ich will demnächst aus einem 1-Zimmer-Appartement ausziehen und habe im Januar ordnungsgemäß zum 30.04.2004 gekündigt.
Als ich eingezogen bin, war der Teppich bereits nicht mehr der schönste und ins Übernahmeprotokoll würde hineingeschrieben „Teppich gebraucht“. Der Vermieter sagte mir, der nächste Mieter wird einen Parkettboden bekommen. Das hat er mir nach der Kündigung jetzt auch bestätigt und gesagt, dass ich den alten Teppich nur entfernen muss, er wird den Boden verlegen lassen.
Zum Bodenverlegen brauche er aber mindesten 1 Woche, somit muss ich auch mindestens 1 Woche vor dem 30.4. ausziehen.
Mietvertrag bis 30.4.
Hallo Jan,
der Vertrag läuft bis zum 30.4., also kannst Du auch bis zum 30.4. in der Wohnung bleiben. Oder wenn Du eher ausziehen willst, kannst Du auch eine Mietminderung verlangen. Den Teppich bräuchtest Du auch nicht entfernen. Das muss der Vermieter oder der Nachmieter machen.
Viel Erfolg und schönen Sonntag
Franz
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nein, Du zahlst Miete bis zum 30.04… Wenn der Vermieter will, dass Du eien Woche früher ausziehst, dann bitte eine Woche Miete cash auf die Hand. Oder ihr vereinbart, dass Du z.B. ( wenn es mööglich ist ) zum 20.04. ausziehen wirst und die Miete für den April tagegenau abgerechnet wird. Ich schätze, dass Dein Vermieter nicht zustimmen wird. Dein Vermieter darf und kann auch nicht bis zu Deinem Auszug beginnen den Boden verlegen zu lassen. Du darfst, wenn der Vermieter die Miete bis zum 30.04. will und Du willst vorher nicht raus, die Handwerker nicht in die Wohnung lassen.
Gruss Günter
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eine Mietminderung ist hier nicht möglich. Mietminderungen könnne nur für Mängel erklärt, vorgenommen und durchgesetzt werden. Was hier möglich ist, ist eine Vereinbarung zur Reduzierung der Miete um eine Woche oder eine Vereinbarung, dass tagegenau die Miete für den April abgerechnet wird.
Gruss Günter
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der Teppich hat noch mehr Flecken als zum Einzug und muss auf alle Fälle raus. Ich gehe davon aus, dass ich die Wohnung zum Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben muss.
Laut Mietvertrag bin ich auch für Schönheitsreparaturen zuständig
(und da gehört auch die Erneuerung des Teppichs dazu).
Jetzt denke ich natürlich, dass ich einen neuen Teppich verlegen muss, wenn ich nicht vorher ausziehe.
Hallo Jna,
nein, Du zahlst Miete bis zum 30.04… Wenn der Vermieter will,
dass Du eien Woche früher ausziehst, dann bitte eine Woche
Miete cash auf die Hand. Oder ihr vereinbart, dass Du z.B. (
wenn es mööglich ist ) zum 20.04. ausziehen wirst und die
Miete für den April tagegenau abgerechnet wird. Ich schätze,
dass Dein Vermieter nicht zustimmen wird. Dein Vermieter darf
und kann auch nicht bis zu Deinem Auszug beginnen den Boden
verlegen zu lassen. Du darfst, wenn der Vermieter die Miete
bis zum 30.04. will und Du willst vorher nicht raus, die
Handwerker nicht in die Wohnung lassen.
zur Durchführung der Schönheitsreparaturen gehören Malerarbeiten, Tapezieren und Streichen. Teppichboden gehört nicht zu Schönheitsreparaturen, auch dann nicht, wenn es so im Mietvertrag stehen sollte. Ausserdem ist beim Teppichboden eine Nutzungszeit von zehn Jahren angesagt. Wenn die zehn Jahre rum sind, ist sowie nichts geschuldet. Sonst nur der Teil, der auf Dich fällt und den Du auch verursacht hast. Frühere Mängel gehen Dich nichts an.
Hast Du überhaupt eine wirksame Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen. Wann bist Du eingezogen, wer hat bei Einzug renoviert, hast Du während der Mietzeit renoviert, was ist während der Mietzeit vereinbart und/oder was ist im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses vereinbart. Vrelangt der Vermieetr bei Auszug auf jedne Fall eien komplette Renovierung, egal wie lange Du in der Wohnung gewohnt hast. Gibt es eine Klausel, in welcher prozentual von Dir die Malerarbeiten geschuldet sind.
der Teppich hat noch mehr Flecken als zum Einzug und muss auf
alle Fälle raus. Ich gehe davon aus, dass ich die Wohnung zum
Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben muss.
Laut Mietvertrag bin ich auch für Schönheitsreparaturen
zuständig
(und da gehört auch die Erneuerung des Teppichs dazu).+
eben nicht.
Jetzt denke ich natürlich, dass ich einen neuen Teppich
verlegen muss, wenn ich nicht vorher ausziehe.
Dies sowieso nicht.
Gruss Günter
nein, Du zahlst Miete bis zum 30.04… Wenn der Vermieter will,
dass Du eien Woche früher ausziehst, dann bitte eine Woche
Miete cash auf die Hand. Oder ihr vereinbart, dass Du z.B. (
wenn es mööglich ist ) zum 20.04. ausziehen wirst und die
Miete für den April tagegenau abgerechnet wird. Ich schätze,
dass Dein Vermieter nicht zustimmen wird. Dein Vermieter darf
und kann auch nicht bis zu Deinem Auszug beginnen den Boden
verlegen zu lassen. Du darfst, wenn der Vermieter die Miete
bis zum 30.04. will und Du willst vorher nicht raus, die
Handwerker nicht in die Wohnung lassen.