Trotz Auszug und Übergabe weiter Miete zahlen ?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin gestern (15.02.)aus meiner alten Wohnung ausgezogen (mit
Schlüsselübergabe, Übergabeprotokoll und Kautionsrückgabe), muss aber laut Absprache noch bis Ende des Monats Miete zahlen (Nachmieter erst ab 01.03.).
Ist das rechtens ?
Weiterhin wüsste ich gerne, bis wann ich eine
Nebenkostenabrechnung verlangen kann.
Muss ich denn noch für den kompletten Monat Februar für alle Nebenkosten (z.B. Treppenhausreinigung, allgemeiner Wasserverbrauch in der Waschküche, Allgemeinstrom wie Treppenhausbeleuchtung, Abfallentsorgung, Abwasser etc.) die in dem Mehrfamilienhaus anfallen, aufkommen ? Oder gilt vielleicht die Unterschrift des Vermieters auf dem Übergabeprotokoll als Beleg dafür, dass ich ab dem 16.02. keine Miete/ nebenkosten mehr zahlen muss ?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Mark

Hallo Mark,

ich bin gestern (15.02.)aus meiner alten Wohnung ausgezogen
(mit
Schlüsselübergabe, Übergabeprotokoll und Kautionsrückgabe),
muss aber laut Absprache noch bis Ende des Monats Miete zahlen
(Nachmieter erst ab 01.03.).
Ist das rechtens ?

Ich gehe davon aus, daß Du zum 29.2. oder sogar noch später gekündigt hast. Und Du hast erst ab 1.3. einen Nachmieter. Bis dahin stehst Du trotz Übergabe im Vertrag als Mieter. Wer sollte denn auch sonst die Miete zahlen??
Hast Du natürlich fristgerecht zum 15.2. gekündigt, darf keine Miete von Dir verlangt werden.

Weiterhin wüsste ich gerne, bis wann ich eine
Nebenkostenabrechnung verlangen kann.
Muss ich denn noch für den kompletten Monat Februar für alle
Nebenkosten (z.B. Treppenhausreinigung, allgemeiner
Wasserverbrauch in der Waschküche, Allgemeinstrom wie
Treppenhausbeleuchtung, Abfallentsorgung, Abwasser etc.) die
in dem Mehrfamilienhaus anfallen, aufkommen ?

Ich weiß nicht, wie das bei einem längeren Zeitraum geregelt ist. Aber stell Dir vor, eine Mietpartei fährt 3 Wochen in Urlaub und will für diesen Zeitraum keine NK zahlen. Das wäre ja eine unzumutbare Rechnerei für den Vermieter. Deswegen denke ich, daß Du zahlen mußt.
Nebenkosten sind sowieso nie „gerecht“ verteilt. Der eine hat wahnsinnig viel Müll, ein anderer kaum - und trotzdem zahlen sie zu gleichen Teilen. Einer läßt im Treppenhaus das Licht stundenlang brennen, der andere geht immer im Dunkeln hoch - und wieder zahlen alle denselben Betrag (bzw. umgelegt auf Personen oder Wohnungsgröße). Das ist nun mal so. Und Heizung, Wasser und so wird ja sowieso nach Bedarf abgerechnet.

Allerdings mußt Du darauf achten, daß Heizungsröhrchen und Wasserzähler, sofern nicht geschehen, so bald wie möglich abgelesen werden! Sonst darf morgen der Nachmieter schon mal rein und verbraucht das auf Deine Kosten! Ebenso habt ihr hoffentlich den Stromzähler abgelesen; den kannst Du dann schonmal abmelden.

MfG
Julia

Hallo Julia,
danke für Deine Antworten; selbstredend haben wir alle Zählerstände abgelesen :wink:, Strom ist auch schon gekündigt.
Weisst Du zufällig auch, bis wann ich eine Nebenkostenabrechnung verlangen kann ? Muss ich etwa bis November/Dezember warten ?

Hi nochmal,

Weisst Du zufällig auch, bis wann ich eine
Nebenkostenabrechnung verlangen kann ? Muss ich etwa bis
November/Dezember warten ?

AFAIK mußt Du bis dahin warten, wenn bisher die NK-Abrechnungen in diesem Zeitraum gekommen sind. Zwischenabrechnungen kann der Vermieter nicht machen.
Falls Du wegen der Kaution fragst: der Vermieter darf einen Betrag in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung einbehalten. Den Rest muß er Dir aber in den nächsten Wochen (genaue Frist weiß ich leider nicht) auszahlen.

Hallo Mark,

ich bin gestern (15.02.)aus meiner alten Wohnung ausgezogen
(mit
Schlüsselübergabe, Übergabeprotokoll und Kautionsrückgabe),
muss aber laut Absprache noch bis Ende des Monats Miete zahlen
(Nachmieter erst ab 01.03.).
Ist das rechtens ?

Wie in Deiner Frage schon vorher steht " lt. Absprache ". Ist dann natürlich ein Vertragsbestandteil. Du hast aber das Recht dem Nachmieter vor dem 01.03.2004 die Zutritt zu verweigern, es sei denn, Du hast bereits mündlich einem früheren Einzug zugestimmt.

Weiterhin wüsste ich gerne, bis wann ich eine
Nebenkostenabrechnung verlangen kann.

Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr umfasst, kannst Du mit der Abrechnung etwa bis April 2005 rechnen. Sonst nehme den Endtermin der jeweiligen Abrechnung und rechne pauschal mal 4 Monate hinzu. Solange dauert es meist bis Abrechnungen vorliegen.

Muss ich denn noch für den kompletten Monat Februar für alle
Nebenkosten (z.B. Treppenhausreinigung, allgemeiner
Wasserverbrauch in der Waschküche, Allgemeinstrom wie
Treppenhausbeleuchtung, Abfallentsorgung, Abwasser etc.) die
in dem Mehrfamilienhaus anfallen, aufkommen ?

ja,

Oder gilt

vielleicht die Unterschrift des Vermieters auf dem
Übergabeprotokoll als Beleg dafür, dass ich ab dem 16.02.
keine Miete/ nebenkosten mehr zahlen muss ?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Mark

Du zahlst bis zum Endtermin der Mietzahlung. Auch Strom und ähnl. ist erst zum 29.02.2004 abzulesen. Es sei denn, der Vermieter stimmt zu oder wie in Deinem Fall, er nimmt die Schlüssel an. Die Reinigungskosten, Steuern, Versicherungen egal was vereinbart ist, sind bis zum Einzug des Nachmieters von Dir zu zahlen.

Die Kaution steht Dir in den ersten sechs Monaten nicht zu, ausser es ist bei der Wohnungsübergabe vereinbart, dass keine Mängel bestehen. Dann steht Dir auf Antrag ein Anteil der Kaution zu. Der Vermieter darf aber den Teil, der bei der Nebenkostenabrechnung als Nachforderung zu erwarten ist, einbehalten.

Gruss Günter