Aufhebung des Mietverhälinisses

Hallo zusammen.

Habe nach mehrfachen Abmahnungen das Mietverhälinis zu Mietpartei (fristgemäß) zum 30.4. gekündigt. Gründe waren Zerüttung, vertragswidriger Wasserverbrauch, vertragswidrige Nutzung der allgemeinen Hausfläche. Sozialklausel war drin.

Habe jetzt Brief bekommen (Mieterverein).
Mir wurde mitgeteilt, die Gründe seien teils nicht zur Rechtfertigung geeignet, teils unzutreffend. An einer Aufklärung der „Unwahrheiten“ im Detail sei die Mietpartei nicht interessiert.
Das Mietverhältnis sei somit nicht zum 30.4. beendet worden.
Aber Inhalte des Kündigungsschreibens würden als Angebot zum Abschluss einer Mietaufhebungsvereinbarung verstanden.
Die Mietpartei nehme dieses Angebot zum 14.4. an und wird die Wohnung dann in geräumtem Zustand herausgeben.

1.) Wo ist der Haken? Was muss ich unter einer solchen Vereinbarung verstehen und wie wirkt sich das auf evtl. vorhandene Schäden, Schönheitsrep. und den Zustand der Whg. bei Herausgabe aus?

2.) Ich möchte, dass die Whg. zum 30.4. geräumt wird und bis dahin auch Mietzahlungen erfolgen. Was muss ich besonders beachten?

3.) Außerdem verstehe ich die Motivation der Partei nicht, der Kündigung zu widersprechen und dann 2 Wo. früher ausziehen zu wollen. Kommen da Motive außer der Mietersparnis in Betracht?

4.) Ich halte meine Kündigungsgründe (natülich) für gerechtfertigt. Wie wirke ich ggf. auf eine „normale“ Kündigung hin?

Vielen Dank und viele Grüsse
Gründi

Hallo,

Habe nach mehrfachen Abmahnungen das Mietverhälinis zu
Mietpartei (fristgemäß) zum 30.4. gekündigt. Gründe waren
Zerüttung, vertragswidriger Wasserverbrauch, vertragswidrige
Nutzung der allgemeinen Hausfläche. Sozialklausel war drin.

Habe jetzt Brief bekommen (Mieterverein).
Mir wurde mitgeteilt, die Gründe seien teils nicht zur
Rechtfertigung geeignet, teils unzutreffend. An einer
Aufklärung der „Unwahrheiten“ im Detail sei die Mietpartei
nicht interessiert.
Das Mietverhältnis sei somit nicht zum 30.4. beendet worden.
Aber Inhalte des Kündigungsschreibens würden als Angebot zum
Abschluss einer Mietaufhebungsvereinbarung verstanden.
Die Mietpartei nehme dieses Angebot zum 14.4. an und wird die
Wohnung dann in geräumtem Zustand herausgeben

Die Mieter haben eine Wohnung gefunden und können umziehen, wollen aber vom 15.04. bis 30.04. keine Miete zahlen.

1.) Wo ist der Haken? Was muss ich unter einer solchen
Vereinbarung verstehen und wie wirkt sich das auf evtl.
vorhandene Schäden, Schönheitsrep. und den Zustand der Whg.
bei Herausgabe aus?

Schä#den, Mängel werden erst bei einer ordnungsgemässen vertraglich geschuldeten Wohnungsübergabe festgestellt.

2.) Ich möchte, dass die Whg. zum 30.4. geräumt wird und bis
dahin auch Mietzahlungen erfolgen. Was muss ich besonders
beachten?

Dann musst Du dem Vorschlag widersprechen, hast aber notfalls das Problem, dass die Mieter nicht ausziehen werden und Du klagen musst. Ich würde die Vereinbarung annehmen. Ich würde aber darauf bestehen, dass vertraglich geregelt wird,

" dass Zustimmung zur Aufhebung des Mietvertrages zum 14.04.2004 erfolgt. Soweit Schönheitsreparaturen geschuldet sind, sind diese bis spätestens 14.04.2004 vorzunehmen, Schäden sind bis zu diesem Zeitpunkt zu beseitigen".

Bitte wenn, dann den Text entsprechend so nehmen.

3.) Außerdem verstehe ich die Motivation der Partei nicht, der
Kündigung zu widersprechen und dann 2 Wo. früher ausziehen zu
wollen. Kommen da Motive außer der Mietersparnis in Betracht?

Wenn jemand einen anderen Termin will, dann muss er so vorgehen. Man muss dem genannten Termin widersprechen und gleichzeitig durch einen anderen Termin die Aufhebung verlangen.

4.) Ich halte meine Kündigungsgründe (natülich) für
gerechtfertigt. Wie wirke ich ggf. auf eine „normale“
Kündigung hin?

Da Deine Gründe hier nicht bekannt sind, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Ausserdem erhebt sich die Frage, ob es zuvor zu Abmahnungen gekommen ist in denen exakt bei weiteren Vertragsverstössen die Kündigung angekündigt wurde.

Gruss Günter

Hallo Günter.

Danke für die schnelle und aufschussreiche Antwort.

Gruß
Gründi