Mietvertrag abgelaufen was nun

Mein Mietvertrag ist abgelaufen und das schon am 14.07.2000
nun möchte ich umziehen letztendlich lese ich meinen Altmietvertrag so, daß ich lediglich mich an die gesetzliche
Variante halten muß also 3Monate. (Da ja schließlich der Mietvertrag auf Zeit nicht die in der Fußnote Ziff.4 „siehe unten Auszug des Vertrages“ enthält).

Das heißt in meinem Falle war ein auf 60Monate begrenzter Mietvertrag abgeschlossen worden (siehe unten Ziff.2)

Desweiteren wird ja unter Ziff.7 eine stillschweigende Verlängerung ausgeschlossen

Auszug:

§2 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 15.07.1995

  1. Nur für Verträge von umbestimmter Dauer
    Das Mietverhältnis läuft auf umbestimmte Zeit und kann unter
    Einhaltund der in Ziff. 4 genannten Frist gekündigt werden.
    oder

  2. Nur für Verträge von bestimmter Dauer -siehe jedoch §5-
    Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 60 Monaten geschlossen, Das
    Mietverhältnis läuft am 14.07.2000 ab.
    oder

  3. Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel
    Der Mietvertrag wird auf die Dauer von xx Monaten geschlossen und
    läuft bis zum xx. Er verlängert sich jeweils um xx Monate, falls er
    nicht mit den Fristen der Ziff. 4 gekündigt wird.

  4. Die Kündigungsfristen beträgt
    3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung…
    6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung…
    9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung…
    12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung…

  5. Die Kündigung muß schriftlich bis zum…

  6. Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder…

  7. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß §568 BGB tritt nicht ein.

Gruß Josch und danke für Antworten…

Mein Mietvertrag ist abgelaufen und das schon am 14.07.2000
nun möchte ich umziehen letztendlich lese ich meinen
Altmietvertrag so, daß ich lediglich mich an die gesetzliche
Variante halten muß also 3Monate. (Da ja schließlich der
Mietvertrag auf Zeit nicht die in der Fußnote Ziff.4 „siehe
unten Auszug des Vertrages“ enthält).

Hallo Josch,

wenn Du nun innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des befristeten Vertrages ausgezogen wärest, würde ich ein Nutzungsverhältnis unterstellen. Dies kann man bei fast vier Jahren wirklich nicht mehr unterstellen. Das Mietverhältnis wurde weitergeführt und dauert nunmehr insgesamt mehr als 8 Jahre. Deine Kündigungsfrist beträgt somit derzeit neun Monate. Spätestens ab 15.07.2000 wurde das befristete Mietverhältnis als unbefristetes Mietverhältnis fortgesetzt. Da der Vermieter nämlich nicht auf den seinerzeitigen § 568 BGB bestanden hat, hat er auch hier verzichtet. Ganz abgesehen davon, dass diese Vereinbarung auch nicht nach altem Recht zulässig für einen Zeitmietvertrag war. Es war immer ein unbefristste Mietverhältnis. Also mit dem Vermieter wegen eines früheren Auszuges verhandeln.

Gruss Günter

Das heißt in meinem Falle war ein auf 60Monate begrenzter
Mietvertrag abgeschlossen worden (siehe unten Ziff.2)

Desweiteren wird ja unter Ziff.7 eine stillschweigende
Verlängerung ausgeschlossen

Auszug:

§2 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 15.07.1995

  1. Nur für Verträge von umbestimmter Dauer
    Das Mietverhältnis läuft auf umbestimmte Zeit und kann unter
    Einhaltund der in Ziff. 4 genannten Frist gekündigt werden.
    oder

  2. Nur für Verträge von bestimmter Dauer -siehe jedoch §5-
    Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 60 Monaten geschlossen,
    Das
    Mietverhältnis läuft am 14.07.2000 ab.
    oder

  3. Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit
    Verlängerungsklausel
    Der Mietvertrag wird auf die Dauer von xx Monaten geschlossen
    und
    läuft bis zum xx. Er verlängert sich jeweils um xx Monate,
    falls er
    nicht mit den Fristen der Ziff. 4 gekündigt wird.

  4. Die Kündigungsfristen beträgt
    3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung…
    6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung…
    9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung…
    12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung…

  5. Die Kündigung muß schriftlich bis zum…

  6. Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder…

  7. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
    gemäß §568 BGB tritt nicht ein.

Gruß Josch und danke für Antworten…

nun ich habe bisher eine mündliche Zusage seitens des Vermieters die Kündigungsfrist auf 3Monate anzusetzen ich hoffe, daß ich dies nun auch noch schriftlich Bestätigt bekomme. Danke für Deine schnelle Hilfe…

nun ich habe bisher eine mündliche Zusage seitens des
Vermieters die Kündigungsfrist auf 3Monate anzusetzen ich
hoffe, daß ich dies nun auch noch schriftlich Bestätigt
bekomme. Danke für Deine schnelle Hilfe…

Hallo,

Du solltest sichern, dass er Dir nun den Austzugstermin und das Ende des Mietverhältnisses schriftlich bestätigt. Wenn er nur drei Monate will, dann ist es gut für Dich. Greife notfalls zu einer Finte. Du brauchst für eine Zusage die Aussage, dass Dein Mietverhältnsis beendet ist. Suche den Vermieetr auf. Bitte Dir zu bestätigen - kannst das Schreiben ja vorbereiten - dass "hiermit bestätigt wird, dass das Mietverhältnis zum xx.xx.xxxx endet ".

Gruss Günter