Hallo,
kurz das Problem:
Es sind 2 Eigentümerparteie und es besteht ein Verwaltervertrag nach WEG.Meine Nachbarin hat ihre Eigentumswohnung im Zwang verloren.Meiner Meinung nach ist die Hausverwaltung nicht ganz unschuldig.
Meine Nachbarin hat eine feuchte Westwand und das Dach ist undicht.
Bis zum Jahr 2000 war sie finanziell gut gestellt und hätte die Kosten aufbringen können. Aber die zweiten Eigentümer haben immer gesagt (aus Geldmangel)zurückstellen.Sie selber war so dämlich und hat aus Rücksicht auf den anderen Eigentümer ( Familie mit Kindern)stillgehalten. Folge war, sie konnte nach dem sich ihre finanzielle Situation verschlechterte ihre Wohnung aufgrund der obigen Mängel nicht mehr vermieten. Hatte keine Mieteinnahmen und es kam letztendlich zum Zwang.
Die Verwaltung hat tatenlos zugesehen wie das Objekt verkommt. Auch der Verkehrswert des Objektes ist natürlich gesunken, so dass der Erlös im Zwang natürlich noch geringer war.
Kann sie gegen den Verwalter jetzt noch vorgehen, da die Notwendigen Sanierungsarbeiten ja auch von ihm drastisch verzögert wurden?
Falls ja gibt es bestimmte Fristen?
Im übrigen - der neuen Eigentümerin hat der Verwalter im beisein meiner Nachbarin gesagt:
wenn der zweite Eigentümer nicht zustimmt, wird geklagt und dann bekäme sie Recht und die Sanierung muss gemacht werden.
Gruss Ute