meine Fragen:
- Muß ich der alten Mieterin Zutritt bis um 0:00 Uhr gewähren, obwohl wir 17:00 Uhr vereinbart hatten? Ich kann doch die Schlüsselübergabe nicht um 0:00 Uhr machen? Oder?
- Wieviel Arbeitslohn kann sich die neue Mieterin für die Renovierung anrechnen lassen, was dann von der Kaution abgezogen wird? Die Materialkosten (Farbe usw.) kann ich doch mit der Kaution verrechnen und die noch übrige Farbe im Eimer der alten Mieterin übergeben?
Über Antworten würde ich mich freuen. Ach, noch eine Frage. Was ist bei fristloser Kündigung. Heißt das Sofortauszug oder innerhalb welcher Frist muß der Mieter ausziehen? Und wenn er Sachen in der Wohnung lässt, darf ich diese selber rausholen und einlagern oder darf das nur ein Gerichtsvollzieher machen?