Wasserrohrbruch im Mietshaus

Hallo liebe Experten! Ich habe da mal eine Frage. Wir wohnen in einem Mietshaus und bei uns ist ca. im November ein Mini-Wasserrohrbruch aufgetreten. Und zwar hat es wohl bei uns „getropft“ und bei unserer lieben Nachbarin unter uns ist die Küche und das Bad Nass geworden. Und zwar ist das Wasser bei Ihr „nur“ in die Wand gelaufen, sprich Wasserflecken. Jetzt rief sie mich vor kurzem ganz aufgeregt runter und zeigte mir schwarze Punkte an diesen Stellen (Schimmel??) Im Dez war ein Klempnter hier und hat aus unserer Wanne 3 Kachel gebrochen (Kein Schacht da!! Blöd!!) und hat den Schaden behoben. Aber bei uns und der Nachbarin hat noch keiner was heil gemacht. Nun meine Frage wer das bezahlt. ich bin der Meinung unsere Vermieterin muß das bezahlen. Und die meinte zu unseren Nachbarin das könnte man ja einfach übermalen, das kann doch Hr…(anderer Nachbar) machen, der macht sonst ja auch alles.
Aber das reicht doch nicht oder?? Können wir evtl. jemand holen der das macht und schicken die rechnung der Vermieterin?? (bezahlt doch eigentlich Hausversicherung vom Vermieter oder)

Ich will schließlich auch kein Loch mehr im Badezimmer haben.

Vielen Dank schon mal im Vorraus!!
Liebe Grüße
Sonja

Hallo liebe Experten! Ich habe da mal eine Frage. Wir wohnen
in einem Mietshaus und bei uns ist ca. im November ein
Mini-Wasserrohrbruch aufgetreten. Und zwar hat es wohl bei uns
„getropft“ und bei unserer lieben Nachbarin unter uns ist die
Küche und das Bad Nass geworden. Und zwar ist das Wasser bei
Ihr „nur“ in die Wand gelaufen, sprich Wasserflecken. Jetzt
rief sie mich vor kurzem ganz aufgeregt runter und zeigte mir
schwarze Punkte an diesen Stellen (Schimmel??) Im Dez war ein
Klempnter hier und hat aus unserer Wanne 3 Kachel gebrochen
(Kein Schacht da!! Blöd!!) und hat den Schaden behoben. Aber
bei uns und der Nachbarin hat noch keiner was heil gemacht.
Nun meine Frage wer das bezahlt. ich bin der Meinung unsere
Vermieterin muß das bezahlen. Und die meinte zu unseren
Nachbarin das könnte man ja einfach übermalen, das kann doch
Hr…(anderer Nachbar) machen, der macht sonst ja auch alles.
Aber das reicht doch nicht oder?? Können wir evtl. jemand
holen der das macht und schicken die rechnung der
Vermieterin?? (bezahlt doch eigentlich Hausversicherung vom
Vermieter oder)

Ich will schließlich auch kein Loch mehr im Badezimmer haben.

Hallo Sonja,

die Vermieterin hat selbstverständlich bei Dir den Schaden inkl. der neuen Fliesen zu richten und bie Deiner Nachbarin hat sie den Mangel zu beseitigen. Dazu hat sie sicher eine Versicherung, möglicherweise zahlst Du sogar bei den Nebenkosten diese Versicherung mit. Ihr müsst Beide die Vermieterin schriftlich auffordern die noch bestehenden oder nicht beseitigen Mängel bis spätetens ( z.B. 28.02.2004 ) zu beseitigen. Notfalls müsst ihr nach Ablauf dieses Termins Eure Vermieterin in Verzug setzen und unter erneuter Aufforderung zum Termin 10.03.2004 ihr gleichzeitig ankündigen, wenn erneut nichts geschieht, dass ihr auf ihre Kosten die Arbeiten durchführen lässt und diese Kosten dann mit der Miete verrechnet werden.

Gruss Günter