Trockner verbieten?

Hallo Experten,

zu einer Dachgeschoßwohnung gehört auch ein kleiner Abstellraum. In diesen Raum hat nun der Mieter einen Wäschetrockner der alten - und vor allem lauten - Art gestellt. Wenn das Teil läuft, hört man es noch im Keller.

Frage: kann der Vermieter die Nutzung des Trockners in diesem Raum verbieten wegen der Geräuschentwicklung?

Gruß
Stefan

Hallo Experten,

zu einer Dachgeschoßwohnung gehört auch ein kleiner
Abstellraum. In diesen Raum hat nun der Mieter einen
Wäschetrockner der alten - und vor allem lauten - Art
gestellt. Wenn das Teil läuft, hört man es noch im Keller.

Frage: kann der Vermieter die Nutzung des Trockners in diesem
Raum verbieten wegen der Geräuschentwicklung?

Hallo Stefan,

der Mieter kann grundsätzlich einen Wäschentrockner in der Wohnung aufstellen. Voraussetzung ist hierbei jedoch, dass eine ordnungsgemässe Ablüftungsvorrichtung vorhanden ist. Wer die Abluft mit einem Schlauch nur nach aussen leitet, muss mit einem Verbot rechnen. Zudem hat der Mieter darauf zu achten, dass er den Trockner nicht in der Nacht oder zu Ruhezeiten in Betrieb nimmt, wenn er nicht den heutigen Lärmschutzvorschriften ( und vor allem technischen Standard ) entspricht.

Gruss Günter

Hallo Günter,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

…Zudem hat der Mieter darauf zu achten,
dass er den Trockner nicht in der Nacht oder zu Ruhezeiten in
Betrieb nimmt, wenn er nicht den heutigen
Lärmschutzvorschriften ( und vor allem technischen Standard )
entspricht.

Verstehe ich das richtig: ausserhalb der Ruhezeiten darf der Mieter das Gerät ungehindert röhren lassen, obwohl das Geräusch (niederfrequentes Dröhnen, Körperschall) wirklich auch noch im letzten Winkel des Hauses deutlich zu hören ist?

Gruß
Stefan

Gruss Günter

Hallo Günter,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

…Zudem hat der Mieter darauf zu achten,
dass er den Trockner nicht in der Nacht oder zu Ruhezeiten in
Betrieb nimmt, wenn er nicht den heutigen
Lärmschutzvorschriften ( und vor allem technischen Standard )
entspricht.

Verstehe ich das richtig: ausserhalb der Ruhezeiten darf der
Mieter das Gerät ungehindert röhren lassen, obwohl das
Geräusch (niederfrequentes Dröhnen, Körperschall) wirklich
auch noch im letzten Winkel des Hauses deutlich zu hören ist?

Gruß
Stefan

Ja,

Gruss Günter

Danke! o.w.T.
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