Hallo,
ich hoffe, ich finde hier schnell Rat!
Folgender Sachverhalt: Anfang Dez. 2003 verlor in meinen Job in Flensburg (gerade aufgenommene, doppelte Haushaltsführung)noch in der Probezeit. Daraufhin rief ich meinen Vermieter an und bat ihn, mir doch aufgrund doppelter Mietbelastung (1. und 2. Wohnsitz) und Jobverlust entgegen zu kommen und das Mietverhältnis frühzeitig aufzulösen. Er aber meinte nur „Ihr Verlust sei aus seiner“ und ließ den Unternehmer raushängen (Der Mietvertrag sah ein MINDESTMIETVERHÄLTNIS von 6 Monaten vor ab 01.10.03.) Das hätte nun für mich bedeutet - obwohl gekündigt- noch bis zum 31.3.04 Miete zahlen zu müssen.
Ich kündigte nun ich meinen Mietvertrag per Einschreiben und kündigte abermals ausserordentlich aufgrund Jobverlust, was für mich bedeutet hätte, wenigstens nach weiteren 90 Tagen aus dem Vertrag raus zu sein, also zum 29.2.04
Diese ausserordentliche Kündigung aktzeptierte mein Vermieter nicht!! und meinte, ich könne ja einen Nachmieter stellen…
Ich setzte erneut ein Schreiben auf,aus welchem hervorging, dass ich AUSSERORDENTLICH gekündigt hätte und aufgrund der Vermutung, mein Vermieter würde nun meine vor Einzug geleistete BARKAUTION einbehalten, ich die noch aussstehenden Mieten Januar/Februar mit selbiger verrechnen würde!(wohlgemerkt, und das ist ganz wichtig an dieser Stelle, hat mein Vermieter nie ein Kautions-Sparbuch angelegt!!!)
Weiter hatte mir seine Ehefrau zwischenzeitlich mitgbeteit, Sie hätte zwecks Wohnungsbesichtigung meine Wohnung betreten!!! (Anfang Januar)
Ich dachte ich spinn, in keinster Weise hatte mich mein Vermieter vorab um Erlaubnis gebeten und kontaktiert!!!
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Zwischenzeitlich habe ich meine Mietwhg.übergeben, auf die Androhung meines Vermieters hin, er würde mich bei der CREDITREFORM melden, würde ich nicht noch nachträglich die Miete Januar begleichen, ging ich nicht ein.
Heute erhalte ich ein Schreiben des Inkassounterbehmens,die im Auftrag meines Vermieters versucht, die Mieten Januar und Februar einzutreiben. Bei Nichtzahlung ginge der Gläubiger, also mein Vermieter, vor Gericht.
Meine Fragen:
Punkt 1: ich möchte umgehend meinen ehemaligen Vermieter numehr auf Hausfriedensbruch verklagen (Er, bzw. seine Ehefrau betraten unbefugt zwecks Wohnungsbesichtigung mein Whg. vor etwa 4 Wochen)
Kann ich das tun?
Punkt 2: Ich möchte „nachträglich“ fristlos kündigen aufgrund des unbefugten Whg.-Zutritts Anfang Januar und meine in Bar getätigte Einzahlung vor Einzug komplett rückfordern, und meinen Vermieter dieses Geld auch nicht mehr mit irgendwelchen Mieten verrechnen lassen.
Kann ich?
Kann mir hiezu jemand Hilfestellung leisten? Rat?
Herzlichen Dank und Gruss
Tettslaff