Hallo
eine Person hat mit ihrem Vermieter einen befristeten Mietvertrag geschlossen. Nun haben sie sich darauf geeinigt, dass dieser dem Mieter eine Art Abfindung zahlt, dafür, dass er auszieht weil er das Haus verkaufen möchte.
Hierzu möchte sich der Mieter allerdings absichern und hat einen kurzen Vertrag entworfen. Können Sie mir sagen, ob dieser Rechtsgültig ist oder ob es hierbei ein Problem geben könnte?
Der Vertrag ist hier zu finden: http://www.sr-immo.de/aufl.pdf
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe
Gruß Thomas
Hallo,
wir vereinbaren bei solchen Verträgen, dass der Vermieter die Summe zur Sicherheit auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Ausserden - den Hinweis auf die Schönheitsreparaturen hast Du schon - führen wir auch aus, dass sämtliche Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter und des Mieters gegen den Vermieter nach Zahlung der Abstandssumme und der Rückgabe der Kaution bis spätestens einen Monat nach Auszug ( oder eines anderen mit Datum bezifferten Termin ) gegeneinander aufgehoben werden. Es muss auf jeden Fall vereinbart sein, wann zu zahlen ist. Und es sollte auch vereinbart werden, dass im Falle, dass de Zahlungen nicht erfolgen der Vermieter auf das Widerspruchsrecht in einem gerichtlichen Mahnverfahren verzichtet. ( Wer das nicht unterschreiben will und kann, bei dem sind solche Vereinbarungen mit Vorsicht zu handhaben)
Gruss Günter