Kaution zurück?!

hallo,

habe zum 1.2. meine alte wohnung gekündigt und bin in ein studentenwohnheim gezogen. für die alte wohnung hatte ich damals 400 euro gezahlt, warmmiete 280 euro.

vor übergabe der wohnung, hat meine ehem. vermieter die wohnung besichtigt. die wohnung war ok - ausser: er hat sich direkt und speziell die klobrille angeschaut (als ob er wusste, dass ein winziger teil an der brille - sieht man als laihe gar nicht - kaputt war). leider habe ich beim einzug auf solche kleinigkeiten nicht geachtet, wie dem auch sei.

er meinte, er müsse die brille erneuern (brille kostet ca. 30 euro). und die beschaffung würde nochmals kosten, da ja sein hausmeister für etwa 1 stunde zum kaufhaus fahren muss, für 1 stunde die brille erneuern muss etc.

kurz gefasst: darf er all das in rechnung stellen?

übrigens: mein vermieter hatte es damals sehr eilig mit der schlüsselübergabe. ich habe die schlüssel und somit die wohnung schon am 13.1. übergeben und eine quittung habe ich auch, dass ich die schlüssel übergeben habe.
seit dem höre ich nichts mehr von ihm.

wie sieht es nun aus mit der kaution? hat er das recht, mir all die kosten in rechnung zu stellen oder darf er nur den preis der brille einbehalten.

ist voll ärgerlich, da ich genau weiss, dass ich nichts beschädigt habe, aber auf winzigkeiten habe ich damals nicht geachtet:frowning:

freue mich über jede hilfestellung!

zur information:

es handelte sich um ein möbiliertes appt.
die miete in höhe von 280 euro war inkl. aller nebenkosten.

muss ich hier auch auf eine nebenkostenrechnung warten, bis ich die kaution zurück bekomme?

Hi.

Tipp: Aldi (zumindest Nord) hat ab heute gute (Holz) Klositze für knapp 9,- EUR.
Einfacher kannst du ihm den Wind nicht aus den Segeln nehmen…

CU
Christian

Hallo,

mit der Kaution musst du dich gedulden, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Oder du einigst dich auf einen Pauschalbetrag, den du deinem Vermieter hinterlegst (wenn du denkst, dass die Kaution zu hoch ist).
Zur Toilettenbrille:

Normalerweise muss ein Übergabeprotokoll gemacht werden, bei dem angekreuzt wird was eventuell defekt ist und was in Ordnung ist. Dies wurde hier nicht gemacht (??). Dann sage deinem Vermieter, dass der Schaden an der Toilettenbrille bei der Übergabe bereits vorhanden war. Wenn er beim Auszug auch kein Übergabeprotokoll gemacht hat, dann mach dir mal keine Sorgen. Sollte er allerdings von der Kaution den Betrag direkt abziehen (hattest du ein Sparbuch oder Barkaution hinterlegt?), dann wirst du dich mit dem vermieter wohl streiten müssen. Hier musst du Aufwand und Nutzen abwägen.

Normalerweise hättest du den Schlüssel nicht vorzeitig zurückgeben brauchen, da du ja auch für den vollen Monat die Miete gezahlt hast.

Grüßle Bea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

habe zum 1.2. meine alte wohnung gekündigt und bin in ein
studentenwohnheim gezogen. für die alte wohnung hatte ich
damals 400 euro gezahlt, warmmiete 280 euro.

vor übergabe der wohnung, hat meine ehem. vermieter die
wohnung besichtigt. die wohnung war ok - ausser: er hat sich
direkt und speziell die klobrille angeschaut (als ob er
wusste, dass ein winziger teil an der brille - sieht man als
laihe gar nicht - kaputt war). leider habe ich beim einzug auf
solche kleinigkeiten nicht geachtet, wie dem auch sei.

Wenn Du nicht beweisen kannst, dass der Mangel von Anfang vorhanen war, rentiert sich ein Streit nicht. Doch Du kannst doch sicher einschätzen wie teuer die bisher WC-Brille war. Biete dem Verieter an, dass Du die Brille besorgst, ich frage mich sowieso, weshalb das nicht geschehen ist, Du sie selbst montierst. Wenn Du den Kauf und die Arbeit dem Hausmeister überlässt, musst Du auch zahlen. Hast Du also dieser Vorgehensweise zugestimmt, dann ist der Vermieter im Recht. Da es sich um möbilierten Wohnraum gehandelt hat, kannst Du die Kaution zurückfordern. Nebenkosten fallen hier sicher nicht an. Reagiert der Vermieter nicht auf die Rückforderung, fordere ihn auf, den Nachweis vorzulegen, dass er die Haution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat. Setze ihm einen ´Termin.

er meinte, er müsse die brille erneuern (brille kostet ca. 30
euro).

Ist die vergoldet ?

und die beschaffung würde nochmals kosten, da ja sein

hausmeister für etwa 1 stunde zum kaufhaus fahren muss, für 1
stunde die brille erneuern muss etc.

kurz gefasst: darf er all das in rechnung stellen?

wenn Du diesem Verfahren so zugestimmt hast, darf er das. Es reicht daher, wenn Du erklärt hast, dass er , der Vermieter es so machen kann oder wenn Du erklärst hast, dass Du einverstanden bist. Dann hast Du eine Zusage erteilt.

Gruss Günter

übrigens: mein vermieter hatte es damals sehr eilig mit der
schlüsselübergabe. ich habe die schlüssel und somit die
wohnung schon am 13.1. übergeben und eine quittung habe ich
auch, dass ich die schlüssel übergeben habe.
seit dem höre ich nichts mehr von ihm.

wie sieht es nun aus mit der kaution? hat er das recht, mir
all die kosten in rechnung zu stellen oder darf er nur den
preis der brille einbehalten.

ist voll ärgerlich, da ich genau weiss, dass ich nichts
beschädigt habe, aber auf winzigkeiten habe ich damals nicht
geachtet:frowning:

freue mich über jede hilfestellung!