Mieter hat gekündigt hat aber keine neue Wohnung

Hallo,
uns steht voraussichtlich wieder Ärger ins Haus und ich möchte mich diesmal gleich richtig verhalten.
Also, jetziger Mieter (Sozialamt) hat zum 29.02.04 Wohnung gekündigt und wir haben zum 01.03.04 eine neue Mieterin. Jetzt hat mich der jetzige Mieter angerufen und mitgeteilt, dass er noch keine Wohnung hat. Der Betreuer von dem Mieter hat auch gemeint er würde sich gar nicht um eine neue Wohnung bemühen.
Das riecht also nach Ärger. Was soll ich tun wenn er nicht auszieht? Er müßte zwar Schadenersatz zahlen aber der hat ja eh nichts.
Kann ich selbst die Wohnung räumen oder kann man das nur vom Gerichtsvollzieher mit Räumungsklage gemacht werden.
Wäre toll wenn uns jemand helfen könnte.
Laura

Hallo Laura,

selbstverständlich kannst DU die Wohnung NICHT räumen!
So etwas geht grund- und sätzlich nur per gerichtlichem Urteil und dann mit Hilfe eines Gerichtvollziehers und das selbst dann, wenn die Kündigung vom Mieter selbst ausging.

Gruß, Ironlady

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Laura,

zur Abwendung größerer Schäden wende Dich bitte an den nächsten Anwalt oder an Haus und Grund. Versuche dann beim künftigen Mieter zu klären, ob er/sie den Einzug verschieben kann. Notfalls muss gegen den jetzigen Mieter Räumungsklage erhoben werden, wobei dies Kosten verursacht, die leider Du tragen musst, denn es ist wohl nichts da. Besser wäre es, Du könntest eine Wohnung finden.

Gruss Günter

uns steht voraussichtlich wieder Ärger ins Haus und ich möchte
mich diesmal gleich richtig verhalten.
Also, jetziger Mieter (Sozialamt) hat zum 29.02.04 Wohnung
gekündigt und wir haben zum 01.03.04 eine neue Mieterin. Jetzt
hat mich der jetzige Mieter angerufen und mitgeteilt, dass er
noch keine Wohnung hat. Der Betreuer von dem Mieter hat auch
gemeint er würde sich gar nicht um eine neue Wohnung bemühen.
Das riecht also nach Ärger. Was soll ich tun wenn er nicht
auszieht? Er müßte zwar Schadenersatz zahlen aber der hat ja
eh nichts.
Kann ich selbst die Wohnung räumen oder kann man das nur vom
Gerichtsvollzieher mit Räumungsklage gemacht werden.
Wäre toll wenn uns jemand helfen könnte.
Laura

kleine Zusatzfrage
Hi Günter,

dasselbe wäre es, wenn der Mieter keine Miete zahlt oder so? Rauswerfen geht dann definitiv nicht? Erst der lange Instanzenweg, dann x-mal drohen und dann erst kann Vermieter räumen lassen? Dazu trägt er ja noch alle Kosten, incl. Einlagerung der Möbel. Geht der Mieterschutz denn soweit, das der Vermieter dann richtig Geld lassen muß, weil Mieter nicht will? Gibt es noch andere legale Druckmittel in solchen oder ähnlichen Fällen?

Gruß
André

Hi Günter,

dasselbe wäre es, wenn der Mieter keine Miete zahlt oder so?
Rauswerfen geht dann definitiv nicht? Erst der lange
Instanzenweg, dann x-mal drohen und dann erst kann Vermieter
räumen lassen? Dazu trägt er ja noch alle Kosten, incl.
Einlagerung der Möbel. Geht der Mieterschutz denn soweit, das
der Vermieter dann richtig Geld lassen muß, weil Mieter nicht
will? Gibt es noch andere legale Druckmittel in solchen oder
ähnlichen Fällen?

Hallo Andre,

der Rechtsweg ist vorgegeben. Alles andere wären nicht legale Mittel und Wege. Für den Fall, wo es jemand trifft, ist mir klar, wie hoch der Schaden ist.

Gruss Günter