Hallo zusammen.
Habe nach mehrfachen Abmahnungen das Mietverhälinis zu Mietpartei (fristgemäß) zum 30.4. gekündigt. Gründe waren Zerüttung, vertragswidriger Wasserverbrauch, vertragswidrige Nutzung der allgemeinen Hausfläche. Sozialklausel war drin.
Habe jetzt Brief bekommen (Mieterverein).
Mir wurde mitgeteilt, die Gründe seien teils nicht zur Rechtfertigung geeignet, teils unzutreffend. An einer Aufklärung der „Unwahrheiten“ im Detail sei die Mietpartei nicht interessiert.
Das Mietverhältnis sei somit nicht zum 30.4. beendet worden.
Aber Inhalte des Kündigungsschreibens würden als Angebot zum Abschluss einer Mietaufhebungsvereinbarung verstanden.
Die Mietpartei nehme dieses Angebot zum 14.4. an und wird die Wohnung dann in geräumtem Zustand herausgeben.
1.) Wo ist der Haken? Was muss ich unter einer solchen Vereinbarung verstehen und wie wirkt sich das auf evtl. vorhandene Schäden, Schönheitsrep. und den Zustand der Whg. bei Herausgabe aus?
2.) Ich möchte, dass die Whg. zum 30.4. geräumt wird und bis dahin auch Mietzahlungen erfolgen. Was muss ich besonders beachten?
3.) Außerdem verstehe ich die Motivation der Partei nicht, der Kündigung zu widersprechen und dann 2 Wo. früher ausziehen zu wollen. Kommen da Motive außer der Mietersparnis in Betracht?
4.) Ich halte meine Kündigungsgründe (natülich) für gerechtfertigt. Wie wirke ich ggf. auf eine „normale“ Kündigung hin?
Vielen Dank und viele Grüsse
Gründi