hallo,
ich habe eine Frage die mich nicht direkt betrifft, sondern einen Bekannten.
Dieser hat vor ca. einer Woche eine Wohnung in der Innenstadt angemietet. Die Wohnung befindet sich in einem 6-Parteienhaus, alle Wohnungen haben einen anderen Eigentümer.
Das Haus wird von einer Hausverwaltung betreut.
So weit so gut.
Die Vermittlung der Wohnung wurde durch einen Makler vorgenommen. Die Maklergebühr im üblichen Rahmen wurde bezahlt.
Nach Aussage meines Bekannten hat der Makler seine Aufgabe „gut gemacht“.
Nun hat der Bekannte durch Zufall festgestellt, dass der Makler, der Bruder der Vermieterin ist. Die Namen der beiden sinjd natürlich nicht identisch, da die Frau noch nach altem Recht geheiratet hat.
Darf er dann eine Maklergebühr verlangen, oder nicht?
Zur Info: die Verwaltung ist nicht mit dem Makler identisch, der Makler ist hauptberuflich tätig.
Danke euch allen, besonders aber Günther, der bestimmt wieder was weiß.
Allaaf
Michael
hallo Michael,
Deine Frage ist relativ leicht zu beantworten. Ja, der Bruder der Vermietrin darf, wenn er Makler ist, die Maklerprovision verlangen. Er führt die Tätigkeit aus, ohne direkt mit der Hausverwaltung und/oder dem Mietverhältnis etwas zu tun zu haben.
Gruss Günter
ich habe eine Frage die mich nicht direkt betrifft, sondern
einen Bekannten.
Dieser hat vor ca. einer Woche eine Wohnung in der Innenstadt
angemietet. Die Wohnung befindet sich in einem 6-Parteienhaus,
alle Wohnungen haben einen anderen Eigentümer.
Das Haus wird von einer Hausverwaltung betreut.
So weit so gut.
Die Vermittlung der Wohnung wurde durch einen Makler
vorgenommen. Die Maklergebühr im üblichen Rahmen wurde
bezahlt.
Nach Aussage meines Bekannten hat der Makler seine Aufgabe
„gut gemacht“.
Nun hat der Bekannte durch Zufall festgestellt, dass der
Makler, der Bruder der Vermieterin ist. Die Namen der beiden
sinjd natürlich nicht identisch, da die Frau noch nach altem
Recht geheiratet hat.
Darf er dann eine Maklergebühr verlangen, oder nicht?
Zur Info: die Verwaltung ist nicht mit dem Makler identisch,
der Makler ist hauptberuflich tätig.
Danke euch allen, besonders aber Günther, der bestimmt wieder
was weiß.
Allaaf
Michael
hallo
Deine Frage ist relativ leicht zu beantworten. :
Ich hoffe mir fällt das nächste mal eine schwerere ein 
danke dir
gruß
michael