Haustiere

Hallo,
unter welchen Umständen kann ich trotz nicht Genehmigung des Vermieters haustiere halten? Vorallem, wenn im Haus die Tierhaltung von anderen Mietern praktiziert wird?

Danke

Grüßle Carolin

Hallo Caroline,
Problem bereiten eigentlich nur Hunde.
Alles andere kannst Du halten!
Gruss
Hermann

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Hallo Hermann!

Na, da habe ich ja Glück, dass mein kleiner Elephant Otti nicht bellt!

:wink:

LG,

Danielle

Hallo Carolin,

Kleintiere die in Käfigen leben, zB. Ziervögle, Meerschweinchen darfst du halten - alles andere nicht!
… andere praktizieren - welche Art von Tieren haben sie denn, haben sie sich mit dem Vermieter geeinigt, steht was anderes in deren Mietvertrag als in deinem - dies sind Punkte die erstmal geklärt werden sollten.

gruß margret

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Haustiere…
Hallo Danielle,

Na, da habe ich ja Glück, dass mein kleiner Elephant Otti
nicht bellt!

Den Scherz in allen Ehren, aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass ein Elephant (so man den tatsächlichen einen halten würde) fast immer ein Nutztier und kein Haustier ist.

Grüße,

Anwar

Nutztiere…
Hi Anwar,

Nutztiere werden genutzt, indem ihre Arbeitskraft oder ihre Produkte dem Besitzer zugute kommen. Wenn Otti Eier legt, Wolle liefert, gemolken werden kann, den Mixer antreibt oder eventuell einen Gartenbetrieb mit Dünger versorgt, dann könnte es für Danielle kritisch werden.

Gruß Ralf

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Hallo Carolin,

ich würde an Deiner Stelle einfach mit dem Vermieter reden, also so haben wir es gemacht. Wir haben eine kleine Katze und haben sie unserem Vermieter gezeigt, obwohl er Tierhaltung untersagt hat, hat er OK gesagt, als er unsere süsse kleine Katze gesehen hat …

gruss

chatboy

Hallo,
unter welchen Umständen kann ich trotz nicht Genehmigung des
Vermieters haustiere halten? Vorallem, wenn im Haus die
Tierhaltung von anderen Mietern praktiziert wird?

Grundsätzlich darf, wenn Tierhaltung verboten ist, weder eine Katze noch ein Hund gehalten werden. Kleintiere wie Vögel, Fische dürfen gehalten werden. In Deinem Fall ist es aber so, dass Dir Tierhaltung grundsätzlich nicht untersagt werden darf, wenn anderen Mietern Tierhaltung erlaubt wurde. Wobei es hier darauf ankommt, dass alle Wohnungen demselben Vermieer gehören.

Tierhaltung ist dann zusätzlich erlaubt- auch wenn ein Verbot besteht - wenn ein Haustier - Hund oder Katze - aus psychologischen ( psychisch Kranke könne durchaus durch Haustiere eine Linderung der Krankheit erfahren. ) Gründen geboten ist oder z.B. ein Blindenhund gehalten werden muss.

Gruss Günter

Hallo,
also in meinem Mietvertrag steht, dass Tierhaltung in Absprache mit dem Vermieter möglich ist. Nun habe ich ihn vor einiger Zeit gefragt und er meinte sofort, das ginge nicht, weil dann alle anderen im Haus auch Tiere haben wollen könnten (toller Satz und tolle Begründung!!!) Bäh…dann erfahre ich ein paar Tage später von einer Nachbarin, dass sie eine Katze halten darf und das es früher schon mehrere Hunde und Katzen hier im Haus gegeben hat, war alles absolut kein Problem.
Die anderen Wohnungen gehören nicht meinem Vermieter. Also jeder Vermieter unterschiedliche Regeln? Auch wen alle unter einem Dach sind?

Grüßle Carolin

Hi Carolin,

ich bin kein Fachmann in Sachen Mietrecht, dennoch ein paar grundsätzliche Dinge:

Vor dem Gesetz sind wir alle gleich, nicht aber vor dem Vermieter. Dass ein anderer Mieter ein Tier hält, verschafft Dir keinen Anspruch. Der Vermieter könnte zB so argumentieren: „Das habe ich der Frau xyz damals erlaubt, heute bereue ich das. Wenn der Hund stirbt, darf sie keinen neuen anschaffen.“ Klingt bescheuert, aber so ist das Lehm…

Auch die Großzügigkeit anderer Vermieter im gleichen Haus schafft keinen Rechtsanspruch. Dein Vertragspartner ist nun mal der Vermieter; die Klausel „in Absprache mit dem Vermieter“ ist zwar nicht schön, aber auch nicht verwerflich.

Gruß Ralf

Hallo,

du schreibst weiter unten, dass lt. Mietvertrag Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf. Hierzu ein paar Urteile:

http://www.ratgeberrecht.de/index/is00955.html

Wenn du ein bisschen googelst, bekommst du noch mehr Urteile. Beachte aber, dass Urteile des Amtsgerichts bestenfalls lokale bedeutung habe. Erst ab Landgericht wirds interessant.

Wenn ich alles mal so laienhaft zusammenfasse würde ich sagen (persönliche Ansicht):
Ein Passus im Mietvertrag, dass Tierhaltung allgemein der der Zustimmung bedarf, ist ungültig. Die Tierhaltung (üblicher Haustiere) damit erlaubt. Selbst wenn er gültig wäre, müsste der Vermieter einen triftigen Grund vorweisen, um die Tierhaltung zu untersagen.

Da andere Mieter dieses Vermieters ein Haustier (Katze) halten, darf er es euch nicht verbieten.

Gruß, Niels

Hallo zusammen und Günter im besonderen,

dieser Threat und die Antworten lassen bei mir folgende Frage auftauchen:

Wenn ich als Vermieter von meheren Wohnungen in einem Haus bisher Haustiere erlaubt (oder auch nur geduldet) habe. Und nun aufgrund schlecher Erfahrung oder weil das Haus/die Wohnungen Renoviert werden sollen…, von dieser Praxis abstand nehmen will habe ich deiner Antwort zu folge eingentlich keine chance, den ich muss jedem neuen Mieter Haustiere erlauben solange ich Mieter mit Haustieren im Haus wohnen habe.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Es muss für den VM doch eine Möglichkeit geben Haustiere zu verbieten und das Haus Haustierfrei zu bekommen. (Auch interessant beim Eigentümerwechsel.)

Gruesse Frank

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Hallo Carolin,

ich kann zwar deinen Unmut verstehen aber nein heißt nein vorallem wenn die anderen Wohnungen ihm nicht gehören insofern liegt dann ja auch keine unterschiedliche Behandlung vor.
Denk vielleicht mal in die Richtung das es auch Menschen mit Allergien gibt und wenn du mal ausziehst…
Wie würde es dir gefallen wenn du etwas absolut nicht möchtest und ein anderer der dein Eigentum zu der Zeit nutzt möchte sich einfach darüber hinwegsetzen - ich glaube es würde dir absolut nicht gefallen.

Gewisse Spielregel wird es im Leben immer geben auch wenn sie einem nicht immer sympatisch sind - man muß halt manches mal auch einfache die Sache akzeptieren und umdenken.

gruß margret

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Hallo Frank,

Deine Einschätzung ist völlig richtig.

dieser Threat und die Antworten lassen bei mir folgende Frage
auftauchen:

Wenn ich als Vermieter von meheren Wohnungen in einem Haus
bisher Haustiere erlaubt (oder auch nur geduldet) habe. Und
nun aufgrund schlecher Erfahrung oder weil das Haus/die
Wohnungen Renoviert werden sollen…, von dieser Praxis
abstand nehmen will habe ich deiner Antwort zu folge
eingentlich keine chance, den ich muss jedem neuen Mieter
Haustiere erlauben solange ich Mieter mit Haustieren im Haus
wohnen habe.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Es muss für
den VM doch eine Möglichkeit geben Haustiere zu verbieten und
das Haus Haustierfrei zu bekommen. (Auch interessant beim
Eigentümerwechsel.)

Hier ändert sich nichts, wenn es nur einen anderen Eigentümer gibt.

Gruss Günter

Hallo,

du schreibst weiter unten, dass lt. Mietvertrag Tierhaltung
der Zustimmung des Vermieters bedarf. Hierzu ein paar Urteile:

http://www.ratgeberrecht.de/index/is00955.html

Wenn du ein bisschen googelst, bekommst du noch mehr Urteile.
Beachte aber, dass Urteile des Amtsgerichts bestenfalls lokale
bedeutung habe. Erst ab Landgericht wirds interessant.

Wenn ich alles mal so laienhaft zusammenfasse würde ich sagen
(persönliche Ansicht):
Ein Passus im Mietvertrag, dass Tierhaltung allgemein der der
Zustimmung bedarf, ist ungültig. Die Tierhaltung (üblicher
Haustiere) damit erlaubt. Selbst wenn er gültig wäre, müsste
der Vermieter einen triftigen Grund vorweisen, um die
Tierhaltung zu untersagen.

Hallo Niels,

es ist richtig. Wenn der Vermieter die generelle Zustimmung für Haustiere verlangt ( also auch Fische oder kleinere Vögel, bei einem BEA ist es schon einanderes Problem) dann ist die Vereinbarung des Haustierverbotes grundsätzlich unwirksam. Nur in solchen Fällen ist dann die Haustierhaltung erlaubt. Der Vermieter kann aber Hunde und Katzen verbieten bzw. hierzu die Zustimmung verlangen ( Ausnahmefälle wegen Erblindung oder psychischer Erkrankung- mit dem gutachterlichen Beweis, dass Tierhaltung zur Gesundung, zumindest zum Erhalt der Gesundheut notwendig ist, ausgenommen )

Da andere Mieter dieses Vermieters ein Haustier (Katze)
halten, darf er es euch nicht verbieten.

korrekt

Gruss Günter

Hi,
es würde mich ja nicht ärgern, wenn der Vermieter nicht gesagt hätte, dass er mir ja einen Hund oder eine Katze erlauben würde, das wäre garkein Problem, aber wenn ICH nun ein Tier hätte, kämen alle Mieter mit dem Wunsch ebenfalls ein Haustier halten zu wollen…wobei zu beachten ist, dass unsere Nachbarin von oben eine Katze halten darf und somit ich ja nun die Nachbarin bin, die auch Anspruch auf ein Tier haben möchte.
Das mit der Allergie…naja, wenn meine Vormieterin schon zwei Katzen hatte und obendrüber ein wohnt…ob da ein Allergiker noch hier ins Haus möchte???
Das hat nix mir Regeln zu tun…mein Vermieter spielt sich nur auf…möchte wichtig sein! Oder warum sollte jemanden eine Katze stören, die bei mir in der Wohnung ist und raus darf (über den Balkon (wir wohnen im Erdgeschoß, da muß sie nirgens bei fremden Leuten vorbei, außerdem haben wir noch ein kleines Stückchen Wiese neben der Terrasse…wo soll da denn nun das Problem mit den anderen Mietern sein???)
Heute haben wir einen Termin (nicht speziell wegen Haustier!!) bei unserem Vermieter, mal gespannt was da so rauskommt

Grüßle Carolin