Mietchaos - wer ist denn nun verantwortlich?

Ich lebe im Moment leider in einem absoulten Mietchaos. Ich bin im Dez 03 in eine 2er WG gezogen. Mit der Hauptmieterin habe ich einen Untermietvertrag abgeschlossen.
2 Wochen nach meinem Einzug verkündete mir meine Mitbewohnerin (und in dem Sinne ja auch Vermieterin) das sie ausziehen möchte. Ich habe mich darauf mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt, in der Hoffnung ich könne die Wohnung behalten. Schriftlich wurde nichts festgehalten, weder das ich die Wohnung übernehme, noch ihre Kündigung. Am 01.02.04 ist meine Mitbewohnerin nun ausgezogen. Es gab keine Wohnungsübergabe und als ich beim Vermieter nachfragte, kam raus, das er von ihrem Auszug von ihr selbst gar nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Ich habe mich in der Zeit bemüht eine neue Mitbewohnerin zu finden.
Generell habe ich mich nun entschieden selbst auch auszuziehen, um eine eigene Wohnung zu beziehen. Meine neue Mitbewohnerin sollte den Mietvertrag als Hauptmieterin übernehmen. Ihr Einzugstermin wäre am 01.03.04. Allerdings habe ich von ihr auch nichts schriftliches.

Nun frage ich mich, was passiert, wenn meine neue Mitbewohnerin plötzlich doch absagt. Bin ich dann für die Wohnung verantwortlich?
Oder ist weiterhin die alte Mitbewohnerin verantwortlich? Was ist wenn ich ausziehen möchte? Wie lange ist da sie Kündigungsfrist? Kann der richtige Vermieter mir kündigen, wenn sich keiner von den beiden Mitbewohnerinnen (alt + neu) um die Übergabe/nahme des Mitvertrages kümmert? Ist es eigentlich rechtens einfach auszuziehen ohne eine schriftliche Kündigung bzw. eine offizielle mündliche Absprache mit dem Vermieter seitens meiner alten Mitbewohnerin? Bin ich nun verpflichtet die volle Miete zu zahlen?

Wäre super wenn mir jemand weiter helfen könnte…

Lieben Dank.

Linda

Ich lebe im Moment leider in einem absoulten Mietchaos. Ich
bin im Dez 03 in eine 2er WG gezogen. Mit der Hauptmieterin
habe ich einen Untermietvertrag abgeschlossen.
2 Wochen nach meinem Einzug verkündete mir meine Mitbewohnerin
(und in dem Sinne ja auch Vermieterin) das sie ausziehen
möchte. Ich habe mich darauf mit dem Vermieter in Verbindung
gesetzt, in der Hoffnung ich könne die Wohnung behalten.
Schriftlich wurde nichts festgehalten, weder das ich die
Wohnung übernehme, noch ihre Kündigung. Am 01.02.04 ist meine
Mitbewohnerin nun ausgezogen. Es gab keine Wohnungsübergabe
und als ich beim Vermieter nachfragte, kam raus, das er von
ihrem Auszug von ihr selbst gar nicht in Kenntnis gesetzt
wurde. Ich habe mich in der Zeit bemüht eine neue
Mitbewohnerin zu finden.

Zuerst einmal. Das Mietverhältnis mit Die besteht solamnge wie Du nicht gekündigt hats gegenüber Deienr Verieetrin und deise nocht als Hauptmieterin zuständig ist. Ist diese ausgezogen und der Vermieter anerkennt deren Kündigung ist Dein Mietverhältnis beendet.

Generell habe ich mich nun entschieden selbst auch
auszuziehen, um eine eigene Wohnung zu beziehen. Meine neue
Mitbewohnerin sollte den Mietvertrag als Hauptmieterin
übernehmen. Ihr Einzugstermin wäre am 01.03.04. Allerdings
habe ich von ihr auch nichts schriftliches.

Ihr soltet endlich einmal mit dem Vermieter klären, wer was macht und nicvht, wer von Euch glaubt er könnte am Vermieter vorbei sich auf eine Insel retten. Ihr manövriert euch immer teifer hinein. Hier ist zu klären, wen der Vermieter als Hauptmieter anerkennt und welche Pflichten dieser übernimmt.

Nun frage ich mich, was passiert, wenn meine neue
Mitbewohnerin plötzlich doch absagt. Bin ich dann für die
Wohnung verantwortlich?

Wenn Du den Vertrag übernommen hast, ja. Wenn der Vertrag mit der Vorgängerin weiterhin besteht ist diese haftbar, Du aber musst dann ihr gegenüber kündigen.

Oder ist weiterhin die alte Mitbewohnerin verantwortlich? Was
ist wenn ich ausziehen möchte? Wie lange ist da sie
Kündigungsfrist?

Ich schätze Du hast mit der Hauptmieterin einen Vertrag. Dort steht wohl, was zu tun ist.

Kann der richtige Vermieter mir kündigen,

wenn sich keiner von den beiden Mitbewohnerinnen (alt + neu)
um die Übergabe/nahme des Mitvertrages kümmert?

Nien, er muss Dich auffordern, da Du mit hm keinen Mietvertrag hast, die Wohnung unverzüglich, mindetens innerhalb 14 Tagen zu verlassen. Kündigen kann er nur, wenn er - was Du verneinst - einen Vertrag mit Dir hat.

Ist es

eigentlich rechtens einfach auszuziehen ohne eine schriftliche
Kündigung bzw. eine offizielle mündliche Absprache mit dem
Vermieter seitens meiner alten Mitbewohnerin?

Nein

Bin ich nun

verpflichtet die volle Miete zu zahlen?

Du bist verpflichtet an die Hauüptmieterin die Miete zu zahlen, die Du mit ihr vereinbart hast. Für den Rest haftet sie weiterhin bis sie durch den Vermieter aus dem Vertrag entlassen wird.

Ich hoffe, dass ich dieses Geflecht von Interessen etwas klären konnte.

Gruss Günter