Verwalter nach WEG (speziell an Günter)

Hallo,
kurz das Problem:
Es sind 2 Eigentümerparteie und es besteht ein Verwaltervertrag nach WEG.Meine Nachbarin hat ihre Eigentumswohnung im Zwang verloren.Meiner Meinung nach ist die Hausverwaltung nicht ganz unschuldig.
Meine Nachbarin hat eine feuchte Westwand und das Dach ist undicht.
Bis zum Jahr 2000 war sie finanziell gut gestellt und hätte die Kosten aufbringen können. Aber die zweiten Eigentümer haben immer gesagt (aus Geldmangel)zurückstellen.Sie selber war so dämlich und hat aus Rücksicht auf den anderen Eigentümer ( Familie mit Kindern)stillgehalten. Folge war, sie konnte nach dem sich ihre finanzielle Situation verschlechterte ihre Wohnung aufgrund der obigen Mängel nicht mehr vermieten. Hatte keine Mieteinnahmen und es kam letztendlich zum Zwang.
Die Verwaltung hat tatenlos zugesehen wie das Objekt verkommt. Auch der Verkehrswert des Objektes ist natürlich gesunken, so dass der Erlös im Zwang natürlich noch geringer war.
Kann sie gegen den Verwalter jetzt noch vorgehen, da die Notwendigen Sanierungsarbeiten ja auch von ihm drastisch verzögert wurden?
Falls ja gibt es bestimmte Fristen?
Im übrigen - der neuen Eigentümerin hat der Verwalter im beisein meiner Nachbarin gesagt:
wenn der zweite Eigentümer nicht zustimmt, wird geklagt und dann bekäme sie Recht und die Sanierung muss gemacht werden.

Gruss Ute

Hallo Ute,

es ehrt mich, aber ich hoffe, dass hier noch andere eine Antwort finden. Ich jedenfalls komme zur Auffassung, dass die bisherige Eigentümerin prüfen lassen sollte, ob die Hausverwaltung nicht grob fahrlässig gehandelt hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist. Dabei ist erheblich, was im Verwaltervertrag vereinbart wurde, ob in einer WEG-Versammlung das Thema besprochen und wie geklärt wurde, was zu geschehen hat. Auch ist zu klären, ob e sHinweise gibt, dass der Verwalter die jetzige Eigentümerin schon früher kannte und ob ein Zusammenhang zwischen seiner möglichen Untätigkeit und der Übernahme der Wohnung besteht.

kurz das Problem:
Es sind 2 Eigentümerparteie und es besteht ein
Verwaltervertrag nach WEG.Meine Nachbarin hat ihre
Eigentumswohnung im Zwang verloren.Meiner Meinung nach ist die
Hausverwaltung nicht ganz unschuldig.
Meine Nachbarin hat eine feuchte Westwand und das Dach ist
undicht.
Bis zum Jahr 2000 war sie finanziell gut gestellt und hätte
die Kosten aufbringen können. Aber die zweiten Eigentümer
haben immer gesagt (aus Geldmangel)zurückstellen.Sie selber
war so dämlich und hat aus Rücksicht auf den anderen
Eigentümer ( Familie mit Kindern)stillgehalten.

Gerade deshalb muss vor Ort ein Fachmann prüfen. Eine Chance auf Ersatz sehe ich mit sehr gespaltenen Gefühlen.

Folge war, sie

konnte nach dem sich ihre finanzielle Situation
verschlechterte ihre Wohnung aufgrund der obigen Mängel nicht
mehr vermieten. Hatte keine Mieteinnahmen und es kam
letztendlich zum Zwang.
Die Verwaltung hat tatenlos zugesehen wie das Objekt verkommt.
Auch der Verkehrswert des Objektes ist natürlich gesunken, so
dass der Erlös im Zwang natürlich noch geringer war.
Kann sie gegen den Verwalter jetzt noch vorgehen, da die
Notwendigen Sanierungsarbeiten ja auch von ihm drastisch
verzögert wurden?

Ja, wenn der Verwalter den Auftrag hatte durch Eigentümerbeschluss, trotzdem nichts unternommen hat, kann ein Schadenersatz begründet sein.

Falls ja gibt es bestimmte Fristen?
Im übrigen - der neuen Eigentümerin hat der Verwalter im
beisein meiner Nachbarin gesagt:
wenn der zweite Eigentümer nicht zustimmt, wird geklagt und
dann bekäme sie Recht und die Sanierung muss gemacht werden.

Genau hier habe ich meine Zweifel, was das Vorgehen des Verwalters betrifft. Es wird also hier zu klären sein, weshalb der Hausverwalter jetzt tätig werden will, sogar sein Recht auf ein Gericht in Anspruch nimmt, aber vorher nichts getan hat.

Gruss Günter

Hi,
danke, genau so sehe ich es auch. Wir werden weiter prüfen.

gruss Ute