Mietrückstände / Sozialamt / Tot

hallo,

wie ist das Rechtens,

ein Mieter wird von einer Betreuerin betreut, die Mieten werden vom Sozialamt bezahlt, plötzlich stirbt der Mieter in seiner Wohnung, ein Nachlaßverwalter wird eingeschaltet, nach ca. 3 Monaten meldet sich der Nachlaßverwalter beim Vermieter, er übergibt den Vermieter die Wohnungsschlüsseln, eine Kündigung in der Kündigung steht.
Die Wohnung wird zum nächst Möglichen Termin Fristgerecht gekündigt,weiter steht dass der Vermieter die Wohnung selber Entrümpeln soll.

Wer zahlt nun die Mietrückstände bis zur Kündigung ?

Wer kommt für die Entrümpelung auf ?

Wer Renoviert die Wohnung ?

Muss mann sich an den Nachlassverwalter, Sozialamt, oder an die Betreuerin melden ?

für eure Hilfe danke ich euch im voraus

netten Gruss aus berlin

Samir

Hallo,

wie ist das Rechtens,

diese Frage ist berechtigt. Hier handelt es sich um die übelsten Fälle im Mietrecht. Um vorab die Frage zu beantworten. Bis zum dem Monatsende, an dem der Mieter verstorben ist, muss die Betreuerin/das Sozialamt die Miete zahlen.

ein Mieter wird von einer Betreuerin betreut, die Mieten
werden vom Sozialamt bezahlt, plötzlich stirbt der Mieter in
seiner Wohnung, ein Nachlaßverwalter wird eingeschaltet, nach
ca. 3 Monaten meldet sich der Nachlaßverwalter beim Vermieter,
er übergibt den Vermieter die Wohnungsschlüsseln, eine
Kündigung in der Kündigung steht.

Damit ist für die Behörde die Angelegenheit abgeschlossen. Wahrscheinlich ist auch kein Geld mehr vorhanden. Das Sozialamt wird nicht zahlen. Die Nachlassverwalter ist jedoch verpflichtet für die Räumung der Wohnung zu sorgen. Verlange eine Einsichtnahme in die Akten mit dem Hinweis, dass Du bezweifelst, dass kein Geld nach dem Ableben des Mieters vorhanden sein soll. Solltest Du Kenntisse über funktionierende E-Geräte oder Einrichtungen ahben, die jetzt aber nicht mehr da sind, dann wende Dich umgehend an die vorgesetze Stelle der Betreuerin und verlange Auskunft über den Verbleib der Sachen.

Die Wohnung wird zum nächst Möglichen Termin Fristgerecht
gekündigt,weiter steht dass der Vermieter die Wohnung selber
Entrümpeln soll.

Wer zahlt nun die Mietrückstände bis zur Kündigung ?

Niemand, wenn kein Geld da ist. Der Vermieetr ist verpflichtet zu seinem eigenen Vorteil Schäden weitgehend zu verhindern, also rasch zu vermieten.

Wer kommt für die Entrümpelung auf ?

Vermieter

Wer Renoviert die Wohnung ?

Vermieter

Muss mann sich an den Nachlassverwalter, Sozialamt, oder an
die Betreuerin melden ?

Nachlassverwalter

Gruss Günter

Hallo Samir,

Du hast als Vermieter ein Vermieterpfandrecht an allen Sachen in der
Wohnung, um bereits ausstehende Mietforderungen zu sichern, §§ 562
BGB. Deshalb darfst Du das, was evtl. vorhanden ist, in Besitz nehmen
und die Versteigerung androhen, § 1220 BGB. Behalten is allerdings
nich, eine Befriedigung erfolgt im Wege der öfentlichen
Versteigerung. Du bekommst dann den Erlös, soweit er Dir zusteht, §§
1228, 1234, 1235 BGB.
Das Pfandrecht erlischt auch nicht, indem etwaige Erben die Sachen
einfach mitnehmen, § 562a BGB.
Sollten Erben zu ermitteln sein, besteht das Mietverhältnis mit ihnen
fort, d.h. sie zahlen, § 564 BGB.
Andernfalls würde ich mit Günter meinen: Pech gehabt.

Gruß & viel Glück - Jaschii

leider Pech gehabt !
hi,

danke euch für die Antworten.

gruss

Samir

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