Hallo allerseits,
ich habe eine Frage zu einer mietrechtlichen Sache. Folgender Fall: meine Freundin ist vor ca. einem halben Jahr in eine Studenten WG eingezogen ohne einen Mietvertrag unterschrieben zu haben. Das sollte lt. Hausverwaltung dann irgendwann noch gemacht werden. D.h. sie wohnt seit genanntem Zeitraum in dieser Wohnung und würde gern wieder ausziehen. Mir ist bekannt, dass bei einem Arbeitsverhältnis ohne Arbeitsvertrag nach dreimonatiger Beschäftigung automatisch eine Art Gewohnheitsrecht? eintritt und man sich an z.B. an Kündigungsfristen u.ä. halten muss. Gibt es etwas ähnliches auch im Mietrecht oder könnte sie ohne Einhaltung von Fristen einfach wieder ausziehen?