Haustreppenreinigung

Hallo !

Mein Kollege hat einen Brief der Verwaltung erhalten, worin angekündigt wurde, daß in Zukunft(auch im Sommer) die Treppenreinigung zweimal die Woche statt einmal durchgeführt wird. Dies ist laut meinen Kollegen unnötigt, da das Treppenhaus in den vergangenen Jahren nicht stark verschmutzt war.
Wie und mit welchen Argumenten kann dagegen Widerspruch eingelegt werden ? Kann die Hausverwaltung die Reinigungsfrequenz „willkürlich“ festlegen? Soll er sich mit anderen Mietern zusammen tun ?

Danke und Euch allen ein schönes Wochenende

Sabine

Hallo Sabine,

gehen wir einmal davon aus, dass eine Hausverwaltung tätig wird, weil einige Mieter ihren Verpflichtungen im Treppenhaus nicht nachgekommen sind und kein Verlass auf die Mieter ist, dass diese regelmässig das Treppenhaus reinigen. Schon die Äusserung Deines Kollegen, der eine regelmässige Reinigung nicht erkennen will, zeigt mir an, dass die Hausverwaltung völlig korrekt handelt.

Mein Kollege hat einen Brief der Verwaltung erhalten, worin
angekündigt wurde, daß in Zukunft(auch im Sommer) die
Treppenreinigung zweimal die Woche statt einmal durchgeführt
wird. Dies ist laut meinen Kollegen unnötigt, da das
Treppenhaus in den vergangenen Jahren nicht stark verschmutzt
war.
Wie und mit welchen Argumenten kann dagegen Widerspruch
eingelegt werden ? Kann die Hausverwaltung die
Reinigungsfrequenz „willkürlich“ festlegen? Soll er sich mit
anderen Mietern zusammen tun ?

Gruss Günter

Hallo Günther !
Ich glaube, daß wir uns mißverstanden haben.
Die Reinigung wird von einer Firma und nicht von den Mietern durchgeführt, d.h. höhere Nebenkosten.
Mein Kollege ist in Sachen Sauberkeit ein extrem pingeliger Mensch, wenn er meint, daß einmal ausreichend ist, dann glaube ich das ungesehen.
Meines Erachtens ist es vielleicht im Winter nötig, zwei x in der Woche drüber zu gehen, das muß dann doch aber nicht zum Dauerzustand werden.
Das Haus steht in einer gepflegten Lage und auch die anderen Mieter sind keine Schweinchen.

Danke
Sabine

Hallo Guenter,
kommst du zufaellig aus Stuttgart? Du wuerdest dich da auf jeden Fall wohl fuehlen. Also irgendwann entscheidet der Vermieter dann das man die Treppe jeden Tag putzen muss und auch den Keller, denn der muss ja auch sauber sein, damit man vom Boden essen kann.

Sabine:
Ich denke es gibt da mit Sicherheit Urteile. Frag doch mal beim Mieterbund nach oder suche im Internet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich das Gefallen lassen muss! Viel Glueck.

Gruesse Matti

gehen wir einmal davon aus, dass eine Hausverwaltung tätig
wird, weil einige Mieter ihren Verpflichtungen im Treppenhaus
nicht nachgekommen sind und kein Verlass auf die Mieter ist,
dass diese regelmässig das Treppenhaus reinigen. Schon die
Äusserung Deines Kollegen, der eine regelmässige Reinigung
nicht erkennen will, zeigt mir an, dass die Hausverwaltung
völlig korrekt handelt.

Mein Kollege hat einen Brief der Verwaltung erhalten, worin
angekündigt wurde, daß in Zukunft(auch im Sommer) die
Treppenreinigung zweimal die Woche statt einmal durchgeführt
wird. Dies ist laut meinen Kollegen unnötigt, da das
Treppenhaus in den vergangenen Jahren nicht stark verschmutzt
war.
Wie und mit welchen Argumenten kann dagegen Widerspruch
eingelegt werden ? Kann die Hausverwaltung die
Reinigungsfrequenz „willkürlich“ festlegen? Soll er sich mit
anderen Mietern zusammen tun ?

Gruss Günter

hi,

also wenn das eine WEG Wohnungseigentumsanlage ist solltest Du mit Deinen Vermieter ( Eigentümer ) sprechen, denn es kann sein das die Eigentümergemeinschaft so entschieden hat.

wenn es keine WEG ist, dann solltest Du mit den anderen Mieter darüber sprechen, denn um so mehr gereinigt wird um so Höher fallen die Betriebskosten / Nebenkosten.

Aber vielleicht hat sich jemand im Haus bei der Verwaltung gemeldet und hat den gesagt, dass es besser wäre, wenn wie im Winter 2 x in der Woche gereinigt wird.

netten Gruss aus berlin

Samir

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sabine,

wir haben uns tatsächlich missverstanden.

Ich habe vorausgesetzt, dass die Kehrwoche nicht ordnungsgemäss durchgeführt wird. In diesem Fallmuss man jedoch hinweisen,dass die Mieter wegen unwirtschaftlicher Bewirtschaftung des Hauses sich gegen diese zusätzlichen Kosten wehren müssen. Auch ich kann nicht erkennen, weshalb eine Fremdfirma mehrfach eingesetzt wird ausser, da bedient sich jemand aus der Hausverwaltung mit einem Nebenjob. Widerspruch müssen hier alle Mieter einlegen.

Gruss Günter

Ich glaube, daß wir uns mißverstanden haben.
Die Reinigung wird von einer Firma und nicht von den Mietern
durchgeführt, d.h. höhere Nebenkosten.
Mein Kollege ist in Sachen Sauberkeit ein extrem pingeliger
Mensch, wenn er meint, daß einmal ausreichend ist, dann glaube
ich das ungesehen.
Meines Erachtens ist es vielleicht im Winter nötig, zwei x in
der Woche drüber zu gehen, das muß dann doch aber nicht zum
Dauerzustand werden.
Das Haus steht in einer gepflegten Lage und auch die anderen
Mieter sind keine Schweinchen.

Danke
Sabine