bei uns im haus ist ständig die heizung ausgefallen und an manchen tagen wurde die wohnung nicht mehr als 17 grad warm. ich habe meiner vermieterin schriftlich eine mietminderung angekündigt. diese hat widersprochen mit der begründung: ich müsse ihr nachweisen, ob ein handwerkermangel vorliegt. und sie bitten um eine detaillierte aufstellung, wann die wohnung nicht warm würde, nur für diese zeit könne sie einen schadenersatz gegenüber dem heizungshersteller geltend machen. muss ich als mieter beweisen, warum die wohnung (nachweislich mit messgerät vom monteur) nicht warm wurde?
vielen dank eve
Hallo Eve,
die Behauptungen Deiner Vermieterin sind völlig abwegig. Es hat Dich nicht zu interessieren ob die Vermieterin jemand haftbar machen kann oder nicht. Die Vermieterin hat Mietmängel abzustellen und für die Folgen einzustehen. Du solltest aber auf jeden Fall in allen Räumen morgens, mittags und abends, wenn möglich zweimal, die Temperaturen messen. Die Mietminderung steht Dir zu.
Gruss Günter
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