Messbetrag b personenzahlabhängig?

Messbetrag b personenzahlabhängig abrechnen darf der Vermieter das?
Haftpflicht personenzahlabhängig genauso?
christa

Messbetrag b personenzahlabhängig abrechnen darf der Vermieter
das?
Haftpflicht personenzahlabhängig genauso?
christa

Hallo Christa

Schau erst mal in deinen Mietvertrag, welche Umlageschlüssel vereinbart wurden.
In der Umlagevereinbarung kann der Verteilungsschlüssel festgelegt werden. Bei der Auswahl des Schlüssels haben die Parteien freie Hand (z. B. nach dem Verhältnis der Wohnfläche, nach der Kopfzahl, nach Wohneinheiten usw.). Nur im Ausnahmefall kann die Vereinbarung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen, wenn elementare Grundsätze der Umlagegerechtigkeit verletzt sind.

Ein Anspruch des Mieters auf Änderung des Umlagemaßstabs kann in Betracht kommen, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Zum einen muss der unterschiedliche Anteil der Nutzer an einer bestimmten Kostenposition für den Vermieter evident sein.

  2. Zum zweiten ist erforderlich, dass die Unterschiede erheblich sind.

  3. Drittens ist zu prüfen, ob ein Wechsel des Umlageschlüssels möglich und dem Vermieter zumutbar ist

Gruss
Marie

Messbetrag b personenzahlabhängig abrechnen darf der Vermieter
das?
Haftpflicht personenzahlabhängig genauso?
christa

Hallo Christa,

die Berechnung nach Personenzahl ist bei Grundsteuer, Versicherungen grob unbillig. Bei Grundsteuer und Haftpflicht ist der Vermieter gezwungen nach Wohnfläche abzurechnen. Kabel kann er nach Wohnfläche oder nach Wohneinheit umrechnen. Bei Wasser, Abwasser, Hausstrom, Aufzug sind durchaus auch Umlagen nach Personentagen möglich. Wohnst Du alleine mit dem Vermieter im Haus und hast mehr Personen als dieser ?
( siehe auch FAQ 1341)

Gruss Günter

die Berechnung nach Personenzahl ist bei Grundsteuer,
Versicherungen grob unbillig. Bei Grundsteuer und Haftpflicht
ist der Vermieter gezwungen nach Wohnfläche abzurechnen. Kabel
kann er nach Wohnfläche oder nach Wohneinheit umrechnen. Bei
Wasser, Abwasser, Hausstrom, Aufzug sind durchaus auch Umlagen
nach Personentagen möglich. Wohnst Du alleine mit dem
Vermieter im Haus und hast mehr Personen als dieser ?
( siehe auch FAQ 1341)

Gruss Günter

ist so Er ist allein wir sind fünf macht gleich 360€ Nachzahlung
christa

Hallo Christa,

bezüglich Grundsteuer und Versicherungen muss der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen. Die Abrechnung zurückweisen und Abrechnung nach Wohnfläche verlangen.

Gruss Günter

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