Aus Vermietersicht...?!

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Do, 5. Feb 2004
Hallo zusammen.

Viele Fragen hier sind ja aus Mietersicht gestellt. Ich hoffe ich ecke nicht zu sehr an, wenn ich mal was aus Vermietersicht frage :-)

Wo bekomme ich Infos im Internet - auch die Nennung von Buchtiteln helfen mir weiter - über das "Vermieterrecht" her? Habe shcon gegoogelt aber nichts passendes gefunden!

Ich beziehe mich dabei z.B. auf Fragen, die den Mietvertrag betreffen. Wie und wann kann ich einem Mieter kündigen, wenn er z.B. seine Miete nicht zahlt. Was muß so ein Kündigungsschreiben beinhalten? Was muß ich machen, wenn ein Mieter, trotz mehrfacher Bitte sich nicht angemessen im Haus verhält (Tagsüber und nachts zu laut ist, in den Hausflur ascht, sein Fahrrad ständig im Flur abstellt, obwohl es nicht gewünscht ist, Bekannte bei sich über mehrere Wochen einquartiert ohne dies zu melden, etc.)

Wo finde ich Rechte und Grundlagen auf die ich mich als Vermieter beziehen kann, dass dieses zum Bsp. zu unterlassen ist bzw. dass er "Untermieter" angeben muß und dass er sich an bestimmte Ruhezeiten zu halten hat....

Das 1 Mal 1 des Vermieten quasi... Wo gibt es sowas?!

Danke für Auskunft!
Gruß
Jesch!

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aus Vermietersicht...?!
    Hallo Jesch !

    Googel doch mal zum Thema Haus-und Grundbesitzerverein.

    Gruß
    Sabine
  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aus Vermietersicht...?!
    Hi,

    geh zum nächstgelegenen Haus- und Grundbesitzerverein, am besten werde Mitglied, das ist nämlich das Pendant zu den Mietervereinen, und lasse dich beraten.
    Literatur kann ich dir leider nicht nennen.
    Du wirst insgesamt feststellen, dass Mieter am längeren Hebel sitzen.

    Gruss,
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aus Vermietersicht...?im Zweifamilenhaus??OWT

    • Antwort von (abgemeldet) nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Aus Vermietersicht...?im Zweifamilenhaus??OW
      Hallo,

      ich ergänze dieses Räsel "owT". Vermutlich ist das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. In diesem Fall verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um die Monate. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Voraussetzung ist, dass der Vermieter mit dem Mieter in einem Haus wohnt und weder eine Einlieger- noch eine Dachwohnung mit ekner Herdstelle vorhanden ist.

      Gruss Günter
      • Antwort von (abgemeldet) nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Aus Vermietersicht...?im Zweifamilenhaus??OW
        Danke erstmal für eure Antworten!

        Aber aus dieser hier werde ich nicht ganz schlau?? Bitte um Aufklärung!

        Jesch! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
        • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Aus Vermietersicht...?im Zweifamilenhaus??OW
          Es war die Frage ob es sich um ein Zweifamilienhaus handelt in dem Sie selbst als Vermieter wohnen das ist das Kündigen kein Problem
          Johnnes [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
        • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Aus Vermietersicht...?im Zweifamilenhaus??OW
          Hallo Jesch,

          wenn der Vermieter mit dem Mieter alleine in einem Wohnhaus wohnt und das Wohnhaus nicht mehr als zwei Wohnungen hat kann der Vermieter ohne Angabe der Kündigungsgründe mit einer um drei Monaten verlängerten Frist kündigen. Dem Mieter steht kein Widerspruchsrecht in dem Fall zu.

          Gruss Günter ich ergänze dieses Räsel "owT". Vermutlich ist das
          Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. In diesem Fall
          verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um die Monate.
          Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. Voraussetzung
          ist, dass der Vermieter mit dem Mieter in einem Haus wohnt und
          weder eine Einlieger- noch eine Dachwohnung mit ekner
          Herdstelle vorhanden ist.

          Gruss Günter
          Danke erstmal für eure Antworten!

          Aber aus dieser hier werde ich nicht ganz schlau?? Bitte um
          Aufklärung!

          Jesch!
          • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Aus Vermietersicht...?im Zweifamilenhaus??OW
            Hi!

            Trifft bei mir ja nun leider nicht zu! Es sind ja drei "Wohneinheiten"!

            Danke
            Jesch [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]


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