Auszug aus beruflichen Gründen

Hi folks,
Hi Günter,

wenn man beruflich bedingt kurzfristig einen Standort-Wechsel durchführen muß und auch in absehbarer Zeit nicht zurück an den bisherigen kommen wird - kann man dann unterhalb der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen?
Wenn ja, was gilt es zu beachten?

Thanks
Gandalf

Hallo Gandalf,

liegt der Arbeitsplatz mehr als 50 km ( das ist in etwa die Entfernung, ab der Juristen die Zustimmung für erforderlich halten ) entfernt hast Du einen Anspruch, dass Dich der Vermieter vorzeitig aus dem Mietvertrag durch Stellung eines Nachmieters entlässt. Diese Vereinbarung sollte auf jeden Fall schriftlich getroffen werden. Kündigen kannst Du daher nicht. Du musst an den Vermieter heran, Deine Sitiuation erklären und dann mit ihm eine Vereinbarung schliessen.
Beamte haben im Übrigen ohne diese Entfernung einen Anspruch auf Zustimmung, wenn sie erstmals versetzt werden ( Achtung gilt nicht, wenn sich jemand nach dem Studium versetzen lässt).

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Günther,

danke für die Info.

D.h. aber, man müßte auf alle Fälle einen Nachmieter stellen?
Was gäbe es denn hier zu beachten?
So lange einen anderen ran schleppen, bis der Vermieter zustimmt?

LG
Jan

Hallo Gandalf,

liegt der Arbeitsplatz mehr als 50 km ( das ist in etwa die
Entfernung, ab der Juristen die Zustimmung für erforderlich
halten ) entfernt hast Du einen Anspruch, dass Dich der
Vermieter vorzeitig aus dem Mietvertrag durch Stellung eines
Nachmieters entlässt. Diese Vereinbarung sollte auf jeden Fall
schriftlich getroffen werden. Kündigen kannst Du daher nicht.
Du musst an den Vermieter heran, Deine Sitiuation erklären und
dann mit ihm eine Vereinbarung schliessen.
Beamte haben im Übrigen ohne diese Entfernung einen Anspruch
auf Zustimmung, wenn sie erstmals versetzt werden ( Achtung
gilt nicht, wenn sich jemand nach dem Studium versetzen
lässt).

Gruss Günter

Hi Gandalf,

:smiley:.h. aber, man müßte auf alle Fälle einen Nachmieter stellen?

Was gäbe es denn hier zu beachten?
So lange einen anderen ran schleppen, bis der Vermieter
zustimmt?

Schriftlich nach Möglichkeit die Nachmieterstellung mit dem Vermieter vereinbaren. Dann eine Anzeige schalten. Oder wenn im Bekanntenkreis jemand einziehen will, diesen vorschlagen. Nachzuweisen sind geregelte Einkommen. Ausserdem muss der Nachmieter in das bestehende Mietverhältnis eintreten. Dies bedeutet, dass der Vermieter bei der Zustimmung zum Nachmieter keine Mieterhöhung/höhere Miete verlangen darf. Tritt ein Interessent aus diesem Grund zurück endet Dein Mietverhältnis, da der Vermieter gegen die Vereinbarung verstossen hat. Auch Ausländer dürfen nicht abgewiesen werden. Wenn Du einen Nachmieter hast, der wirtschaftlich in gesicherten Verhältnissen lebt und den bestehenden Mietvertrag übernehmen will, der Vermieter lehnt ihn aber unbegründet ab, ist das Mietverhältnis beendet.

Gruss Günter

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Hi Günther,

danke für die vorangegangene, ausführliche Antwort.

Was mache ich denn, wenn der Vermieter einen früheren Auszug - bei Stellung eines Nachmieters - akzeptiert, mir dies schriftlich gibt. Mir und einer anderen Mietspartei gegenüber aber erzählt, dass er gar nicht mehr vorhat, zu vermieten (weil das ja nur Streß bedeutet etc. pp.).

MfG
Gandalf

Hi Günther,

danke für die vorangegangene, ausführliche Antwort.

Was mache ich denn, wenn der Vermieter einen früheren Auszug -
bei Stellung eines Nachmieters - akzeptiert, mir dies
schriftlich gibt. Mir und einer anderen Mietspartei gegenüber
aber erzählt, dass er gar nicht mehr vorhat, zu vermieten
(weil das ja nur Streß bedeutet etc. pp.).

Hi Gandalf,

dann muss er letztlich einen Interessenten abweisen. Da Du Kontakt mit den Interessenten halten solltest, reicht ein solcher Vorgang aus, um das Mietverhältnis zu dem Termin, an dem der Interessent hätte einziehen können, als beendet zu erklären. Da Du solche Vorbehalt bringst, sag mir jetzt aber nicht, dass Deine Frage deshalb erfolgte, weil der Vermieter Nachmieter erlaubt hat, dann aber sich so wie oben geschildert verhält. Dann wäre die Frage und die Antwort nämlich ohne Umweg gleich beantwortet worden.

Gruss Günter

Hi Günther,

danke für die Antwort.

Nein, der Vermieter hat noch keinen potenziellen Nachmieter abgelehnt (da ihm noch keiner präsentiert wurde). Es ging nur darum - wenn der Vermieter beabsichtigt, nicht mehr zu vermieten, aber die Bedingung für einen früheren Auszug ein Nachmieter ist - dann ist es doch eigentlich sinnlos, einen Nachmieter überhaupt zu präsentieren.
Aber Du hast Recht - ist wohl besser, einen zu präsentieren, und wenn er dann ablehnt, ergibt sich Deine Antwort.

Thanks
der-ein-bischen-verwirrte
Gandalf

Hi Gandalf,

dann muss er letztlich einen Interessenten abweisen. Da Du
Kontakt mit den Interessenten halten solltest, reicht ein
solcher Vorgang aus, um das Mietverhältnis zu dem Termin, an
dem der Interessent hätte einziehen können, als beendet zu
erklären. Da Du solche Vorbehalt bringst, sag mir jetzt aber
nicht, dass Deine Frage deshalb erfolgte, weil der Vermieter
Nachmieter erlaubt hat, dann aber sich so wie oben geschildert
verhält. Dann wäre die Frage und die Antwort nämlich ohne
Umweg gleich beantwortet worden.

Gruss Günter