Auszug:Wohn.renoviert-Verm.verlangt: Nochmal!

Hallo,

meine Schwester hatte heute den Übergabetermin der gekündigten Wohnung. Bereits im Vorfeld hat sie die Wände der Wohnung neu gemalert und den Teppichboden tiefengereinigt.

Der Wohnungsverwalter verlangt nun dass die Wände nochmal gestrichen werden sollen, da die Farbe angebgeblich nicht gedeckt habe.

Weiterhin soll der Teppichboden im Wohnzimmer teilweise ausgetauscht werden da sich ein Fleck darauf befindet ( Eine Tasse Hagebuttentee … ).

Wie oft muß man denn eine Wohnung streichen ?

Wie sauber muß ein Teppichboden denn sein ? Die Wohnung wurde 2 Jahre bewohnt - vom Neuzustand auszugehen wäre doch übertrieben, oder sehe ich da was falsch ?

Danke.

Falk

Hallo Falk,

Der Wohnungsverwalter verlangt nun dass die Wände nochmal
gestrichen werden sollen, da die Farbe angebgeblich nicht
gedeckt habe.

Hat die Farbe wirklich gedeckt ?

Weiterhin soll der Teppichboden im Wohnzimmer teilweise
ausgetauscht werden da sich ein Fleck darauf befindet ( Eine
Tasse Hagebuttentee … ).

Wie oft muß man denn eine Wohnung streichen ?

So oft, dass das Weiss wieder sauber ist. Motto: lieber einmal mit einer guten Farbe streichen als mehrfach mit einer verdünnten Billig-Farbe.

Wie sauber muß ein Teppichboden denn sein ? Die Wohnung wurde
2 Jahre bewohnt - vom Neuzustand auszugehen wäre doch
übertrieben, oder sehe ich da was falsch ?

Wenn der Teppich davor neu war, dann sollte er noch zu 75% neu sein, da man von einer Teppichnutzungsdauer von ca. 8 Jahren ausgeht. unter 75% neu verstehe ich auf jeden Fall fleckenfrei…

Grüsse

Sven

P.S.: wie war die Wohnung bei der Übernahme ? So wie jetzt, oder anders ?

Hi

Der Wohnungsverwalter verlangt nun dass die Wände nochmal
gestrichen werden sollen, da die Farbe angebgeblich nicht
gedeckt habe.

Deckt sie oder nicht?

Wie oft muß man denn eine Wohnung streichen ?

Mit einer Guten, ergiebigen Wandfarbe (Preis etwa 35€/15kg) streiche ich einmal verdünnt vor und einmal unverdünnt nach - voraussetzung es war vorher weiss. wenn vorher getönte Farbe drauf war je nach diese eben mehr nötig.

Wie sauber muß ein Teppichboden denn sein ? Die Wohnung wurde
2 Jahre bewohnt - vom Neuzustand auszugehen wäre doch
übertrieben, oder sehe ich da was falsch ?

Es gibt Menschen, da sieht das Zeug nach 10 Jahren wie neu aus…

Was steht im Mietvertrag?

HH

Hallo!

Es wurde von den „Vorrednern“ ja schon gesagt.

Ausschlaggebend ist, ob die Wand nun weiß ist oder nicht. Du hast ja selbst mit der Baubranche zu tun, also kannst Du das sicher gut beurteilen. Ansonsten muß die Wand so oft gestrichen werden, bis sie wieder weiß ist. Als ich meine Wohnung verkaufte, hatte ich zugesagt, den Flur (in schönem, tiefen Englisch-Rot) wieder weiß streichen zu lassen. Der Maler mußte 5 (!!) x drüber streichen, bis das weiß auch wieder wirklich weiß war. Pech für mich.

Ein Teppich ist nach zwei Jahren nicht mehr neu und kann Gebrauchsspuren haben, klar. Aber keine Flecken! Ein Fall für die Haftpflichtversicherung?

Viele Grüße

Armin

Hallo,

meine Schwester hatte heute den Übergabetermin der gekündigten
Wohnung. Bereits im Vorfeld hat sie die Wände der Wohnung neu
gemalert und den Teppichboden tiefengereinigt.

Der Wohnungsverwalter verlangt nun dass die Wände nochmal
gestrichen werden sollen, da die Farbe angebgeblich nicht
gedeckt habe.

Wenn Wände und/oder Decken fleckig/wolkig gestrichen sind, muss man die Arbeiten wiederholen.

Weiterhin soll der Teppichboden im Wohnzimmer teilweise
ausgetauscht werden da sich ein Fleck darauf befindet ( Eine
Tasse Hagebuttentee … ).

Das ist nun mal ein Schaden. Der ist zu beseitigen. Der Vermieetr hat einen Anspruch auf einen ordnunsgemässen Teppicboden - unabhängig von der üblichen Abnutzung - Nur, ein Flecken ist eben ein Schaden. Versicherungsfall ? Prüfen !

Wie oft muß man denn eine Wohnung streichen ?

Wie sauber muß ein Teppichboden denn sein ? Die Wohnung wurde
2 Jahre bewohnt - vom Neuzustand auszugehen wäre doch
übertrieben, oder sehe ich da was falsch ?

Wenn der Schaden entsprechend hoch ist oder ein Austausch notwendig wird, dann wäre hier notfalls ein Anteil von mindestens 80 % von Deiner Schwester zu tragen. Die Nutzungsdauer beträgt nach der Rechtsprechung zehn Jahre.

Gruss Günter