da ich demnächst ausziehe, hat mir ein Bekannter empfohlen meinem Vermieter mitzuteilen, dass ich die 3 letzten Mieten (entspricht ungefähr der kaution) nicht bezahle und er das mit der Kaution verrechnen soll. Gleichzeitig sollte ich ihm mitteilen, dass ich für entstandene Schäden aufkommen werde.
Der Vorteil daran soll sein, dass der Vermieter bei Problemen an der Wohnung mir nachweisen muss, dass sie nicht ordnungsgemäß übergeben worden ist. Andernfalls läge die Beweispflicht bei mir.
Ist so etwas üblich und darf ich das überhaupt machen?
da ich demnächst ausziehe, hat mir ein Bekannter empfohlen
meinem Vermieter mitzuteilen, dass ich die 3 letzten Mieten
(entspricht ungefähr der kaution) nicht bezahle und er das mit
der Kaution verrechnen soll. Gleichzeitig sollte ich ihm
mitteilen, dass ich für entstandene Schäden aufkommen werde.
Da würde ich als Vermieter sofort auf der Matte stehen und mir die Wohnung anschauen, denn ich hätte den größten Verdacht, dass etwas nicht stimmt. Falls dem so wäre, würde ich nach dem Ausbleiben der 2. Miete sofort eine fristlose Kündigung aussprechen und nach erfolgloser Mahnung einen Mahnbescheid erstellen !
Der Vorteil daran soll sein, dass der Vermieter bei Problemen
an der Wohnung mir nachweisen muss, dass sie nicht
ordnungsgemäß übergeben worden ist. Andernfalls läge die
Beweispflicht bei mir.
Nein, die Beweispflicht liegt weiterhin beim Vermieter (GünterW, bitte korrigiere mich, falls ich Stuß erzählen sollte !), auf diese Weise muß der Vermieter jedoch seinem Geld hinterherlaufen statt „einfach“ die Kaution einzubehalten.
Ist so etwas üblich und darf ich das überhaupt machen?
Absolut unüblich und auch nicht o.k.
Grüsse
Sven
*Der im letzten Jahr 6.000 € für Renovierungsarbeiten ausgeben mußte, weil die letzte Mieterin die letzten Mieten nicht gezahlt hatte und ausserdem eine Messie war…*
da ich demnächst ausziehe, hat mir ein Bekannter empfohlen
meinem Vermieter mitzuteilen, dass ich die 3 letzten Mieten
(entspricht ungefähr der kaution) nicht bezahle und er das mit
der Kaution verrechnen soll. Gleichzeitig sollte ich ihm
mitteilen, dass ich für entstandene Schäden aufkommen werde.
Der Vorteil daran soll sein, dass der Vermieter bei Problemen
an der Wohnung mir nachweisen muss, dass sie nicht
ordnungsgemäß übergeben worden ist. Andernfalls läge die
Beweispflicht bei mir.
Ist so etwas üblich und darf ich das überhaupt machen?
Hallo jan,
ein solches Vorgehen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Vermieter kann mit der Beitreibung dieser Mieten einen Anwalt beauftragen. Die Kosten sind von Dir zu tragen. Finger weg von solchen unseriösen Ratschlägen.