Feuer in einer Mietwohnung

An den Vermieter wenden, Gebäudeversicherung.
Es sei denn grob fahrlässig dann zahlt der der es gemacht hat.

Johannes

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Hallo Peter,

der Schaden ist von Deinem Freund verursacht worden. Seine Haftpflichtversicherung muss hier zahlen. Die Versicherungen des Vermieters geht dieser Vorgang nichts an.

Gruss Günter

ein Freund von mir hat folgendes Problem:

sein Toaster hat plötzlich angefangen zu brennen (Markengerät,
ca. 2 Jahre alt). Das Feuer konnte von ihm selbst recht
schnell gelöscht werden. Der Toaster ist ganz verbrannt…
Dieser stand allerdings am Fenster, durch das Feuer ist die
Fensterscheibe gesprungen, der Fenterrahmen (Kunsttoff) ist
auch beschädigt.
Was soll er jetzt machen? Welche Versicherung zahlt den
Schaden?
Feuerwehr war keine da (hat keiner gerufen, war aber auch zum
Glück nicht erforderlich).

Gruße,
Peter

P.S.: In der Küche stinkt es jetzt nach verbranntem
Kunststoff, wird der Geruch von selbst verschwinden?

Hallo Peter,

der Schaden ist von Deinem Freund verursacht worden. Seine
Haftpflichtversicherung muss hier zahlen. Die Versicherungen
des Vermieters geht dieser Vorgang nichts an.

Welche Versicherung wäre denn das? Wird wohl kaum Haftpflicht sein?
Od. muß das vielleicht sogar der Hersteller des Gerätes zahlen, wenn sein Gerät in Flammen aufgeht?

UNd welche der Meinungen ist nun richtig - zahlt Gebäudeversichrung des Vermieters od. der Mieter selbst bzw. seine Versichrung?

Peter

Hallo Peter,

der Schaden ist von Deinem Freund verursacht worden. Seine
Haftpflichtversicherung muss hier zahlen. Die Versicherungen
des Vermieters geht dieser Vorgang nichts an.

Gruss Günter

Lieber Günter, meine guten Rat den Vermieter zu informieren, wenn man Schäden an der Mietsache gesetzt hat willst Du nicht mittragen?
Ein Blick in den Mietvertrag wird Dir zeigen das das die Pflicht des Mieters ist.
Es gibt etwas, was man als Garantenpflicht bezeichnet. Der Mieter hat eine solche Garantenpflicht gegenüber seinem Vermieter. Wer gegen ein Gesetz verstösst, das zum Schutz anderer da ist, ist dem anderem zum Schadenersatz verpflchtet oder.

Dazu kommt die Feuerversicherung ist als Sachversicherung immer in der Leistungspflicht, wenn man den Schaden rechtzeitig, meist 48Stunden stehen im Versicherungsvertrag, meldet.

Ein verabsäumen und die Feuerversicherung ist vom Haken. Die holen sich Ihr Geld vom Verursacher.
Ja lieber Günter war nicht so gut, Dein Rat.

Johannes

ein Freund von mir hat folgendes Problem:

sein Toaster hat plötzlich angefangen zu brennen (Markengerät,
ca. 2 Jahre alt). Das Feuer konnte von ihm selbst recht
schnell gelöscht werden. Der Toaster ist ganz verbrannt…
Dieser stand allerdings am Fenster, durch das Feuer ist die
Fensterscheibe gesprungen, der Fenterrahmen (Kunsttoff) ist
auch beschädigt.
Was soll er jetzt machen? Welche Versicherung zahlt den
Schaden?
Feuerwehr war keine da (hat keiner gerufen, war aber auch zum
Glück nicht erforderlich).

Gruße,
Peter

P.S.: In der Küche stinkt es jetzt nach verbranntem
Kunststoff, wird der Geruch von selbst verschwinden?

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Hallo,

der Schaden ist von Deinem Freund verursacht worden. Seine
Haftpflichtversicherung muss hier zahlen. Die Versicherungen
des Vermieters geht dieser Vorgang nichts an.

Gruss Günter

Lieber Günter, meine guten Rat den Vermieter zu informieren,
wenn man Schäden an der Mietsache gesetzt hat willst Du nicht
mittragen?

Hallo,

wenn Du richtig gelesen würdest, habe ich die Frage beantwortet, dass der Mieter und nicht der Vermieter haftet. Während Du von der Versicherung des Vermieters gesprochen hast. Selbstverständlich gehe ich davon aus - ich mache mir nun mal die Grundsätze der Rechtsprechung zu eigen - dass ein durchschnittlich begabter Bürger deutscher Staatsangehörigkeit in der Lage ist zu erkennen, was im Mietvertrag vereinbart ist, ansonten kann er immer noch fragen.

Gruss Günter

Ein Blick in den Mietvertrag wird Dir zeigen das das die
Pflicht des Mieters ist.
Es gibt etwas, was man als Garantenpflicht bezeichnet. Der
Mieter hat eine solche Garantenpflicht gegenüber seinem
Vermieter. Wer gegen ein Gesetz verstösst, das zum Schutz
anderer da ist, ist dem anderem zum Schadenersatz verpflchtet
oder.

Dazu kommt die Feuerversicherung ist als Sachversicherung
immer in der Leistungspflicht, wenn man den Schaden
rechtzeitig, meist 48Stunden stehen im Versicherungsvertrag,
meldet.

Eine Feuerversicherung haftet doch nicht für Schäden, die ein Dritter in seienr Wohnung verursacht hat. Hierbei stellt sich sogar die Frage, selbst wenn eine eigene Haftpflichtversicherung besteht, ob diese überhaupt eintrittspflichtig ist. Ich ahbe hier meine Zweifel.

Ein verabsäumen und die Feuerversicherung ist vom Haken. Die
holen sich Ihr Geld vom Verursacher.
Ja lieber Günter war nicht so gut, Dein Rat.

Ach Johannes, es macht immer wieder Spaß, welche Argumentationsketten Du verwendest.

GRuss Günter

ein Freund von mir hat folgendes Problem:

sein Toaster hat plötzlich angefangen zu brennen (Markengerät,
ca. 2 Jahre alt). Das Feuer konnte von ihm selbst recht
schnell gelöscht werden. Der Toaster ist ganz verbrannt…
Dieser stand allerdings am Fenster, durch das Feuer ist die
Fensterscheibe gesprungen, der Fenterrahmen (Kunsttoff) ist
auch beschädigt.
Was soll er jetzt machen? Welche Versicherung zahlt den
Schaden?
Feuerwehr war keine da (hat keiner gerufen, war aber auch zum
Glück nicht erforderlich).

Gruße,
Peter

P.S.: In der Küche stinkt es jetzt nach verbranntem
Kunststoff, wird der Geruch von selbst verschwinden?

psst…
…nur ein Tip, Günter: Schaue Dir mal seine Homepage an. Er hat sie dankenswerterweise verlinkt und sie spricht Bände :wink:)

Schönen Sonntag
Gruß Stefan

Goosi´s Postings… laber laber schnarch OWT

…nur ein Tip, Günter: Schaue Dir mal seine Homepage an. Er
hat sie dankenswerterweise verlinkt und sie spricht Bände :wink:)

Danke,

habe mir die HP angesehen. Ich glaube unser Kollege, der mit den §§ um sich wirft hat noch nicht bemerkt, das er sich mit dieser HP mehrfach strafbar macht.

Schönen Sonntag

Günter

Lieber Günter auf meiner Page ist jedes Wort auf der Goldwaage gewesen.

Meinungsfreiheit gibt es nicht für Dumme, denn die haben keine eigene Meinung sondern die Meinung anderer.

Gibt übrigens einen neuen Beitrag aber bitte nicht an Gossi verraten.

Johannes

http://members.fortunecity.de/selberdenken/politbetr…

…nur ein Tip, Günter: Schaue Dir mal seine Homepage an. Er
hat sie dankenswerterweise verlinkt und sie spricht Bände :wink:)

Danke,

habe mir die HP angesehen. Ich glaube unser Kollege, der mit
den §§ um sich wirft hat noch nicht bemerkt, das er sich mit
dieser HP mehrfach strafbar macht.

Da wäre ich mal gespannt wo.
j.m.

Schönen Sonntag

Günter

Die Bezeichnung zu Friedman erfüllt einen Straftatbestand. Dre Fall ist juritisch abgeschlossen. Friedman hat denselben Anspruch wie jeder andere auch. Du wirfst anderen Betrug, Veruntreuung und, und und vor… Ich habe nun nicht die Absicht mit Dir zu diskutieren, ob Du recht hast oder nicht. Doch kann man etwas nichts als Tatsachenbehauptung darstellen, was man als eigene Meinung verkaufen will. Hier werden massiv Persönlichkeitsrechte Anderer verletzt. Im Fall Friedman ist Dein Bild zumindest eine grobe Beleidigung, ich würde sogar noch weiter gehen. Du hast ein Grundsatzproblem mit dem Rechtsstaat. Wohl möglicherweise irgendwann einmal im Streit mit der Justiz den Kürzeren gezogen.

Ich empfehle Dir das Brett Aussenpolitik/Auslandspolitik. Dort kannst Du der Israel-Zentralrats-Fraktion dann erklären, was Du meinst. Hier sind wir falsch.

russ Günter

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Lieber Günter auf meiner Page ist jedes Wort auf der Goldwaage
gewesen.

Meinungsfreiheit gibt es nicht für Dumme, denn die haben keine
eigene Meinung sondern die Meinung anderer.

Gibt übrigens einen neuen Beitrag aber bitte nicht an Gossi
verraten.

Johannes

http://members.fortunecity.de/selberdenken/politbetr…

…nur ein Tip, Günter: Schaue Dir mal seine Homepage an. Er
hat sie dankenswerterweise verlinkt und sie spricht Bände :wink:)

Danke,

habe mir die HP angesehen. Ich glaube unser Kollege, der mit
den §§ um sich wirft hat noch nicht bemerkt, das er sich mit
dieser HP mehrfach strafbar macht.

Da wäre ich mal gespannt wo.
j.m.

Schönen Sonntag

Günter

Die Bezeichnung zu Friedman erfüllt einen Straftatbestand. Dre
Fall ist juritisch abgeschlossen. Friedman hat denselben
Anspruch wie jeder andere auch. Du wirfst anderen Betrug,
Veruntreuung und, und und vor… Ich habe nun nicht die
Absicht mit Dir zu diskutieren, ob Du recht hast oder nicht.
Doch kann man etwas nichts als Tatsachenbehauptung darstellen,
was man als eigene Meinung verkaufen will. Hier werden massiv
Persönlichkeitsrechte Anderer verletzt. Im Fall Friedman ist
Dein Bild zumindest eine grobe Beleidigung,

Keinesfalls. Jm

ich würde sogar

noch weiter gehen. Du hast ein Grundsatzproblem mit dem
Rechtsstaat. Wohl möglicherweise irgendwann einmal im Streit
mit der Justiz den Kürzeren gezogen.

Ich empfehle Dir das Brett Aussenpolitik/Auslandspolitik.
Dort kannst Du der Israel-Zentralrats-Fraktion dann erklären,

Die Seite ist schon bekannt man mag damit nicht auseinandersetzen.
Die mögen Kritik nicht.
Johannes

was Du meinst. Hier sind wir falsch.

russ Günter