Nebenkostenabrechnung, Schlüssel

hallo,

ich habe meine erste Nebenkostenabrechnung bekommen und da scheint etwas nicht in Ordnung zu sein.

Im letzten Abrechnungszeitraum (2002/2003) wurde bei uns in der Wohnung von den Vermietern eine „neue“ (die ist schon gebraucht) Gasheizung eingebaut. Damit diese Heizung in Betrieb genommen werden konnte musste der Schornsteinfeger die Abnahme der Heizung machen (in der Nebenkostenabrechnung heißt dies: „Sicherheitsprüfung“). Es ist ein Betrag von 95€.

Jetzt zu meiner Frage: Wer muss die Kosten für die Sicherheitsprüfung, die beim Einbau der Heizung duch den Schornsteinfeger gemacht werden musste, tragen? Ich oder der Vermieter?

Meine andere Frage ist: Ist es dem Vermieter erlaubt die Briefkastenschlösser der Mieter auszutauschen, ohne das Wissen der Mieter? Und darf der Vermieter dann einen der Briefkastenschlüssel behalten (ohne Wissen des Mieters) und dem Mieter nur einen aushändigen, obwohl im Mietvertrag zwei eingetragen waren? Wenn dies nicht erlaubt ist, was kann man dagengen tun?

Vielen Dank für die Antwort!!

Viele Grüße

Aki

Hallo gmx´er Aki,
ich bin der Meinung, dass die Sicherheitsprüfung zum Einbau der Heizungsanlage gehört - nicht zu den Nebenkosten -
aber wenn vorher nur ein Kohleofen zur Verfügung stand, dann wäre eine Modernisierungsumlage denkbar
mit den Briefkastenschl. ist es das gleiche wie mit den Wohnungsschl. - der vermieter ist nicht berechtigt …
das beste wird wohl sein, Du besorgst Dir ein neues Schloss und teilst es dem Vermieter mit
Gruß Gert

Hallo Gert,

vorher war bei uns ein älteres Modell der gleichen Heizungsanlage. Es wurde nur eine „neuere“ (statt Baujahr 1984, jetzt 1987) eingebaut!

Zu dem Briefkastenschloß: Besteht die Möglichkeit, dass ich deswegen fristlos kündigen kann?

Gruß

Aki

das wäre wohl etwas übertrieben !!!

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hallo,

:Im letzten Abrechnungszeitraum (2002/2003) wurde bei uns in

der Wohnung von den Vermietern eine „neue“ (die ist schon
gebraucht) Gasheizung eingebaut. Damit diese Heizung in
Betrieb genommen werden konnte musste der Schornsteinfeger die
Abnahme der Heizung machen (in der Nebenkostenabrechnung heißt
dies: „Sicherheitsprüfung“). Es ist ein Betrag von 95€.

Jetzt zu meiner Frage: Wer muss die Kosten für die
Sicherheitsprüfung, die beim Einbau der Heizung duch den
Schornsteinfeger gemacht werden musste, tragen? Ich oder der
Vermieter?

Nein, diese Kosten sind Kosten der Inbetriebnahme der Anlage. Sie können deshalb nicht bei den Nebenkosten umgelegt werden. Aber, wenn zuvor eine Modernisierungsankündigung ergangen ist, können diese Kosten als Kosten der Modernisierung für eine etwaige Mieterhöhung einkalkuliert werden.

Meine andere Frage ist: Ist es dem Vermieter erlaubt die
Briefkastenschlösser der Mieter auszutauschen, ohne das Wissen
der Mieter?

Ja, darf er.

Und darf der Vermieter dann einen der

Briefkastenschlüssel behalten (ohne Wissen des Mieters) und
dem Mieter nur einen aushändigen, obwohl im Mietvertrag zwei
eingetragen waren?

Nein, der Vermieter muss sämtliche Schlüssel aushändigen, genauso wie bei der Wohnung.

Wenn dies nicht erlaubt ist, was kann man

dagengen tun?

Vermieter auffordern, die restlichen Schlüssel auszuhändigen.

Gruss Günter