Hallo liebe Juristen,
unser Vermieter meldet trotz mehrmaliger Aufforderung die überflüssigen Mülltonnen nicht ab, für die wir Mieter zahlen müssen. Dürfen wir deswegen die Miete kürzen?
Die Kommunen setzen das Tonnenvolumen fest.
Dafür zahlt man. Mehr Tonnen kosten Extra deren Beseitigung kann man verlangen wenn die dauerhaft ungenutzt bleiben.
Miete kürzen nein, aber kosten zurückverlangen Nebenkosten
wohlgemerkt.
Johannes
Hallo liebe Juristen,
unser Vermieter meldet trotz mehrmaliger Aufforderung die
überflüssigen Mülltonnen nicht ab, für die wir Mieter zahlen
müssen. Dürfen wir deswegen die Miete kürzen?
Hallo Johannes,
danke für die Info! Wir werden also die Kosten zurückverlangen. Können und müssen wir die Kosten von der Müllabfuhr oder vom Vermieter zurückverlangen?
Franz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Franz,
hier geben sich einige von uns Mühe, für jeden die Fragen zu beantworten. Es hat wenig Sinn neuen Threads dieselben Fragen mehrfach einzustellen. Es gibt kein Mietminderungsrecht. Nochmals der Hinweis. Erkundige Dich bei der Kommune, wie die Müllabfuhrgebühren abgerechnet werden. Ob der Vermieter überhaupt eine Kontrolle hat, ob nahc Personen, Haushalten oder nach was sonst abgerechnet wird. Ohne Kenntnis der Müllsatzung kann man die Frage nicht beantworten. Auf Grund anderer Fragen habe ich das Gefühl, dass Du unbedingt Gründe für eine Mietminderung suchst, nachdem das Mietverhältnis von Dir - wie Du in einem anderen Thread erklärst hast - gekündigt ist. Dies ist ohnehin die ungeeignetste Form der Trennung, denn solche Manüver zum Auszugstermin verursachen zur Klärung der Unklarheiten, die sonst bestehen, kein Entgegenkommen sondern Fronten. Dies musst Du wissen.
Gruss Günrer
Hallo Johannes,
da Du offenbar auch die anders Threads hier liest, finde ich Deine Antwort unmöglich. Franz sucht jemand, der ihm bestätigt, dass er die Kosten kürzen darf. Diese Frage ist ohne Kenntnis der Müllsatzung überhaupt hier im Brett nicht zu beantworten. Es ist und kann auch nicht beantwortet werden, ob der Vermieter tatsächlich zuviel Mülleimer hat oder ob diese nach Art und Umfang der kommunalen/privaten Müllsatzung zutreffend bereit gestellt werden und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie verfüllt werden oder nicht. Wenn Mülltonnen nicht benötigt werden, jedoch nach Personenzahl oder nach Haushalten abgerechnet wird, wirkt sich die Rückgabe eines Behältnisses auf die Müllgebühren überhaupt nicht aus. Insoweit hat der Mieter keinen Anspruch auf Reduzierung seiner Kosten. Bis heute hat Franz - was mich langsam ärgert - sich nicht um die örtlichen Fragen und Klärungen gekümmert - aber immer wieder taucht hier im Brett - bis er nun die Auskunft von Dir hat - dass er die Kosten kürzen darf - unter immer wieder anderem Text dieselbe Frage auf. Ich kenne das aus dem Job. Da wird nachgefragt bis es jemand gibt, der bestätigt, was man hören will, dabei ist es dann völlig egal, ob es zutrifft oder nicht. Maulend wird bei mir aus dem Büro gelaufen, für sowas müsse man auch noch Geld zahlen und man sieht sich Monate später damit konfrontiert, möglicherweise schon einige Wochen später, dass derselbe mit dem Mahnbescheid und der Frage, was zu tun ist, er habe doch nur getan, was andere gesagt haben, zu machen sei. Konfrontiert mit dem Hiwneis, man habe ihn gesagt, dass dies nicht zulässig ist, hört man dann, mein Kollege im Lager hat gelesen, dass es nicht so ist. Er liest immer nach, was zum Mietrecht irgendwo steht.
Gruss Günter
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Das hängt davon ab ob das Tonnenvolumen größer ist als das was die Stadt zwangsanbietet./die wollen verhindern das wilde Kippen entstehen.) Deshalb steht Da:…Die Kommunen setzen das Tonnenvolumen fest. Dieses Volumen kann man nicht unterschreiten das setzt die Stadt fest. Erst wenn das Volumen größer ist als das was von der Stadt verlangt wird kann man das beseitigen verlangen.
Und zwar vom Vermieter.
Wir haben das hier das Leute eine Tonne mehr verlangten, als zwangsangeboten war. Wenn die nicht mehr gebraucht würde kann man auch die wegnahme verlangen.
Johannes.
Lieber Günter lies bitte vorher. Danke
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Hallo Johannes,
danke für die Info! Wir werden also die Kosten
zurückverlangen. Können und müssen wir die Kosten von der
Müllabfuhr oder vom Vermieter zurückverlangen?
Franz
Hallo Franz,
lies dir mal gründlich durch was Günter dir zu dem Thema geschrieben hat bevor du dir unfrieden schaffst dem du vielleicht aus dem Weg gehen könntest - denn definitive Informationen sind mehr Wert als jemanden der auf blauen Dunst rät - es gibt überall andere Gesetze der Abrechnung der Müllentsorgung insofern…
gruß margret
laufende Rechtsprechung
Die Kommunen setzen das Tonnenvolumen fest.
Dafür zahlt man. Mehr Tonnen kosten Extra deren Beseitigung
kann man verlangen wenn die dauerhaft ungenutzt bleiben.
Miete kürzen nein, aber kosten zurückverlangen Nebenkosten
wohlgemerkt.Johannes
Hallo liebe Juristen,
unser Vermieter meldet trotz mehrmaliger Aufforderung die
überflüssigen Mülltonnen nicht ab, für die wir Mieter zahlen
müssen. Dürfen wir deswegen die Miete kürzen?Hallo Johannes,
da Du offenbar auch die anders Threads hier liest, finde ich
Deine Antwort unmöglich. Franz sucht jemand, der ihm
bestätigt, dass er die Kosten kürzen darf. Diese Frage ist
ohne Kenntnis der Müllsatzung überhaupt hier im Brett nicht zu
beantworten. Es ist und kann auch nicht beantwortet werden, ob
der Vermieter tatsächlich zuviel Mülleimer hat oder ob diese
nach Art und Umfang der kommunalen/privaten Müllsatzung
zutreffend bereit gestellt werden und zwar ohne Rücksicht
darauf, ob sie verfüllt werden oder nicht. Wenn Mülltonnen
nicht benötigt werden, jedoch nach Personenzahl oder nach
Haushalten abgerechnet wird, wirkt sich die Rückgabe eines
Behältnisses auf die Müllgebühren überhaupt nicht aus.
Insoweit hat der Mieter keinen Anspruch auf Reduzierung seiner
Kosten. Bis heute hat Franz - was mich langsam ärgert - sich
nicht um die örtlichen Fragen und Klärungen gekümmert - aber
immer wieder taucht hier im Brett - bis er nun die Auskunft
von Dir hat - dass er die Kosten kürzen darf - unter immer
wieder anderem Text dieselbe Frage auf. Ich kenne das aus dem
Job. Da wird nachgefragt bis es jemand gibt, der bestätigt,
was man hören will, dabei ist es dann völlig egal, ob es
zutrifft oder nicht. Maulend wird bei mir aus dem Büro
gelaufen, für sowas müsse man auch noch Geld zahlen und man
sieht sich Monate später damit konfrontiert, möglicherweise
schon einige Wochen später, dass derselbe mit dem Mahnbescheid
und der Frage, was zu tun ist, er habe doch nur getan, was
andere gesagt haben, zu machen sei. Konfrontiert mit dem
Hiwneis, man habe ihn gesagt, dass dies nicht zulässig ist,
hört man dann, mein Kollege im Lager hat gelesen, dass es
nicht so ist. Er liest immer nach, was zum Mietrecht irgendwo
steht.
Hallo Günter,
danke für die ausführliche Antwort.
Das Problem ist, dass die örtlichen Gerichte hier sich weder an die laufende Rechtsprechung noch an höchstinstanzliche Urteile halten wollen. Während ich schon 15 Aktenzeichen zitierte, die mir Recht gaben, brauchte der gegnerische Anwalt nur alles abzustreiten, um vom Richter Recht zu bekommen. Sogar Urteile vom Bundesarbeitsgericht werden hier ignoriert.
Noch einen schönen Abend
Franz
Hallo Günter,
danke für die ausführliche Antwort.
Das Problem ist, dass die örtlichen Gerichte hier sich weder
an die laufende Rechtsprechung noch an höchstinstanzliche
Urteile halten wollen. Während ich schon 15 Aktenzeichen
zitierte, die mir Recht gaben, brauchte der gegnerische Anwalt
nur alles abzustreiten, um vom Richter Recht zu bekommen.
Sogar Urteile vom Bundesarbeitsgericht werden hier ignoriert.
Noch einen schönen Abend
Franz
Hallo Franz,
mir ist nun wirklich bei der Beantwortung Deienr Frage kein einziges Urteil in die Quere gekommen, wo ich mich Deiner Meinung anschliessen kann. Wo soll es hier ein höchstrichterliches Urteil - also BGH oder OLG - geben, das Dir Recht gibt ?
Gruss Günter
as hängt davon ab ob das Tonnenvolumen größer ist als das was
die Stadt zwangsanbietet./die wollen verhindern das wilde
Kippen entstehen.) Deshalb steht Da:…Die Kommunen setzen das
Tonnenvolumen fest. Dieses Volumen kann man nicht
unterschreiten das setzt die Stadt fest. Erst wenn das Volumen
größer ist als das was von der Stadt verlangt wird kann man
das beseitigen verlangen.
Und zwar vom Vermieter.
Wir haben das hier das Leute eine Tonne mehr verlangten, als
zwangsangeboten war. Wenn die nicht mehr gebraucht würde kann
man auch die wegnahme verlangen.
Johannes.
Hallo Johannes,
ich wundere mich immer wieder über Deine Ansichten, die sich rechtlich nicht halten lassen. Selbstverständlich darf man das Volumen unterschreiten, nur muss für die größere Tonne im Rahmen der Müllsatzung gezahlt werden.
Dein Vergleich ist völlig an der Sache vorbei. Du postest selbst, dass hier eine weitere Tonne als vorgesehen verlangt wurde und wenn diese nicht mehr benötigt wird ( da ja Zusatzkosten entstehen) die Rückgabe durch den Vermieetr ( oder je nach Mü+llsatzung auch durch den Mieter) verlangt/vorgenommen werdne kann,. Aber hier handelt es sich um eine Leistung ausserhalb der müllsatzungspflichtigen Behältnisse. Das ist doch juristisch betrachtet etwas völlig anderes als dass die Müllgefässe gestellt werden und die Mieter sind der Meinung, der Vermieter müsse Gefässe zurückgeben, weil sie trotz Müllberechnung nicht benötigt werden. Hier liegen also zwei völlig unterschiedliche Rechtstatbestände vor.
Lieber Günter lies bitte vorher. Danke
Gerade weil ich das tue, habe ich widersprochen.
Gruss Günter
Problem mit lokaler Rechtsprechung
Hallo Johannes,
danke für die Info! Wir werden also die Kosten
zurückverlangen. Können und müssen wir die Kosten von der
Müllabfuhr oder vom Vermieter zurückverlangen?
FranzHallo Franz,
lies dir mal gründlich durch was Günter dir zu dem Thema
geschrieben hat bevor du dir unfrieden schaffst dem du
vielleicht aus dem Weg gehen könntest - denn definitive
Informationen sind mehr Wert als jemanden der auf blauen Dunst
rät - es gibt überall andere Gesetze der Abrechnung der
Müllentsorgung insofern…
Hallo Margret,
das Problem liegt hier bei den lokalen Gerichten. Obwohl schon ein Urteil vorliegt, dass der Vermieter die Müllgebühren tragen muss, wenn zuviele Tonnen ungenutzt herumstehen, entscheiden Nürnberger Gerichte gerade anders.
Noch einen schönen Abend
Franz
Hallo Günter,
danke für die ausführliche Antwort.
Das Problem ist, dass die örtlichen Gerichte hier sich weder
an die laufende Rechtsprechung noch an höchstinstanzliche
Urteile halten wollen. Während ich schon 15 Aktenzeichen
zitierte, die mir Recht gaben, brauchte der gegnerische Anwalt
nur alles abzustreiten, um vom Richter Recht zu bekommen.
Sogar Urteile vom Bundesarbeitsgericht werden hier ignoriert.
Noch einen schönen Abend
FranzHallo Franz,
mir ist nun wirklich bei der Beantwortung Deienr Frage kein
einziges Urteil in die Quere gekommen, wo ich mich Deiner
Meinung anschliessen kann. Wo soll es hier ein
höchstrichterliches Urteil - also BGH oder OLG - geben, das
Dir Recht gibt ?
Hallo Günter,
die bundesweiten Quellen habe ich in einer Klageerwiderung und Anfechtung aufgelistet und kommentiert, die ich Dir bei Interesse gerne demnächst zukommen lassen will.
Schönen Abend
Franz
lokale Rechtsprechung
Hallo Johannes,
danke für die Info! Obwohl ich bereits gute Kritiken von anderen Juristen erhielt, hinterließ meine Klageerwiderung bei Gericht keinerlei Eindruck.
Schönen Abend
Franz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Lieber Günter wenn Du Recht hättest
Lieber Günter angenommen dem wäre so, der Vermieter hat zwei Tonnen mehr bestellt als nötig und die Mieter zahlen, das wäre die Folge. Jeder Vermieter würde eine Tonne mehr bestellen und die Mieter könnten nichts machen ???
Wirtschaftlichkeitsgebot bei Nebenkosten ???
Johannes