Hallo!
Ich bin vor vier Wochen in eine Wohnung gezogen, wo ich jetzt mit Schrecken feststellen muß, daß ich jedes Wort der Übermieter verstehen kann, sowie ihrem Fernsehprogramm problemlos zu verfolgen in der Lage bin und auch immer genau weiß, wo sie sich aufhalten, da ich jeden Schritt überdeutlich höre. Wenn ihnen was runterfällt, schaue ich, um es aufzuheben, weil ich denke, mir fiel es hinab.
Was für Möglichkeiten habe ich, den Vermieter zu Abhilfe zu bewegen? Ich dachte zum Beispiel an Teppich in der Wohnung über mir. Ein Gutachten des Tritt- und Luftschalls, um den Vermieter zu überzeugen, würde zwischen 1500,00 und 2500 Euro kosten, das möchte ich nicht ausgeben. Außerdem muß er es evt. dennoch nicht, trotz schlechter Werte, weil es kein Neubau ist? Ich dachte auch daran, eine abgehängte Decke einzuziehen, doch hat mich eine Internetrecherche überzeugt, daß selber basteln vermutlich nur verschlimmbessern würde? Da ich erst kurz da wohne, hätte ich es dann vorher abklären müssen (auch wenn ich nicht wüßte, wie…)?
Hallo,
da es sich hier um eine Altbauwohnung handeln dürfte, sind Trittschallgeräusche und andere Geräusche kaum zu vermeiden. Du kannst hier mit dem Vermieter reden, ob er Lösungsmöglichkeiten sieht. Möglicherweise stimmt er einer Zwischendecke zu. Was aber wiederum auch nicht unbedingt den Mangel beheben wird. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nicht.
Gruss Günter
Ich bin vor vier Wochen in eine Wohnung gezogen, wo ich jetzt
mit Schrecken feststellen muß, daß ich jedes Wort der
Übermieter verstehen kann, sowie ihrem Fernsehprogramm
problemlos zu verfolgen in der Lage bin und auch immer genau
weiß, wo sie sich aufhalten, da ich jeden Schritt überdeutlich
höre. Wenn ihnen was runterfällt, schaue ich, um es
aufzuheben, weil ich denke, mir fiel es hinab.
Was für Möglichkeiten habe ich, den Vermieter zu Abhilfe zu
bewegen? Ich dachte zum Beispiel an Teppich in der Wohnung
über mir. Ein Gutachten des Tritt- und Luftschalls, um den
Vermieter zu überzeugen, würde zwischen 1500,00 und 2500 Euro
kosten, das möchte ich nicht ausgeben. Außerdem muß er es evt.
dennoch nicht, trotz schlechter Werte, weil es kein Neubau
ist? Ich dachte auch daran, eine abgehängte Decke einzuziehen,
doch hat mich eine Internetrecherche überzeugt, daß selber
basteln vermutlich nur verschlimmbessern würde? Da ich erst
kurz da wohne, hätte ich es dann vorher abklären müssen (auch
wenn ich nicht wüßte, wie…)?
Ein Anspruch auf Mietminderung besteht
nicht.
Hallo!
Wieso besteht hier eigentlich kein Anspruch auf Mietminderung? Bei ständigen Trittgeräuschen von den Nachbarn ist es doch ein nicht grad unwesentlicher Mangel an der Mietsache, oder?
Mathias
Ein Anspruch auf Mietminderung besteht
nicht.Hallo!
Wieso besteht hier eigentlich kein Anspruch auf Mietminderung?
Bei ständigen Trittgeräuschen von den Nachbarn ist es doch ein
nicht grad unwesentlicher Mangel an der Mietsache, oder?
Hallo Mathias
das OLG Düsseldorf hat hierzu unter WM 97, 221 bereits entschieden, dass Lärmstörungen auf Grund baulicher Unzulänglichkeiten ( Trittschall) nicht dem Mieter angelastet werden können. Ein Bewohner einer Altbauwohnung wird eine gewisse Störung durch Trittschallgeräusche hinzunehmen haben. Schon bei Abschluss des Mietvertrages war und ist einem Mieter bei Besichtigung einer Wohnung erkennbar, dass es sich um einen Altbau handelt.
Nun ist zu unterscheiden zwischen Lärmgeräuschen, die nicht üblich sind und den üblichen Trittschallgeräuschen, wenn jemand mit Vernunft durch seine Wohnung geht ( also ohne genagelte Schuhe, ohne bewusst zu Stampfen und ohne Pfennigabsätze) . Der Vermieter ist im letzten Fall ggfls. verpflichtet für eine entsprechende Trittschalldämmung zu sorgen ( LG Berlin GE 96, 1249).
Eine Mietminderung ist bei Trittschallgeräuschen zulässig. Dabei ist die Mietminderung nach „übermässiger Hellhörigkeit und unzureichendem Trittschallschutz“ definiert. Was nichts anderes bedeutet als, es muss im Einzelfall entschieden werden. Wobei ich aus der praktischen Erfahrung auch hinweisen möchte, dass es nicht wenige Juristen gibt, die vom Grundsatz ausgehen, dass einem erfahrenen Mieter bekannt ist, wenn er in einen Altbau einzieht, dass er mit solchen Geräuschen zu rechnen hat. Wer eine Mietminderung hier aber durchführen will, sollte 5 % nicht übersteigen. Es gibt zwar einige Urteile mit höheren Mietminderungen, die sich jedoch auf ganz spezielle Situationen beziehen. Aber ich gebe Dir recht. Grundsätzlich hat der Mieter einen Mietminderungsanspruch, wenn entsprechende Parameter erfüllt werden. Die jeodch gilt es vor Ort zu klären.
Gruss Günter