Zugang zum Sicherungskasten

Unsre Vermieterin hat den Raum mit den Zählern und dem Sicherungskasten abgeschlossen. Wenn jetzt am Wochenende mal eine Sicherung rausfliegt, (z.B. wenn eine Glühbirne gerade kaputt geht kommt das ja mal vor) kann niemand an den Sicherungskasten. Unsre Vermieterin wohnt nicht im Haus und ist am Wochenende nicht zu erreichen. Ist das rechtens?
Danke wenn jemand das weiß - Christine

Hallo Christina,

ich hab keine Ahnung ob das rechtens ist oder nicht.

Bei uns im Haus ist die Situation ähnlich, nur dass der Hausmeister den Schlüssel hat. Ist der Raum mit dem Sicherungskasten von ihr auch als Keller genutzt? Weil dann ist auch ihr Verhalten logisch.

Versuch doch einfach freundlich ihr deine Befürchtung zu schildern und bitte einen Schlüssel an einem zugänglichen Ort zu deponieren, so dass du im Notfall rankommst. Bei uns hängt jetzt im Keller so ein Kasten mit ner dünnen Glasscheibe (wie man sie von Feuerwehrnotrufknöpfen kennt) dran und da ist der Schlüssel drin, und man kommt im Notfall ran.

Gruß
Carmen

Hi,
egal wie die räumlichen Verhältnisse sind:
Sicherungskästen müssen ungehindert und unverzüglich zugänglich sein.
Ich kenne mich zwar in der Rechtslage nicht aus, aber allein schon sicherheitstechnisch kann deine Situation nicht rechtens sein.
Gruss,

Ich danke beiden Antworten herzlich. In dem Raum befinden sich nur Sicherungskästen und Zähler, er wird für nichts anderes genutzt. Es ist ein Haus mit Büros und Wohnungen. Meine Befürchtung war, daß wenn abends mal eine Sicherung rausfliegt, niemand zu erreichen ist. Die Vermieterin wohnt da nicht und einen Hausmeister gibt es nicht. Ich habe versucht freundlich ihr das Problem zu schildern, aber die Vermieterin (eigentlich ist sie nicht die Vermieterin selber, sondern sie repräsentiert ihren Orden, dem das Gebäude gehört)scheint den Menschen dieser Welt doch etwas mißtrauisch eingestellt zu sein. Ich dachte, wenn es da eindeutig rechtliche Vorschriften geben würde hätte ich es leichter.
Trotzdem vielen Dank Chris

Hallo Chris,

du hast sicher keinen Anspruch auf den Schlüssel zum Sicherungskasten, aber wenn die Sicherung rausfliegt und du am Wochenende ohne Strom sitzt, hast du natürlich einen Anspruch auf Mietminderung und falls die Milch im Kühlschrank sauer wird, auch einen Schadensersatzanspruch. Vielleicht ist das die Argumentation der die Ordensdame folgen kann ?
Besser als der Schlüssel wäre aber ein Ansprechpartner am Wochenende. Kann ja immer mal was sein.

Grüße

Heike